Rede von
Peter
Horn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, eine ganz kurze Begründung zu diesem letzten Antrag der Koalitionsparteien!
Der Herr Berichterstatter hat in seinem Bericht schon auf diesen Paragraphen und auch auf seinen Umfang hingewiesen und ausgesprochen, daß es außerordentlich schwer, ja vielleicht nicht einmal möglich sei, so ganz rasch nun alles, jede letzte Bestimmung, die hier in Betracht käme, zu erfassen. Ich habe vorhin bei der Begründung über die Einführung der Vorschlagslisten und des Verhältniswahlsystems auch schon ausgesprochen, daß durch die Annahme dieses Antrags eine ganze Reihe von Bestimmungen — vermutlich zwischen 30 und 40 —, die auch hier in diesem Katalog in § 18 aufgezählt sind, berührt werden, also wieder in Wegfall kommen müßten. Die Schwierigkeit dieses Paragraphen sehen Sie auch noch daraus — wenn ich das halb scherzhaft bemerken darf —, daß selbst auch uns bei der Niederschrift des Antrags Schreibfehler unterlaufen sind. Ich darf Sie bitten, das auf Grund Ihrer Drucksache zu ändern. Unser Änderungsantrag lautet nunmehr:
In § 18 Absatz 3 werden die Ziffern 1 bis 4 gestrichen. Die Ziffern 5 bis 15 werden Ziffern 1 bis 11. Ferner wird der Absatz 4 gestrichen. Der Absatz 5 wird Absatz 4.
Wir sind der Meinung — was sich auch schon während der langen Ausschußverhandlungen und der sehr ausgiebigen Debatten über diesen Paragraphen immer wieder gezeigt hat —, daß es, obwohl die Dinge auch mit den Ländern abgestimmt waren usw., trotzdem sehr schwer war, hier eine wirklich einwandfreie Feststellung der in Frage kommenden Bestimmungen zu treffen. Da es ja im übrigen auch so ist, daß natürlich das jüngste Gesetz maßgebend ist und dadurch alle diesen neuen Vorschriften entgegenstehende früheren Bestimmungen aufgehoben werden, ist es unbedenklich, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. Das Bundesarbeitsministerium hat uns bei der Änderung dieses Antrags die feste Zusicherung gegeben, daß eine ganz korrekte Feststellung dieser Dinge spätestens im Zusammenhang mit dem Organisationsgesetz vorgelegt werden wird. Sollten sich in der Zwischenzeit tatsächlich in der Praxis kleine Unebenheiten oder Schwierigkeiten ergeben, so ist es unschwer möglich, diese Dinge durch einen entsprechenden Erlaß des Ministeriums eventuell klarzustellen. Wir vertrauen aber auch seitens der antragstellenden
Parteien darauf, daß das Organisationsgesetz in der Tat in aller Kürze vorgelegt wird.