Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktion der CDU/ CSU bitte ich, den Antrag der SPD Umdruck Nr. 5 auf Rückverweisung in den 33. Ausschuß und gleichzeitige Verweisung an den Ausschuß für innere Verwaltung abzuweisen. Ich darf diesen Gegenantrag mit kurzen Worten begründen.
In der Drucksache Nr. 180 ist vor über 10 Monaten ein Initiativgesetzentwurf über den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit von uns eingereicht worden. Dieser Initiativgesetzentwurf ist, wie ich damals schon ausgeführt habe, nicht allein ein Ergebnis eigener Arbeit, sondern eine Zusammenfassung der Arbeit, die in den einzelnen Ländern, im süddeutschen Länderrat unter Hinzuziehung der Länder der britischen Zone, über zwei Jahre hindurch geleistet worden ist. Nach Abschluß der Tätigkeit des Länderrats im September des letzten Jahres ist das gesamte vorliegende Material vom Länderrat auf Beschluß des Koordinierungsausschusses dort dem Bundesministerium des Innern zur weiteren Veranlassung überwiesen worden. Um zu verhindern, daß dieses von den Fachverbänden, von den Fachleuten, von den Länderregierungen, von den Landesjugendämtern und Jugendämtern seit langer Zeit dringend gewünschte Gesetz nicht durch die Verwaltung noch länger verzögert wird, haben wir uns damals entschlossen, diesen Entwurf einzureichen. Ich darf fernerhin dazu bemerken, daß der Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge seine Beratungen über dieses Gesetz sehr ausführlich gepflogen und den Inhalt dieses Gesetzes sehr ernst genommen hat. Zum Beweis dafür dienen ja die über zwölf Sitzungen, die sich mit dem Gegenstand befaßt haben und dient auch die lange Zeit, in der sich der Ausschuß mit diesem Gegenstand in vollem Ernst, in vollem Verantwortungsbewußtsein und bei bester Mitarbeit aller der in ihm vertretenen Fraktionen befaßt und um ein gutes Ergebnis bemüht hat. Bei diesen Sitzungen sind auch Vertreter der Fachverbände und Fachleute gehört worden, um alle Möglichkeiten, die sich für dieses Gesetz ergeben, zu beraten und notfalls ausnützen zu können.
Zu dem Antrag der SPD im einzelnen darf ich auf folgendes verweisen: Es wird erstens im Abs. 1 beantragt — —