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ID0109102400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950 3365 91. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3366D, 3375A, 3405C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Ersten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) . . . 3367A Gesetz zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei . . 3367A Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofs 3367A Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes 3367A Gesetz über Personalausweise 3367A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 3367B Anfrage Nr. 115 der Fraktion der BP betr Verteilung der für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen zur Verfügung gestellten Kredite auf die deutschen Länder (Nr. 1321 und 1451 der Drucksachen) 3367B Anfrage Nr. 119 der Fraktion des Zentrums betr. Münzprägung (Nrn. 1383 und 1454 der Drucksachen) 3367B Überweisung der Anträge der Fraktionen der SPD bzw. der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Nrn. 1365 und 1369 der Drucksachen) 3367B Schreiben des Bundeskanzlers vom 12. Oktober 1950 betr. Ernennung des Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Lehr zum Bundesminister des Innern 3367C Vereidigung des Bundesministers des Innern Dr. Dr. Lehr 3367C Erklärung der Fraktion der DP außerhalb der Tagesordnung betr. Flugblatt gegen den Wahlbetrug in der Ostzone 3368A Dr. Mühlenfeld (DP) 3368A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Kunstwerke (Nr. 1325 der Drucksachen) . . . . 3368B Dr. Koch (SPD), Interpellant . . . . 3368B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3369C Dr. Bertram (Z) 3370C Erste und zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen (Nr. 1417 der Drucksachen) . 3371A Dr. Oellers (FDP), Antrag- steller 3371A, 3372A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3371C Erler (SPD) 3372D Ewers (DP) 3373A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 219) (Nr. 1401 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1448 der Drucksachen) 3373B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 3373B Schoettle (SPD) 3374D, 3376D Dr. Leuchtgens (DRP) . . 3375B, 3378B Bausch (CDU) 3376A, 3378D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3378A Austritt der Abgeordneten Fröhlich, Ott, Tichi und Weickert aus der Fraktion der WAV und Bildung einer parlamentarischen Gruppe „Deutscher Gemeinschaftsblock der Heimatvertriebenen und Ent rechteten" 3375A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1424, 1354, 444, 248 der Drucksachen) 3379B Richter (Frankfurt) (SPD) . 3379C, 3383C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3380B Storch, Bundesminister für Arbeit 3381C Degener (CDU) 3382B Frau Korspeter (SPD) 3383A Dr. Hammer (FDP) 3383A Frau Kalinke (DP) . . . . 3383C, 3384D Schoettle (SPD) 3384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 (Nr. 1288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11.Ausschuß) (Nr. 1395 der Drucksachen) 3385A Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 3385B Herbig (SPD) 3386A Zweite Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nr. 180 der Drucksachen) 3387B Zur Geschäftsordnung: Brandt (SPD) 3387C Strauß (CSU) 3388A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Nr. 1281 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1423 der Drucksachen) . 3388B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 3388B Günther (CDU) 3389D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . . 3390A Mensing (CDU) 3390C Dr. Horlacher (CSU) 3390D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) 3391A, 3396A Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3391B Zur Geschäftsordnung: Etzel (Duisburg) 3394B, D Dr. Wellhausen (FDF) . . . 3394C, 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1399, 1149 der Drucksachen) . . . 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung wegen Verächtlichmachung des Bundestages (Nr. 1405 der Drucksachen) 3395B Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 3395B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Eingaben gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann (Nr. 1406 der Drucksachen) 3396A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 3396A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3398A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Schwerbeschädigten-Betriebe (Nrn. 1449, 571 der Drucksachen) 3399A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3399A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge, der Körperbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, der Soforthilfe und der öffentlichen Fürsorge (Nr. 1271 der Drucksachen) 3399C Fischer (SPD), Antragsteller 3399C, 3404D Müller (Offenbach) (KPD) . . . . . 3402C Storch, Bundesminister für Arbeit 3403C Horn (CDU) 3404B Beratung es Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1411 der Drucksachen) . 3405A Nächste Sitzung . . . . 3405C Die Sitzung wird um 9.19 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 ist bis zum 30. September dieses Jahres befristet. Man hat es befristet in der Hoffnung, daß bis zu diesem Termin der Haushaltsplan verabschiedet sein würde. Da diese Hoffnung sich nicht verwirklicht hat, ist eine Verlängerung dieses Gesetzes notwendig.
    Die Regierung hat vorgeschlagen, das Gesetz bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Der Haushaltsausschuß, dem dieses Gesetz zur Beratung
    überwiesen war, hat der Verlängerung des Gesetzentwurfs zugestimmt. Im Ausschuß ist die Frage erörtert worden, ob das Gesetz nicht noch weiter verlängert werden sollte, nämlich bis zum 31. Januar 1951, da die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen sei, daß es nicht gelingen würde, den Haushaltsplan noch im Laufe des Kalenderjahres zu verabschieden, wodurch eine weitere Verlängerung dieses Gesetzes notwendig werden würde. Der Haushaltsausschuß hat indessen in seiner Mehrheit eine weitere Verlängerung des Gesetzes abgelehnt. Die Mehrheit des Ausschusses möchte an der Hoffnung festhalten, daß es doch noch gelingen werde, den Haushaltsplan im Laufe dieses Kalenderjahres zu verabschieden. Man war weiter der Meinung, daß die Befristung dieses Gesetzes bis zum Ende des Kalenderjahres vielleicht einen heilsamen Druck zur schnellen Beratung des Haushaltsplans auslösen könnte.
    Dann ein zweites. Nach § 3 des Gesetzes vom 23. 6. 1950, also des Gesetzes, um dessen Verlängerung es sich handelt, ist die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich, wenn Sachausgaben für neue Aufgaben im Betrage von mehr als 300 000 DM geleistet werden sollen. Der Regierungsentwurf schlägt vor, diese Summe auf 500 000 DM zu erhöhen. Der Haushaltsausschuß hat diese Erhöhung abgelehnt und schlägt Ihnen vor, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
    Zum dritten — das ist vielleicht der wichtigste Punkt dieses Verlängerungsgesetzes —: es wird von der Regierung eine Erhöhung der Kreditermächtigung von bisher 1,5 Milliarden auf 2 Milliarden erbeten. Meine Damen und Herren! Es ist hier darauf hinzuweisen, daß die Höhe dieser Kreditermächtigung und der sogenannte Kredit- q plafond, der dem Finanzministerium bei der Bank deutscher Länder zur Verfügung steht, zwei verschiedene Dinge sind. Wenn wir, da der Kreditplafond bei der Bank deutscher Länder zur Zeit 1,5 Milliarden beträgt, dem Finanzminister eine Kreditermächtigung geben, die über 1,5 Milliarden hinausgeht, so kann das gleichwohl einen guten Sinn haben. Denn der Finanzminister kann seinen Kredit nicht nur bei der Bank deutscher Länder aufnehmen, sondern er kann sich unter Umständen Kassenkredite auch am Geldmarkt beschaffen. Das ist in der Vergangenheit bereits geschehen. Im Haushaltsausschuß ist die Frage eingehend erörtert worden, ob es zweckmäßig oder notwendig sei, die sehr erhebliche Kreditermächtigung von 1,5 Milliarden noch um weitere 500 Millionen DM zu erhöhen.
    Ich darf auf einige Zahlen hinweisen. Bis Ende August hatte der Finanzminister von dieser Kreditermächtigung in folgendem Umfang Gebrauch gemacht. Es waren Schatzwechselkredite in Anspruch genommen in Höhe von 431,3 Millionen DM; es waren Kassenkredite bei der Bank deutscher Länder in Anspruch genommen in Höhe von 799,8 Millionen DM, und es war endlich ein kurzfristiger Kassenkredit bei dem Ausgleichsfonds in Höhe von 200 Millionen DM aufgenommen worden, insgesamt also 1431,1 Millionen DM. Ende August war also die Spanne, die dem Finanzminister zur Verfügung stand, nicht mehr allzugroß.
    Nun bedürfen, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang — denn die Frage ist ja von einiger Bedeutung — noch zwei besondere Manipulationen, die im Juni und Juli vorgenom-


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    men worden sind, der besonderen Erwähnung. Ober die eben erwähnten Kredite hinaus hat der Finanzminister im Juni dieses Jahres noch einen Lombardkredit von 147 Millionen DM bei den Landeszentralbanken in Anspruch genommen, indem er zum ERP-Vermögen gehörende Schuldverschreibungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die dem ERP-Vermögen dadurch zugefallen waren, daß 200 Millionen DM Gegenwerte der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt waren, lombardierte. Es wurde darauf hingewiesen, daß auch eine solche Kreditaufnahme nur im Rahmen der gesetzlichen Kreditermächtigung zulässig sei. Diese Voraussetzung war im Juni gegeben. Der Kredit ist inzwischen abgedeckt worden.
    Dann aber noch eine zweite Manipulation. Der Herr Bundesfinanzminister hat, da sein Geldbedarf im Juni außergewöhnlich groß war, zum ERP-Vermögen gehörige 360 Millionen DM Bundesanleihe, die dem ERP-Vermögen dadurch zugefallen waren, daß 360 Millionen DM Gegenwerte der Bundesbahn zur Verfügung gestellt waren, an die Bank deutscher Länder verkauft. Inzwischen sind im Juli 100 Millionen DM zurückgekauft worden. Diese Geldbeschaffung überschritt damals die gesetzliche Kreditermächtigung von 1,5 Milliarden. Der Haushaltsausschuß hat das gleichwohl nicht beanstandet, weil der Geldbedarf im wesentlichen dadurch ausgelöst wurde, daß die Bundesrepublik aus dem bilateralen Abkommen von 1948 resultierende alte Verpflichtungen gemäß dem bilateralen Abkommen von 1949 und seinen Zusatzverträgen erfüllen mußte und daher kaum etwas dagegen einzuwenden ist, wenn diese
    Verpflichtungen mit Mitteln des ERP-Vermögens abgedeckt werden.
    Meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit wurde aber im Ausschuß noch einmal grundsätzlich ,darauf hingewiesen, wie notwendig es sei, bei der künftigen Verabschiedung des Haushaltsplans die anfallenden DM-Gegenwerte als Einnahmen in den Außerordentlichen Haushalt einzustellen, was bisher der Herr Bundesfinanzminister anscheinend nicht getan hat, um dem Parlament die erforderliche Kontrolle über die Verwendung dieser DM-Gegenwerte zu sichern und insbesondere auch eine Nachprüfung der mit der Verwaltung des ERP-Vermögens zusammenhängenden Manipulationen durch den Haushaltsausschuß zu ermöglichen.
    Meine Damen und Herren, ich kehre zu meinem Ausgangspunkt zurück. Ende August eine Inanspruchnahme des Kassenkredits in Höhe von 1431 Millionen! Woraus erklärt sich dieser außergewöhnlich hohe Kassenbedarf? Die Hauptgründe sind folgende. Aus der Umstellung, dem Übergang der Einnahmen von den Ländern auf den Bund, haben sich eine Reihe von Umstellungsschwierigkeiten ergeben. Die Länder sind mit ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bund im Rückstand. Die 240 Millionen, die die Länder schon im Rechnungsjahr 1949 als Beitrag an den Bund zu zahlen hatten, sind bisher nicht gezahlt worden. Die Länder haben auch die Interessenquoten, die sie gemäß dem Überleitungsgesetz zu zahlen haben, in den ersten Monaten dieses Jahres nicht geleistet. Außergewöhnlich hohe Anforderungen der ECA-Verwaltung aus den bilateralen Abkommen von 1948 und 1949 sind an den Bundesfinanzminister herangetreten. Außerdem darf nicht vergessen werden, daß der Bundesfinanzminister bei den GARIOA-Lieferungen und ERP-Lieferungen für Zahlung einzustehen hat, während die DM-Gegenwerte selbst mit Verspätung eingehen, nämlich dann, wenn die Importe an die deutschen Importeure weitergegeben werden.
    Inzwischen ist eine gewisse Beruhigung eingetreten. Uns wurde im Finanz- und Steuerausschuß gesagt, daß die Inanspruchnahme des Kassenkredits bis Ende September auf 1365 Millionen zurückgegangen sei. Immerhin ist auch das, 1365 Millionen gegenüber einer Kreditermächtigung von 1,5 Milliarden, ein außerordentlich geringer Spielraum, der dem Bundesfinanzminister noch zur Verfügung steht. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, daß eine Erweiterung des Spielraums aus folgenden Gründen eine unbedingte Notwendigkeit sei. Einmal ist mit weiteren Anforderungen der ECA-Verwaltung zu rechnen. Außerdem muß eine Getreidereserve aus GARIOA- und ERP-Lieferungen aufgebaut werden. Drittens — und das ist ein besonders bedenklicher Punkt — haben wir in der nächsten Zeit mit erheblichen kassenmäßigen Mehranforderungen für Besatzungskosten zu rechnen, die damit zusammenhängen, daß die Besatzungstruppen in Westdeutschland verstärkt werden. Diese Anforderungen machen sich schon heute kassenmäßig bemerkbar. Es ist darüber hinaus auch von den Hohen Kommissaren angekündigt worden, daß uns ein Nachtragshaushalt, der eine Erhöhung der Besatzungskosten vorsieht, vorgelegt werden wird.
    Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hat sich diesen Gründen nicht verschlossen und daher grundsätzlich einer Erhöhung der Kreditermächtigung zugestimmt. Sie war aber der Meinung, daß das Parlament die Kontrolle nicht aus der Hand geben sollte. Der Ausschuß schlägt Ihnen infolgedessen in dieser Hinsicht vor, die Kreditermächtigung nicht schlechthin zu erhöhen, wohl aber dem Finanzminister die Möglichkeit zu geben, die Kreditermächtigung von heute 1,5 Milliarden um 500 Millionen mit Zustimmung des Haushaltsausschusses zu überschreiten, der dann jederzeit zu einer Nachprüfung des Kassenbedarfs in der Lage ist.
    Mit diesen vorgetragenen Änderungen schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß die Annahme der Regierungvorlage vor.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf Art. I. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur zweiten Beratung des vorliegenden Gesetzes keine längeren Ausführungen machen. Ich beantrage Einzelabstimmung über die Ziffern 1 bis 4 des Art. I des Gesetzes, und zwar aus folgendem Grunde. Meine Fraktion wünscht, in der zweiten Beratung der Ziffer 4 des Art. I zu widersprechen, weil wir uns nicht in der Lage sehen, der Erhöhung des Kreditplafonds um 500 Millionen DM zuzustimmen, auch nicht in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen etwas modifizierten Form. Wir sind deshalb nicht in der Lage, dieser Erhöhung des Kreditplafonds


    (Schoettle)

    zuzustimmen, weil wir der Meinung sind, daß die Begründungen, die für die Erhöhung des Plafonds vom Bundesfinanzministerium angeführt worden sind, nämlich überraschende Inanspruchnahme der Betriebsmittel des Bundesfinanzministeriums durch Forderungen für noch nicht ganz in ihren Ursprüngen geklärte ECA-Lücken und ähnliche Dinge, auch eine politische Bedeutung haben. Es ist unmöglich, die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Überschreitungsmöglichkeiten des Kreditplafonds dem Haushaltsausschuß allein zu überlassen. Bei solchen plötzlichen Anforderungen, wie sie in der letzten Zeit an das Finanzministerium herangetreten sind, muß die deutsche Öffentlichkeit auch unterrichtet werden. Das kann nicht durch Entscheidung im Haushaltsausschuß und schon gar nicht durch Entscheidung des Bundesfinanzministers allein geschehen, sondern diese Dinge müssen im Plenum dieses Hauses behandelt werden. Deshalb wünschen wir, daß wir über die Ziffer 4 des Art. I gesondert abstimmen können.