Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Absatz des Art. 21 des Grundgesetzes ist bestimmt, daß die Parteien in ihrer Gründung frei sind, daß ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muß und daß sie über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben haben. In Abs. 2 des gleichen Artikels ist der Grundsatz, daß die Demokratie nur für Demokraten da ist, dahin festgelegt, daß das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, wann eine Partei verfassungswidrigen Charakter hat.
Die Fraktion der Zentrumspartei hat nun unter dem 6. Dezember 1949 beantragt:
Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich den Entwurf eines Parteiengesetzes entsprechend dem Art. 21 des Grundgesetzes dem Bundestag vorzulegen.
Der Rechtsausschuß konnte diesen Antrag infolge anderer vielseitiger und wichtiger Beratungen erst jetzt behandeln. Er ist der Auffassung, daß die bisherige Entwicklung gesetzliche Regelungen nach Abs. 1 des genannten Artikels notwendig erscheinen läßt. Noch wichtiger und vordringlicher aber ist eine gesetzliche Regelung nach Abs. 2. Deshalb schlägt Ihnen der Rechtsausschuß vor, den Antrag des Zentrums anzunehmen.