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ID0109208900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1950 3407 92. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 3408B, D, 3438D Amtsniederlegung des Präsidenten des Deutschen Bundestags Dr. Köhler . . . . 3408C Anfrage Nr. 47 der Fraktion der BP betr. Durchführung des Art. 36 des Grundgesetzes (Nrn. 515 und 1477 der Drucksachen) 3403D Anfrage Nr. 118 der Fraktion des Zentrums betr. Monopolkontrolle (Nrn. 1373 und 1478 der Drucksachen) 3408D Bericht des Bundesministers für den Marshallplan über die Bereitstellung von ERP-Mitteln zur Förderung der Forschung (Nr. 1475 der Drucksachen) . . . 3408D Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes über Kündigung von Tarifverträgen (Nr. 1269 der Drucksachen) 3409A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Abwicklung der im Zusammenhang mit Grundabtretungen für ehemalige Reichsstraßen und Autobahnen entstandenen Verpflichtungen und Begleichung der Ansprüche ehemaliger Angestellter des Unternehmens „Reichsautobahn" (Nr 1382 der Drucksachen) 3409B Volkholz (BP), Interpellant 3409B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3409C Beratung der Interpellation der Abg. Bauknecht u. Gen. betr. Lage der deutschen Pelztierzucht (Nr. 1349 der Drucksachen) 3410B Bauknecht (CDU), Interpellant . . . 3410B Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3411A, 3412A Walter (DP) 3411B Reitzner (SPD) 3411D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zuckerversorgung im Bundesgebiet (Nr. 1351 der Drucksachen) . . 3412B Kriedemann (SPD), Interpellant 3412B, 3414D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3413A Rüdiger (FDP) 3414B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (Nr. 1372 der Drucksachen) 3415B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 3415B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nrn. 650, 724 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 1415 der Drucksachen) 3416C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 3416C Jacobi (SPD) 3419C Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 3420B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Anwerbung von Deutschen für fremdländischen Militärdienst (Nrn. 1416, 687 der Drucksachen) 3420C Eichler (SPD), Berichterstatter . . 3420D Müller (Offenbach) (KPD) 3421B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nrn. 1430, 180 der Drucksachen) 3422A Zur Geschäftsordnung: Paul (Württemberg) (SPD) 3422A Strauß (CSU) 3422B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 3423B Zur Sache: Weltner (SPD), Berichterstatter . . 3423D Paul (Württemberg) (SPD) 3424D Strauß (CSU) . . . . 3425B, 3427B, 3428A Ewers (DP) 3426B Frau Thiele (KPD) 3426D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit (Nrn. 1425, 912 der Drucksachen) 3428B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 3428B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes (Nrn. 1426, 275 der Drucksachen) 3430A Dr. Jaeger (CSU), Berichterstatter . 3430A Frau Wessel (Z) 3430B Dr. Dr. Lehr, Bundesminister des Innern 3431A Dr. von Merkatz (DP) 3431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nrn. 1440, 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057 der Drucksachen) 3431C Dr. Menzel (SPD), Berichterstatter 3431D Dr. Schneider (FDP) 3435A von Thadden (DRP) 3436C Mellies (SPD) 3437B Dr. von Merkatz (DP) 3437D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) gemäß Schreiben des Justizministeriums von Württemberg-Baden vom 14. Juni 1950 (Nr. 1450 der Drucksachen) 3438B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 3438B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 2) 3438C Nächste Sitzung 3438D Die Sitzung wird um 9 Uhr 42 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Strauß, wollen Sie nicht Ihre Unterhaltung in den Vorraum verlegen? Sie stören den Redner wirklich sehr.


Rede von Dr. Otto Heinrich Greve
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun haben nach dem Erlaß des Amnestiegesetzes vom 31. Dezember 1949 sowohl die Bundesfinanzverwaltung als auch die Finanzverwaltungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Bleichlautenden Erlassen die Auffassung vertreten, daß Steuervergehen ohne Ausnahme nicht unter die Amnestie fallen. Entgegen dieser von der Bundesfinanzverwaltung und den Länderfinanzverwaltungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vertretenen Auffassung hat der Herr Justizminister von Nordrhein-Westfalen einen Erlaß am 12. Januar 1950 herausgebracht, nach dem Straffreiheit auch für Steuervergehen nur insoweit ausgeschlossen sein soll, als sie auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften erlangt werden konnte. Aber nicht allein diese Ministerialerlasse sind es gewesen, die zu dem Antrag auf Ergänzung des Amnestiegesetzes geführt haben, sondern auch die verschiedenartige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. So haben sich z. B. das Oberlandesgericht Bremen und das Oberlandesgericht Hamm auf den Standpunkt gestellt, daß Zollvergehen und Steuervergehen auch dann nicht unter die Amnestie fallen, wenn nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, z. B. durch tätige Reue, Straffreiheit erlangt werden kann. Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Koblenz und das Oberlandesgericht Düsseldorf den Standpunkt vertreten, daß Straffreiheit nach § 12 des Straffreiheitsgesetzes nur bei solchen Vergehen ausgeschlossen sei, bei denen wenigstens theoretisch tätige Reue möglich sei. Demnach soll Steuerhehlerei nach § 403 der Reichsabgabenordnung unter die Amnestie fallen.
Zu der Frage, ob Steuerfreiheit auch für diejenigen Fälle zugebilligt werden kann, in denen der Pflichtige aus tatsächlichen Gründen von den Möglichkeiten der Steuergesetze, Straffreiheit zu beantragen, keinen Gebrauch macht, haben die Gerichte in den von mir angezogenen Entscheidungen nicht Stellung genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich weiter auf den Standpunkt gestellt, daß es unerheblich sei, ob zur Zeit des Erlasses des Straffreiheitsgesetzes die vorhanden gewesenen Voraussetzungen einer tätigen Reue gegeben waren oder nicht. Auch anhängige oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren sollten in diesem Falle nicht vom Straffreiheitsgesetz erfaßt werden. Diese Entscheidung wiederum stand im Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, auf die ich im einzelnen nicht einzugehen brauche. Einhellige Auffassung besteht demnach nur darüber, daß grundsätzlich Vergehen von der Amnestie ausgeschlossen sind, bei denen die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit gegeben war, tätige Reue zu üben. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um die Vergehen der Steuerhinterziehung, Bannbruch, um gewerbsmäßigen, bandenmäßigen und gewaltsamen Schmuggel, Steuergefährdung, Branntweinmonopolhinterziehung und einige andere.
Dieser Tatbestand lag vor, als die Fraktion der Deutschen Zentrumspartei ihren Antrag einreichte. Sie motivierte die Notwendigkeit insbesondere — wie ich bereits ausführte — damit, daß ein Zustand der Rechtsunsicherheit durch die Verschiedenartigkeit der Erlasse und die Verschiedenartigkeit der Rechtsprechung höchstrichterlicher Art eingetreten sei. Diese Begründung wurde im wesentlichen auch von dem Vertreter der Fraktion der Deutschen Zentrumspartei im Ausschuß vorgetragen.
Dem Ausschuß lag weiter eine vom Bundesminister der Finanzen beim Bundesminister der Justiz eingeholte Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der Deutschen Zentrumspartei vor. In dieser Erklärung des Bundesministers der Justiz zu dem erwähnten Antrag der Deutschen Zentrumspartei heißt es, daß die Bundesregierung sich nachdrücklich gegen die Absicht wehrt, ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 zu schaffen, und zwar aus folgenden Gründen.
Die Frage der Amnestierung ist nach Auffassung
der Bundesregierung gerade im Hinblick auf die
Amnestierung von Steuervergehen abschließend in
§ 12 des Gesetzes geregelt. Eine Erweiterung dieser Amnestie kommt nach Auffassung der Bundesregierung für Steuervergehen nicht in Frage und
ist nach ihrer Auffassung auch nicht vertretbar,
weil eben eine über den Rahmen der bisher gesetzlich festgelegten Amnestie hinausgehende Amnestie insbesondere in Widerspruch zu den Bemühungen der Bundesregierung stünde, die
Steuerunehrlichkeit und den Schmuggel mit allen
Mitteln zu bekämpfen. Es heißt dann wörtlich: Eine gesetzliche Neuregelung auf diesem Gebiet würde außerdem im gegenwärtigen Augenblick zu einer höchst bedenklichen Ungerechtigkeit führen, weil diejenigen, deren Verfahren vor dem Erlaß des Ergänzungsgesetzes rechtskräftig erledigt wurden, anders behandelt würden als diejenigen, deren strafbare Handlungen noch vom Ergänzungsgesetz erfaßt werden. Die Auslegung des § 12 des Straffreiheitsgesetzes muß der Rechtsprechung überlassen werden. Nachdem mittlerweile zu § 12 höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen, kann erwartet werden, daß künftig diese Vorschrift einheitlich ausgelegt werden wird.
Dieser von der Bundesregierung durch den Herrn Bundesminister der Justiz vorgelegten Auffassung hat sich die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht angeschlossen, und zwar auch gerade in Hinblick auf die Begründung, die die Bundesregierung gegeben hat, daß sie es ablehnt, eine Erweiterung des Amnestiegesetzes vorzunehmen. Es war die Auffassung des Ausschusses — und zwar, wie ich sagte, seiner überwiegenden Mehrheit —. daß es, insbesondere nachdem am 1. Oktober dieses Jahres der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eröffnet und damit eine höchstrichterliche Rechtsprechung, wie wir sie in Deutschland früher gehabt haben, wieder ermöglicht wurde, ausschließlich Angelegenheit der Gerichte, möglicherweise des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, sei, den § 12 auszulegen, und zwar dann verbindlich für die Rechtsprechung aller nachgeordneten Gerichte.
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht empfiehlt aus diesem Grunde dem Bundestag, den Antrag des Zentrums abzulehnen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Beschluß ohne weitere Aussprache zu fassen. Der Form halber eröffne ich die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Wer für den Ausschußantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen so beschlossen.
    Ich rufe Funkt 9 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes (Nrn. 1426, 275 der Drucksachen).
    Zur Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Dr. Jaeger das Wort.