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    337. Abänderungsanträge.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache zu § 10 ist geschlossen.
    Ich lasse abstimmen über die Abänderungsanträge, zunächst über Ziffer 17 des Antrags der SPD. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit. — Abgelehnt.
    Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abgeordneten Kohl (Stuttgart); das ist Ziffer 3 der Drucksache, die seine Anträge enthält. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
    Nun lasse ich abstimmen über § 10 in der Ausschußfassung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Angenommen.
    Zu § 11 liegen drei Abänderungsanträge der Fraktion der SPD vor; das sind die Ziffern 14, 15 und 16 der Drucksache.
    Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.


Rede von Lisa Korspeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! In § 11 Abs. 3 wird bestimmt, daß der Bundesminister für Arbeit die Wahlordnung erläßt. Mit einer solchen Regelung können wir uns nicht einverstanden erklären. Wir halten es nicht für richtig, dem Bundesarbeitsminister eine so weitgehende Ermächtigung zu erteilen, und wir sind der Meinung, daß sich das Haus bereits bei verschiedenen Gelegenheiten dagegen ausgesprochen hat, der Bundesregierung zu weittragende Ermächtigungen zuzugestehen. Wir halten es für richtig und auch für notwendig, daß die Wahlordnung durch ein Gesetz verabschiedet wird, damit der Bundestag dazu Stellung nehmen kann.
Wir sind davon überzeugt, daß Sie eine Reihe von Einwendungen machen, beispielsweise darauf hinweisen werden, daß früher das Reichsversicherungsamt die Wahlordnung für die Sozialversicherungsträger erlassen hat, genau so wie die Wahlordnung für die Beisitzer bei den Versicherungsbehörden. Alles das zugegeben, meine Herren und Damen! Aber heute haben wir eine ganz andere Situation. Die Wahlen sind weitaus schwieriger. Während wir früher nur bei den Krankenkassen Urwahlen hatten, haben wir jetzt auf Grund des § 4 für jeden Versicherungszweig Urwahlen, die die Dinge selbstverständlich erschweren und eine Vielfalt von Vorschriften erfordern. Außerdem sind im Gesetz keine Bestimmungen über die Wahl verankert, abgesehen von der Vorschrift über den Bundeswahlbeauftragten. Das Gesetz würde deshalb dem Bundesarbeitsminister völlig freie Hand geben. Diese Ermächtigung erscheint uns aber viel zu weittragend, als daß wir ihr zustimmen könnten. Bei der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes im Reichstag wurde in § 25 festgelegt, daß die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren vom Reichsarbeitsminister


(Frau Korspeter)

mit Zustimmung eines aus 28 Mitgliedern bestehenden Ausschusses des Reichstags getroffen werden. Hier, wo es sich um eine Vielfalt von Versicherungsträgern handelt, soll dem Bundesarbeitsminister die Möglichkeit gegeben werden, die Wahlordnung allein zu erlassen.
War sollten bei unseren Überlegungen nicht vergessen, daß diese Sozialwahlen von außerordentlicher Bedeutung sind. Zwei Drittel der Bevölkerung werden davon erfaßt, nur ein Drittel weniger als bei der Bundestagswahl, und auch damals wurde vom Parlamentarischen Rat ein Wahlgesetz verabschiedet. Mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Sozialwahlen fordern wir ein Gesetz. Aber ich möchte auch noch etwas hinzufügen: Wir waren uns im Ausschuß eigentlich alle darin einig, daß wir alles tun wollen, um der Bevölkerung die Bedeutung dieser Wahlen wirklich zum Bewußtsein zu bringen.
Sie werden uns jetzt vielleicht vorwerfen, wir verzögerten mit unserer Forderung das Inkrafttreten des Gesetzes.

(Zuruf rechts: Nein, wir werfen Ihnen nichts vor!)

Wir haben bereits im Ausschuß darauf hingewiesen, daß wir eine solche Regelung wünschen, und es kann auch dem Bundesarbeitsminister nicht unbekannt geblieben sein, daß wir gegen eine solche Ermächtigung unseren Einspruch geltend machen werden.
Deshalb sind wir der Ansicht, daß der Bundesarbeitsminister bereits seit längerem die Möglichkeit und die Gelegenheit gehabt hätte, einen solchen Gesetzentwurf einzureichen. Ja wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß er ihn sogar gemeinsam mit dem Selbstverwaltungsgesetz hätte einreichen können. Dann hätten wir diese beiden Gesetze zusammen verabschieden können. Wir können und wollen dem Bundesarbeitsminister diese Ermächtigung nicht geben. Wir sind der Meinung, daß ein Wahlgesetz vorgelegt werden sollte, zu dem der Bundestag Stellung nimmt, und beantragen deshalb, daß § 11 Abs. 3 die Fassung erhält, die wir in unserem Abänderungsantrag vorgeschlagen haben.
Weiterhin bitten wir, dem § 11 Abs. 5 wieder die Fassung des § 13 Abs. 5 der Vorlage der Bundesregierung zu geben. Es ist zweifellos erwünscht, daß die Wahlen nicht nur für einzelne Versicherungszweige, sondern möglichst insgesamt einheitlich durchgeführt werden. Ob sich das aber in der Praxis in diesem Umfang durchführen läßt, können wir heute überhaupt noch nicht übersehen. Deshalb ist § 13 Abs. 5 der Regierungsvorlage elastischer, weil man damit die Möglichkeit hat, auf die zunächst noch sehr differenzierten Verhältnisse in den einzelnen Ländern Rücksicht zu nehmen. Man sollte es dem Bundesarbeitsminister im Einvernehmen mit den obersten Verwaltungsbehörden der Länder und den Gewerkschaften überlassen, wie die Wahlen am zweckmäßigsten, am einfachsten und am billigsten durchgeführt werden können.
Deshalb bitten wir um Annahme unserer Abänderungsanträge.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über diese drei Abänderungsanträge zu § 11 gesondert abstimmen, zunächst über den Abänderungsantrag zu Abs. 3; das ist Ziffer 14 der Drucksache. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
    Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; abgelehnt.
    Nun kommt der Antrag zu Abs. 5; das ist die Ziffer 15. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres war die Mehrheit; abgelehnt.
    Nunmehr der Antrag zu Abs. 6; das ist die Ziffer 16 der Drucksache. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! -
    Letzteres war die Mehrheit; abgelehnt.
    Nunmehr lasse ich über § 11 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Angenommen.
    Zu § 12 liegen keine Abänderungsanträge vor. Ich eröffne die Aussprache. Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
    Wer für die Annahme von § 12 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
    Zu § 13 liegt ein Abänderungsantrag der SPD unter Ziffer 18 der Drucksache vor.
    Das Wort hat Frau Abgeordnete Kipp-Kaule.