Meine Damen und Herren! Zu § 14 dieser Gesetzesvorlage darf ich folgendes sagen. Dieser Paragraph handelt von der Wiederzulassung von Trägern der Krankenversicherung. Ich habe bereits bei dem § 10 sehr eindeutig darauf hingewiesen, daß wir dafür eintreten, daß eine Vereinheitlichung der gesamten Sozialversicherung durchgeführt wird. Der § 14 schafft gerade die gegenteiligen Voraussetzungen, weil dadurch eine Zersplitterung der Krankenversicherung in weitgehendem Maße Platz greift. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Zersplitterung auf Kosten der Leistung geht. Es wird nicht gelingen, nachzuweisen, daß beim gegenwärtigen Zustand der Krankenversicherung die Annahme dieses Paragraphen in der vorgeschlagenen Form, wenn auch nicht deutlich sichtbar, doch einer weiteren Vorwärtsentwicklung hindernd im Wege stehen wird. Wir wissen, daß die gegenwärtigen Leistungen der Krankenkassen zu einem großen Teil hinter dem zurück-
bleiben, was man von einer modernen Krankenversicherung erwarten kann. Aber alle die Argumente, die angeführt werden, daß die Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen leistungsfähiger seien, treffen im Kern eigentlich nur bedingt zu. Wenn ich beispielsweise einen Katalog der vorhandenen Krankenkassen nehme, der ja nachzulesen ist, so stelle ich fest, daß Hunderte von allgemeinen und besonderen Ortskrankenkassen vorhanden sind, Hunderte von Landkrankenkassen, Tausende von Betriebskrankenkassen, Hunderte von Innungskrankenkassen, Knappschaftskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen für Arbeiter und Angestellte und eine Seekasse; und setze ich den dabei in Erscheinung tretenden Verwaltungsapparat ein, dann, glaube ich, meine verehrten Damen und Herren, muß man gestehen, daß hier zweckmäßigerweise im Interesse der Versicherten eine Änderung Platz greifen muß.
Sie werden mir weiter zugeben, daß, bedingt durch die Tatsache, daß die Pflichtversicherungsgrenze außerordentlich niedrig gezogen ist, den Allgemeinen Ortskrankenkassen die schlechtesten Risiken zugewiesen werden und damit natürlich die Leistung dieser Ortskrankenkassen gegenüber den Innungskrankenkassen und den Betriebskrankenkassen entscheidend beeinflußt wird. Aus diesem Grunde sind wir der Meinung, daß der § 14 gestrichen werden muß, weil wir es nicht verantworten können, einem Zustand zuzustimmen, der schon längst reformbedürftig ist. Bei einer derartigen Reform wird man zweifellos auch zu einer Senkung der Beiträge der Krankenkassen kommen; und wir vertreten ganz klar die Meinung, daß es zunächst erforderlich ist, im Gegensatz zu diesem § 14 die Sonderkassen der Reichsversicherungsordnung, Betriebs-, Innungs-
und Landkrankenkassen mit den für den betreffenden Bezirk zuständigen Ortskrankenkassen zu vereinigen. Wir glauben, daß es nicht verantwortet werden kann, den jetzt schon unhaltbaren Zustand noch zu erweitern, indem man hier in § 14 die Voraussetzungen schafft, noch weitere nicht notwendige und nicht lebensfähige Krankenkassen ins Leben zu rufen. Wir sind der Meinung, daß es angesichts des allgemeinen Zustands, in dem sich die Krankenkassen heute befinden — und bisher ist von seiten des Bundesarbeitsministeriums der Pressenotiz im „Metallarbeiter" nicht widersprochen worden, daß beispielsweise die Krankenkassen-Mitglieder in einem viel stärkeren Maße herangezogen werden sollen, eine Reihe von Krankenkassen sind am Ende ihres finanziellen Lateins —, nicht verantwortet werden kann, den § 14 noch bestehen zu lasen. Ich stelle den Antrag auf Streichung.