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    Deutscher Bundestag — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950 3365 91. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3366D, 3375A, 3405C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zum Ersten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) . . . 3367A Gesetz zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei . . 3367A Gesetz über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofs 3367A Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes 3367A Gesetz über Personalausweise 3367A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein im Rechnungsjahr 1950 3367B Anfrage Nr. 115 der Fraktion der BP betr Verteilung der für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen zur Verfügung gestellten Kredite auf die deutschen Länder (Nr. 1321 und 1451 der Drucksachen) 3367B Anfrage Nr. 119 der Fraktion des Zentrums betr. Münzprägung (Nrn. 1383 und 1454 der Drucksachen) 3367B Überweisung der Anträge der Fraktionen der SPD bzw. der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Nrn. 1365 und 1369 der Drucksachen) 3367B Schreiben des Bundeskanzlers vom 12. Oktober 1950 betr. Ernennung des Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Lehr zum Bundesminister des Innern 3367C Vereidigung des Bundesministers des Innern Dr. Dr. Lehr 3367C Erklärung der Fraktion der DP außerhalb der Tagesordnung betr. Flugblatt gegen den Wahlbetrug in der Ostzone 3368A Dr. Mühlenfeld (DP) 3368A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Aufwendungen für Kunstwerke (Nr. 1325 der Drucksachen) . . . . 3368B Dr. Koch (SPD), Interpellant . . . . 3368B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3369C Dr. Bertram (Z) 3370C Erste und zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Freistellung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Haftpflichtansprüchen (Nr. 1417 der Drucksachen) . 3371A Dr. Oellers (FDP), Antrag- steller 3371A, 3372A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3371C Erler (SPD) 3372D Ewers (DP) 3373A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 219) (Nr. 1401 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1448 der Drucksachen) 3373B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 3373B Schoettle (SPD) 3374D, 3376D Dr. Leuchtgens (DRP) . . 3375B, 3378B Bausch (CDU) 3376A, 3378D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3378A Austritt der Abgeordneten Fröhlich, Ott, Tichi und Weickert aus der Fraktion der WAV und Bildung einer parlamentarischen Gruppe „Deutscher Gemeinschaftsblock der Heimatvertriebenen und Ent rechteten" 3375A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1424, 1354, 444, 248 der Drucksachen) 3379B Richter (Frankfurt) (SPD) . 3379C, 3383C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3380B Storch, Bundesminister für Arbeit 3381C Degener (CDU) 3382B Frau Korspeter (SPD) 3383A Dr. Hammer (FDP) 3383A Frau Kalinke (DP) . . . . 3383C, 3384D Schoettle (SPD) 3384D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 (Nr. 1288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11.Ausschuß) (Nr. 1395 der Drucksachen) 3385A Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 3385B Herbig (SPD) 3386A Zweite Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nr. 180 der Drucksachen) 3387B Zur Geschäftsordnung: Brandt (SPD) 3387C Strauß (CSU) 3388A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse (Nr. 1281 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1423 der Drucksachen) . 3388B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 3388B Günther (CDU) 3389D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . . 3390A Mensing (CDU) 3390C Dr. Horlacher (CSU) 3390D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) 3391A, 3396A Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3391B Zur Geschäftsordnung: Etzel (Duisburg) 3394B, D Dr. Wellhausen (FDF) . . . 3394C, 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1399, 1149 der Drucksachen) . . . 3395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung wegen Verächtlichmachung des Bundestages (Nr. 1405 der Drucksachen) 3395B Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 3395B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Eingaben gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reimann (Nr. 1406 der Drucksachen) 3396A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 3396A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3398A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Schwerbeschädigten-Betriebe (Nrn. 1449, 571 der Drucksachen) 3399A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3399A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenfürsorge, der Körperbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, der Soforthilfe und der öffentlichen Fürsorge (Nr. 1271 der Drucksachen) 3399C Fischer (SPD), Antragsteller 3399C, 3404D Müller (Offenbach) (KPD) . . . . . 3402C Storch, Bundesminister für Arbeit 3403C Horn (CDU) 3404B Beratung es Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1411 der Drucksachen) . 3405A Nächste Sitzung . . . . 3405C Die Sitzung wird um 9.19 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesfinanzminister Schäffer ist zu seinem großen Bedauern durch die heutige Sondersitzung des Zentralbankrates verhindert, die Interpellation selbst zu beantworten.

    (Zuruf links: Die Sache wird nicht wichtig genommen! — Gegenrufe von der CDU.)

    Ich darf hier zunächst einmal auf einige Daten der Beschlußfassung eingehen, die wohl für die Beurteilung der Sache sehr wesentlich sind. Die Bayernpartei hatte den Antrag eingebracht, daß derartige Steuererleichterungen, d. h. die Möglichkeit, Kunstwerke als kurzlebige Wirtschaftsgüter anzusehen, berücksichtigt werden, und zwar bis zur Höhe von 1000 DM. Dieser Antrag ist am 8. Februar 1950 im Finanzauschuß des Bundestages beraten und zunächst abgelehnt worden. In der folgenden Woche, am 16. Februar, hat der Finanzausschuß die Beratung des Antrags wieder aufgenommen. Der Vorsitzende hat damals darauf aufmerksam gemacht, daß schon ein Beschluß in der Sache gefaßt sei und daß ein erneuter Beschluß nur mit Mehrheit gefaßt werden könne. Es ist dann mit Mehrheit folgendes beschlossen worden:
    Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Beratung über den Antrag Nr. 299 bis zu einer neuen Formulierung vertagt wird. Eine Förderung soll sich auf zwei Jahre beschränken und nicht mehr als 500 DM im Jahr für die Anschaffung von Werken lebender Künstler steuerfrei belassen.
    Mit dieser Beschlußfassung vom 16. Februar war die ablehnende Beschlußfassung vom 8. Februar überholt. Die Anordnung des Bundesministers der Finanzen hält sich im Rahmen der Beschlußfassung vom 16. Februar. Die Einkommensteuerrichtlinien für 1948 und 1949 sind am 5. Juli erlassen worden, nachdem sie Ende Mai vom Kabinett verabschiedet und während des Monats Juni im Bundesrat verhandelt worden waren. Bis zu dieser Unterzeichnung am 5. Juli hat nichts Gegenteiliges vor-


    (Staatssekretär Hartmann)

    gelegen, weder ein Beschluß des Bundestages noch ein anderweitiger Beschluß des Finanzausschusses.
    Wenn also in der Interpellation ausgeführt wird, daß der Bundestag bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes anders entschieden oder daß ein entgegengesetzter Beschluß des Finanzausschusses zur Zeit des Erlasses der Einkommensteuerrichtlinien vorgelegen hätte, so glaube ich, hiermit dargetan zu haben, daß das nicht so ist. Der Finanzausschuß hat sich erst am 12. Juli, also eine Woche hinterher, damit befaßt, und zwar als die Referenten des Finanzministeriums bei der neuen Beratung auf die Einkommensteuerrichtlinien hingewiesen haben. Diese Einkommensteuerrichtlinien mußten damals erlassen werden. Sie sind eigentlich schon viel zu spät erlassen worden, weil sie für die Abgabe der Steuererklärungen für das zweite Halbjahr 1948 und das Kalenderjahr 1949 dringend notwendig waren.
    Ich darf also nochmals zusammenfassen: Im Zeitpunkt des Erlasses der Einkommensteuerrichtlinien hat kein Beschluß des Plenums und kein Beschluß des Finanzausschusses vorgelegen, der einen entgegengesetzten Standpunkt dargelegt hätte. Der Bundesfinanzminister hat also nicht entgegen einem Beschluß des Plenums oder des Finanzausschusses Stellung genommen.
    Was die Sache betrifft, so ist genau dieselbe Vorschrift in mehreren süddeutschen Ländern seit Jahren in Kraft, und zwar auf Grund derselben gesetzlichen Ermächtigung. Wir haben die Vorschriften nicht aus eigenem in die Richtlinien hineingebracht, sondern auf Wunsch der süddeutschen Länder und auf Grund des in den süddeutschen Ländern geltenden Einkommensteuerrechts hinsichtlich dieser Materie. Wir haben zudem noch ein Gutachten des Herrn Bundesministers der Justiz herbeigeführt. Dieses Gutachten ist unter dem 21. September an den Herrn Vorsitzenden des Finanzausschusses des Hohen Hauses ergangen. Ich darf annehmen, daß das Gutachten den Mitgliedern des Finanzausschusses auf jeden Fall vorliegt, und darf daher ganz kurz nur aus dem Inhalt wiedergeben, daß der Herr Bundesminister der Justiz der Ansicht ist, daß Ziffer 50 Abs. 6 der Einkommensteuerrichtlinien mit § 7 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung vereinbar ist. Ich erwähnte schon, daß dieselbe Ansicht seit Jahren in einer Reihe von süddeutschen Ländern praktiziert wird. Hiernach hat das Bundesfinanzministerium keinen Zweifel daran, daß erstens die Vorschrift rechtsgültig ist, und zweitens glaube ich, dargetan zu haben, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorschrift entgegenstehende Beschlüsse des Parlaments nicht vorgelegen haben.
    Was nun die Sache betrifft, so nehme ich an, daß vielleicht demnächst im Finanzausschuß des Bundestages noch einmal eine Beratung darüber stattfinden wird. Ich bin ermächtigt zu erklären, daß ein besonderes Interesse des Bundesfinanzministeriums für oder wider diese Vorschrift gar nicht vorliegt; denn es handelt sich um Einkommensteuer, die den Ländern zufließt, und der hier etwa in Wegfall kommende Einkommensteuerbetrag ist so minimal, daß er kaum zu Buche schlägt. Nachdem aber die Länder diese Bestimmung gerade im Interesse der lebenden bildenden Künstler angeregt haben, hat das Bundesfinanzministerium geglaubt, sich dem nicht versagen zu sollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Es kommt hier gar nicht darauf an, ob man den Künstlern helfen will oder nicht. Wir waren im Ausschuß ganz überwiegend der Meinung, daß ein Weg gefunden werden müßte, der modernen Kunst zu helfen. Dieser Wunsch des Ausschusses, der auf Grund eines Antrages der Bayernpartei in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gekommen war, konnte nicht realisiert werden, weil die Regierungsvertreter im Ausschuß erklärt haben, der Weg sei nicht gangbar. Erst auf Grund der Anregung der Regierungsvertreter im Finanzausschuß ist seinerzeit der ablehnende Beschluß zustande gekommen. Dann haben einzelne süddeutsche Länder eine Regelung contra legem getroffen, und diese Regelung der süddeutschen Länder ist dann von dem Bundesfinanzminister in den Durchführungsrichtlinien sanktioniert worden.
    Das Entscheidende ist also, daß der Ausschuß auf Grund eines Antrages der Bayernpartei helfen wollte, seitens der Regierung aber gesagt worden ist, es gehe nicht, und daß wir uns dann mit diesem Bescheid zufrieden gegeben haben.
    Ich bin aber der Ansicht: Wenn einmal ein Antrag einer Partei im Bundestag vorliegt, dann hat damit der Bundestag die Angelegenheit an sich gezogen. Parlamentarische Regierungsform ist doch die Staatsherrschaft der Volksvertretung. Wenn ein solcher Antrag hier im Bundestag oder in seinen Ausschüssen behandelt wird, dann kann nicht die Exekutive hergehen und die gleiche Angelegenheit anders entscheiden, als sie selber zunächst gewünscht hat. Die Tatsache — das ist meiner Ansicht nach hier der entscheidende Punkt —, daß der Bundestag sich auf Grund eines Antrages mit der Angelegenheit befaßte, mußte für die Exekutive ein Verbot bedeuten, die gleiche Angelegenheit in dem einen oder andern Sinne zu behandeln, solange die Entscheidung im Bundestag nicht gefallen war.
    Es kommt ja gar nicht darauf an, ob ein entgegenstehender Beschluß eines Bundestagsausschusses vorlag; ein solcher Beschluß würde ja staatsrechtlich gar keine Bedeutung haben, solange er nicht im Plenum des Bundestages bestätigt worden ist. Worauf es ankommt, ist die Tatsache, daß die Exekutive sich nicht scheut, über den Kopf der Volksvertretung hinweg sich dieses Gegenstandes zu bemächtigen und ihn so oder so zu entscheiden, obwohl die Angelegenheit in der dafür maßgebenden Volksvertretung behandelt wird. Ich glaube, hier handelt es sich tatsächlich um mehr als bloß um eine Prestigefrage; hier handelt es sich um eine Wesensfrage, nämlich darum, ob unser Parlament die zentrale Funktion im Staate hat, die ihm zukommt, oder nicht oder ob die Bürokratie die zentrale Funktion hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Diese Frage soll heute mit dieser Interpellation entschieden werden, die gleiche Frage, die wir ja gestern im Finanzausschuß bezüglich des Sitzes der Bundesbranntweinmonopolverwaltung zu behandeln hatten. Deshalb glaube ich, es ist doch sehr wichtig, daß wir hier eine einheitliche Willensäußerung dahin kundtun: die Dinge, die in der Volksvertretung behandelt werden, dürften nicht


    (Dr. Bertram)

    im Vorwege von der Exekutive so oder so entschieden werden.

    (Sehr gut! beim Zentrum und bei der SPD.)