Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Wir haben uns erlaubt, hier erneut die Frage der Grundrente und der Ausgleichsrente zu stellen. Wir sind der Meinung, daß man sich — trotz der Antwort, die der Bundesarbeitsminister gegeben hat, daß das ganze Gefüge des Gesetzes auseinanderfällt — auch bei der zweiten Beratung gegen die Teilung der Renten aussprechen sollte, und zwar deswegen, weil sie dem berechtigten Verlangen der Körperbeschädigten wirklich nicht entspricht. Wir haben hier im Hause bereits darauf hingewiesen, daß diese Zweiteilung der Renten in der im Gesetz vorgesehenen Form einfach zu Unmöglichkeiten führt, vor allen Dingen zu der Unmöglichkeit, daß man ein Gesetz in seinem materiellen Inhalt auf Kosten der Leichtbeschädigten aufbaut und noch nicht einmal zugunsten der Schwerbeschädigten. Deswegen müssen wir diese Zweiteilung ablehnen. Die Differenzen, die in dieser Frage zwischen den beiden Körperbeschädigtenverbänden, dem VdK und dem Reichsbund bestehen, interessieren nur am Rande; das entscheidende sachliche Moment ist, daß wir eine Rente für die Körperbeschädigten wünschen, nicht eine in eine Grundrente und eine sogenannte Ausgleichsrente geteilte Rente.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, beim Aufbau dieses Gesetzes, vor allen Dingen beim Aufbau dieses Paragraphen hat der Bundesfinanzminister rein fiskalische Gesichtspunkte sprechen lassen, Gesichtspunkte, die unmöglich und unsozial sind. Nachdem den Körperbeschädigten in der letzten Zeit in der Propaganda so ungeheuer viel versprochen worden ist, sind wir der Auffassung, daß man an Stelle von 30 000 Mann Polizei erst einmal den Körperbeschädigten ihr Recht geben soll.