Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich will lediglich mit wenigen Sätzen begründen, warum wir beantragen, diesen Überweisungsantrag abzuweisen. Erstens bitten wir, den Antrag auf Zurückverweisung an den Ausschuß für Jugendfragen deswegen abzulehnen, weil dieser Ausschuß sich zehn Monate unter Ausnutzung aller Möglichkeiten mit der Materie befaßt hat. Zweitens begründen wir es damit, daß ja - ich bitte, es mir nicht sehr übelzunehmen — die SPD-Fraktion in diesen zehn Monaten wahrlich Gelegenheit gehabt hätte, ihren Ausschußmitgliedern den guten Gedanken mit auf den Weg zu geben, zu prüfen, inwieweit die Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit es nach Ansicht der SPD sachlich erforderlich ist, in das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz eingebaut werden könnten. Nur im Nachsatz darf ich erwähnen, daß nach Übereinstimmung aller Fachleute, zu deren großen Gremium ich mich nicht zählen möchte, das Gegenteil der Fall ist. Aber das wird anderswo festzustellen sein.
Zum zweiten Absatz, Überweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung. Ich bin dankbar für den etwas empfindlich gewordenen Föderalismus der SPD,
daß ein Bundesgesetz nicht in Konflikt mit den bestehenden Landesgesetzen oder Landesverordnungen geraten soll. Ich darf Ihnen aber zu Ihrer seelischen Beruhigung mitteilen, daß erstens der Ausschuß für Fragen — —
— Ich habe Zeit zu warten. — Ich darf Ihnen aber mitteilen, daß der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge genau den gleichen Weg gewählt hat, den auch der Ausschuß für innere Verwaltung, dessen Mitglied ich ebenfalls bin, wählen müßte, nämlich daß das Ministerium des Innern die einzelnen Landesregierungen anschreibt, welche bestehenden Gesetze und Verordnungen mit dem Inhalt dieses Gesetzes in Konflikt kommen könnten. Dies ist bereits durch den Bundesminister des Innern vor einem halben Jahr geschehen. Der Ausschuß für Jugendfürsorge hat die Antwort des Bundesinnenministers vom 9. Mai 1950 über alle bestehenden Landesgesetze und Länderverordnungen erhalten, womit diese Frage geklärt ist.
Zweitens darf ich in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, daß der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge genau so gut geeignet ist wie der Ausschuß für Fragen der inneren Verwaltung, das Bundesinnenministerium zu ersuchen, die Landesregierungen anzuschreiben, welche Gesetze und Verordnungen der Länder auf diesem Gebiete in Gültigkeit sind. Die Umfrage hat ergeben, daß keine bestehenden Landesgesetze und Landesverordnungen da sind, die mit diesem Gesetz in Konflikt kommen. Für Beachtung des Grundsatzes, daß Bundesrecht doch nicht das Landesrecht unbedingt zu brechen braucht, wäre ich der SPD auch in Zukunft sehr dankbar.