Rede:
ID0108906200

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
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    2. Wort: 1
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    6. Pohle.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie hier auf den Abänderungsantrag der drei Koalitionsparteien verweisen und ihn kurz begründen. Das frühere Reichsrecht, also die Reichsversicherungsordnung, sah für die Wahl der Organe, also der Ausschüsse etc. die Einreichung von Vorschlagslisten vor und bestimmte als Wahlmodus das Verhältniswahlrecht. Die Vorlage, wie sie von der SPD eingereicht wurde, und auch der Regierungsvorschlag sind von diesen alten Vorschriften abgewichen. In beiden Vorlagen ist. nicht mehr von Vorschlagslisten und vom Verhältniswahlsystem die Rede, sondern es wird nur von Vorschlägen der Spitzenorganisationen etc. gesprochen. Auch der sozialpolitische Ausschuß hat in seinem Beschluß die gleiche Festlegung getroffen.
    Wir sind aber in den Regierungsparteien der Meinung, daß mit dieser Regelung der Sache schlecht gedient ist. Der Verzicht auf die Bezeichnung „Vorschlagslisten" und auch die nicht mehr hineingenommene Festlegung des Verhältniswahlsystems ist nicht etwa eine schematische Angelegenheit, sondern eine grundlegende Änderung dieses Wahlvorgangs. Es ist hier daran gedacht und auch in der Aussprache des Ausschusses deutlich geworden, daß man sich für die Folge nach diesem Recht die Wahl nach der Art des Mehrheitswahlsystems vorstellt; das heißt, wenn Vorschläge von verschiedener Seite eingereicht werden, wäre die Praxis so wie jetzt bei den Betriebsrätewahlen. Dann werden sämtliche Namensvorschläge als Wahlvorschlag alphabetisch auf eine Liste gebracht. Aus diesem namentlichen, alphabetischen Vorschlag haben sich dann die Wahlberechtigten ihre Kandidaten, denen sie die Stimme geben wollen, herauszusuchen. Wir wollen doch in diesem Gesetz auch eine möglichst einfache Regelung treffen, der jeder, auch der einfachste Wahlberechtigte folgen kann. Wenn Sie sich einmal vorstellen, daß hier die Höchstzahl der Mitglieder einer Vertreterversammlung auf 60 beziffert ist und daß für jeden Vertreter ein erster und ein zweiter Stellvertreter gewählt werden, und wenn Sie sich dann weiter vorstellen, daß in einem Falle etwa drei Vorschläge eingereicht werden, die dann zu einem Vorschlagswahlzettel vereint werden, so kommt es in der Praxis darauf hinaus, daß auf diesem Vorschlag nicht weniger als 540 Namen zu stehen hätten, und zwar dreimal 60 Namen und zweimal je die gleiche Zahl. Es wird doch wohl niemand glauben, daß das eine einfache, für den Wähler verständliche Angelegenheit wäre.
    Wenn Sie weiter hinzunehmen, daß wir in einem Paragraphen dieses Gesetzes, dessen Behandlung gleich an die Reihe kommt, auch die Möglichkeit vorgesehen haben, daß nichtorganisationsgebundene Wahlberechtigte Vorschläge einreichen können, wenn sie je nach der Größe des Trägers die entsprechende Anzahl von Unterschriften aufbringen, dann ist die Befürchtung berechtigt, daß es, falls es bei dieser Bezeichnung „Vorschläge" verbleibt, diesen nichtorganisationsgebundenen Vorschlägen außerordentlich schwer gemacht werden würde, zum Zuge zu kommen. Das ist doch zweifellos auch nicht die Absicht des Gesetzgebers.
    Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, daß Sie diesem gemeinsamen Abänderungsvorschlag der Regierungsparteien Ihre Zustimmung geben.
    Ich darf noch darauf verweisen, daß, wenn diese Änderung getroffen wird, davon auch der § 18 stark berührt wird, den wir nachher zu besprechen haben. Es werden dann eine Reihe von Vorschriften, die jetzt in dem § 18 als „aufzuheben" oder „nicht mehr in Kraft befindlich" bezeichnet werden, davon betroffen. Insofern wird sich also ohnehin schon eine Notwendigkeit der Änderung des § 18 ergeben. Ich wollte jetzt schon darauf hinweisen; wir sprechen darüber noch an geeigneter Stelle.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Pohle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der sozialdemokratische Abänderungsantrag, den ich zu vertreten habe, spricht eigentlich für sich, so daß ich ihm nur wenige Begleitworte mit auf den Weg zu geben brauche. Der § 4 Abs. 1 lautet in der vorgeschlagenen Fassung:
    Außer ihnen können auch andere Gruppen von Versicherten und Arbeitgebern Vorschläge machen. Die Satzung eines Versicherungsträgers kann für diese Vorschläge bestimmen, daß eine Mindestzahl von Unterschriften der Wahlberechtigten erforderlich ist, wenn dies wegen der besonderen Verhältnisse des Versicherungsträgers angemessen erscheint; die Satzung darf jedoch keine Mindestzahl bestimmen, welche es in unbilliger Weise erschwert, solche Vorschläge zu machen.
    Der Vorschlag der SPD will kein Schema, sondern strebt die Berücksichtigung der Besonderheiten an, die sich landschaftlich ergeben können. Die mit Land und Leuten vertrauten Versicherungsträger können in der Satzung den besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen, und es wird jede ferngelenkte Einmischung vermieden.


    (Pohle)

    Die Begründung der Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf spricht mit Recht davon, daß das Führerprinzip eines autoritären Staates dem Wesen der deutschen Sozialversicherung widerspricht. Der Abänderungsantrag der SPD ist ein wesentlicher und wertvoller Beitrag zur Erreichung des Zieles, den demokratischen Wesensinhalt der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung nicht nur am Rande, sondern in der Tiefe und in der Breite zu vervollkommnen. Bei dem Besuch eines Ausschusses in Tübingen berichtete uns der Arbeitsminister in Gegenwart des Kollegen Gengler von dem hohen Alter der Demokratie in Württemberg-Hohenzollern. Diese Ausführungen haben bei den Nord- wie Ostländern ein Gefühl des Bedauerns hochkommen lassen, daß ihre Vorfahren etwas verspätet die Ehe mit der Demokratie geschlossen haben. Um so mehr erhoffen wir heute bei der Abstimmung über unseren Abänderungsantrag, von den süd- und westdeutschen Kollegen der Regierungsparteien mit alter demokratischer Tradition nicht im Stich gelassen zu werden.
    Im ursächlichen Zusammenhang mit diesem Abänderungsantrag, von dem ich annehme, daß Sie ihm zustimmen werden, steht dann Abs. 6 vom § 11, den wir zu streichen bitten. Wir wollen uns in Kiel und München nicht mit dem Bundeswahlbeauftragten streiten. Dieser Bundeswahlbeauftragte, über dessen Person heute noch ein geheimnisvoller Schleier liegt, der aber gar nicht so unbekannt sein dürfte, ist ein derart vielbeschäftigter Mann, daß er die Fülle der besonderen Verhältnisse gar nicht zu studieren, noch weniger landschaftlich abwägend gerecht zu entscheiden imstande sein wird. Helfen Sie also bei der Streichung mit.
    Wenn ich Sie gebeten habe, unserem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben, so bin ich leider nicht in der Lage, für den CDU-Antrag dasselbe Entgegenkommen zu zeigen. Wir halten an dem Vorschlage fest und lehnen die Vorschlagslisten ab.