Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Es war selbstverständlich vorauszusehen, daß der Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Streitfrage werden würde. Wir haben den Antrag gestellt: Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. 4. 50 in Kraft. Wir glauben, zu diesem Antrag deshalb berechtigt zu sein, weil wir uns auf die Vor-
gänge stützen, wie sie hier im Bundestag in Erscheinung getreten sind. Ich erinnere daran, daß bereits am 16. Dezember 1949 der Staatssekretär Sauerborn von dieser Stelle aus dem Hohen Hause mitgeteilt hat, daß das einheitliche Bundesversorgungsgesetz dem Bundestag so rechtzeitig zugeleitet würde, daß es am 1. April 1950 in Kraft treten könne.
Meine Damen und Herren! Ich entsinne mich, daß vor Beginn der Parlamentsferien mit, sagen wir, ziemlichen Druckmitteln das Arbeitsministerium zur endgültigen Fertigstellung dieses Versorgungsgesetzes getrieben werden mußte und daß bisher sachlich gesehen kein Grund gegen die Verspätung dieses Gesetzes irgendwie in Erscheinung getreten ist. Im Antrag vom 8. März verlangte meine Fraktion, die Bundesregierung zu verpflichten, dem Bundestag noch im Verlaufe des Monats März 1950 .den vom Bundesministerium angeblich bereits ausgearbeiteten Entwurf vorzulegen. Diesel. Antrag wurde in der Sitzung vom 31. März auf Antrag des Herrn Abgeordneten Bazille zu Fall gebracht, der damals im Auftrage aller Fraktionen des Hauses erklärte, daß ein Beirat gebildet sei, der in Verbindung mit dem Ministerium nun ein Versorgungsgesetz ausarbeiten würde.
In der Zwischenzeit warteten die Kriegsopfer auf die Einlösung des gegebenen Versprechens. Sie haben ein Recht darauf, zu verlangen, daß dieses Versprechen, das hier dem Hohen Hause gegeben worden ist, endlich eingelöst wird. Des-. wegen glaube ich, daß es eine Verpflichtung Ihrerseits ist, unserem Antrage zuzustimmen, für die Körperbeschädigten dieses Gesetz mit Wirkung ab 1. 4. 50 in Kraft treten zu lassen.