Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Zu § 32, meine Damen und Herren, vertreten wir unsere grundsätzliche Meinung, daß die Renten aus der Sozialversicherung bei den übrigen Einkommen für die Körperbeschädigten nicht angerechnet werden sollen. Die Frage hat bereits sehr oft in diesem Hohen Hause eine entscheidende Rolle gespielt. Wir vertreten die Auffassung, daß es nicht das Recht des Staates ist, eine Rente anzurechnen, die sich der Versicherte durch die Zahlung von Beiträgen ge-
sichert hat, und daß er deshalb ein Recht auf die Auszahlung dieser Sozialversicherungsrente hat. Deswegen unser Antrag, daß die Renten aus der Sozialversicherung nicht als anrechnungsfähiges Einkommen zu betrachten sind.