Rede von
Ernst
Paul
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD hat sich erlaubt, den Antrag zu stellen, die zweite Beratung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit nicht durchzuführen, sondern den Entwurf des Gesetzes nochmals an den Ausschuß für Jugendfürsorge zurückzuverweisen. Wir beantragen gleichzeitig, daß der Entwurf dem Ausschuß für innere Verwaltung überwiesen werden soll. Wir sind der Auffassung, daß geprüft werden muß, ob die sachlichen Bestimmungen, die in diesem Entwurf enthalten sind, nicht in das Jugendwohlfahrtsgesetz einbezogen werden können.
Wir sind ferner der Auffassung, daß geprüft werden muß, ob nicht vom Standpunkt der Gesetze und Verordnungen, die in den einzelnen Ländern herausgegeben worden sind, eine Koordination der vorhergesehenen Bestimmungen erforderlich ist.
Wenn mir zugerufen wurde, daß 18 Monate Zeit war,
so möchte ich gern diesen Zwischenruf aufnehmen. Ich kann ihn aber, da ich zur Geschäftsordnung spreche, leider nicht sachlich beantworten. Ich behalte mir vor, später auf diese Frage einzugehen.
Ich glaube, das Hohe Haus hat die Verpflichtung, wenn es ein erstes Gesetz beschließt, das sich an unsere Jugend wendet und das Maßnahmen zum Inhalt hat, die unsere Jugend betreffen, mit der allergrößten Sorgfalt zu Werke zu gehen, und daher bitte ich das Haus, unserem Antrag zuzustimmen.