Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Als die Frage im Ausschuß zur Debatte
stand, habe ich die Meinung vertreten, daß eine Erledigung der Angelegenheit in der Form, wie Herr Dr. Etzel glaubt die Dinge erledigen zu können, nicht möglich ist, weil das bedeuten würde, daß man ein Problem, das in seiner Gesamtheit beurteilt und bewertet werden muß, aus dem Zusammenhang reißt. Ich bezweifle dabei nicht, daß das Bestreben von Herrn Dr. Etzel darauf gerichtet war, den Besatzungsverdrängten zu helfen. Aber in der Zielsetzung und in den Endkonsequenzen würde nach unserer Auffassung dabei gerade das Gegenteil erreicht werden.
Was uns in diesem Zusammenhang besonders interessiert, das ist die Stellungnahme des Herrn Finanzministers zu diesem Fragenkomplex. Der Herr Finanzminister hat in einem Schreiben an den Ältestenrat mitgeteilt — das wurde im Ausschuß bei den Verhandlungen sehr eingehend erörtert —, daß er einen Gesetzentwurf in seiner Schublade liegen habe, der in dem Augenblick vorgelegt werden solle, wenn die Angelegenheit von den Alliierten in deutsche Zuständigkeit überwiesen worden sei.
Man kann zu dieser Frage eins sagen: Der Bundestag hat einem von uns eingereichten Gesetzentwurf, der in Zusammenarbeit mit dem Verband der Besatzungsgeschädigten und -verdrängten gestellt worden ist, zugestimmt. Im Haushaltsausschuß wurde erklärt, er könne deshalb nicht behandelt werden, weil die Zuständigkeitsfrage noch nicht geklärt sei. Der Herr Bundesfinanzminister — so wurde beispielsweise auf einer Tagung dieser Verbände in Frankfurt am Samstag zum Ausdruck gebracht — hat seinen Gesetzentwurf oder wenigstens die Grundzüge dazu bei den Verhandlungen mit den Hohen
Kommissaren zugrunde gelegt, ohne daß der Bundestag überhaupt Gelegenheit hatte, diese Grundzüge kennenzulernen.
Wir finden dieses Verfahren und dieses Verhalten des Herrn Bundesfinanzministers etwas sehr eigenartig. Denn die Besatzungsverdrängten und auch der Bundestag haben ein Recht darauf, zu wissen, nach welchen Grundsätzen ihre Rechtsansprüche bewertet werden sollen. Ich stelle das im Zusammenhang mit dieser Debatte ausdrücklich fest.