Rede von
Dr.
Hermann
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits in der Sitzung des 17. Ausschusses die Gründe dargelegt, die uns zu der Einbringung des Antrages veranlaßt haben. Ich habe die damals im Ausschuß vor allem seitens des Herrn Vertreter,; des Bundesfinanzministers geltend gemachten Gegenargumente bekämpft. Ich stehe auf dem Standpunkt, den ich damals im Ausschuß eingenommen habe, ohne daß ich beabsichtige, die Einwendungen hier zu wiederholen. Ich kann mich zu einer solchen Beschränkung meiner Ausführungen um so eher bewogen fühlen, als der Bericht des 17. Ausschusses selbst anerkennt, daß die endgültige Regelung der Stellung der durch Anordnungen der Besatzungsmächte Geschädigten, also der Besatzungsverdrängten, tunlichst bald durch besondere Bundesgesetzgebung zu erfolgen hat. Eine solche positive Auffassung des Ausschusses begrüße ich.
Ich möchte hier nur den Appell an die Bundesregierung richten, ihre Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren so zu beschleunigen, daß die Voraussetzungen für die deutsche Gesetzgebung in dieser Beziehung alsbald geschaffen werden. Wir möchten also mit anderen Worten, daß die Bundesregierung bzw. dieses Hohe Haus möglichst bald die Drucksache Nr. 958 erledigt, in der die entsprechenden Anregungen gemacht worden sind.
Wir haben uns weiterhin im Anschluß an den Standpunkt des 17. Ausschusses erlaubt, einen neuen Antrag einzubringen. Wir möchten der Hoffnung Ausdruck geben, daß er möglichst bald — er ist in der Drucksache Nr. 1407 enthalten — vom Ältestenrat vor das Plenum des Hauses gebracht werden kann; denn es handelt sich um den Schutz einer großen, über 3 Millionen Menschen umfassenden Bevölkerungsgruppe, die durch einseitige Maßnahmen der Besatzungsmächte oder in deren Auftrag durch deutsche Stellen in ihren Existenzgrundlagen und Lebensverhältnissen auf das stärkste in Mitleidenschaft gezogen ist, eine große Menschengruppe, die es bisher unterlassen hat, „die Wände", wie es im altgermanischen Recht heißt, „zu beschreien", damit man sie hört. Im Interesse dieser Geschädigten möchte ich noch einmal an das ganze Interesse des Plenums dieses Hohen Hauses appellieren.