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ID0108904500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn sich die Mehrheit des Ausschusses so fest für den Gedanken der Parität in den Sozialversicherungsorganen entschieden hat, so war im wesentlichen der Gedanke maßgebend, daß nur eine gleichberechtigte, gleichverpflichtende und ehrliche Zusammenarbeit uns aus den Schwierigkeiten herausführen kann, in die die Sozialversicherung aller Zweige geraten ist. In diesen Gedanken paßt es nicht, wenn sich die Beteiligten — Arbeitnehmer, Arbeitgeber — bei ihren Aufgaben in größtem Umfang durch Beauftragte vertreten lassen können. Es ist ihre eigene Aufgabe und ihre eigene Pflicht, in diesen Organen tätig zu sein. Zwar wird sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern behauptet, der Kreis, der sich bereit findet, in diesen schwierigen Materien zu arbeiten, sei nur sehr klein. Ich bestreite das; denn die Erfahrungen der 60 Jahre Sozialversicherung haben ja bewiesen, daß sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sich verantwortungsbewußt und mit immer wachsender Sachkenntnis an diesen Dingen beteiligt haben.
    Die Folgerung aus dieser Einsicht müßte die sein, daß Beauftragte, also Personen, die nicht zu dem eigentlichen Kreis der Betroffenen gehören, keinen Anspruch haben, in die Organe gewählt zu werden. Bei den Krankenkassen werden ja die Angestellten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowieso die Möglichkeit haben, zum Zuge zu kommen, eben als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber.
    Ich bedaure, daß ich mich habe davon überzeugen lassen müssen, daß eine Ausnahme von diesem Prinzip zur Zeit noch bei der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten besteht. Dort sind die Aufgaben der Selbstverwaltung durch das neue Gesetz wesentlich erweitert worden. Sie haben jahrelang geruht, und der Kreis, der sich in diese schwierige Materie hineinfinden muß, ist verhältnismäßig groß. Aus diesem Grunde halte ich eine vorübergehende und für eine beschränkte Zahl


    (Dr. Atzenroth)

    festzulegende Möglichkeit, auch Vertreter von
    Arbeitnehmern und Arbeitgebern hineinzuwählen,
    für berechtigt. Aus diesem Grunde habe ich den
    Abänderungsantrag zu § 2 Abs. 7 Satz 5 gestellt,
    diesem Satz die folgende Fassung zu verleihen: Für die Rentenversicherung gelten als Vertreter der Versicherten auch Angestellte der Gewerkschaften oder der Vereinigungen von Arbeitnehmern, als Vertreter der Arbeitgeber Angestellte der Vereinigungen von Arbeitgebern. Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
    Dieser letztere Satz ist für die Beschränkung des
    Umfanges dieser Möglichkeit maßgebend. Ich bitte,
    diesen Abänderungsantrag anzunehmen.
    Vizepäsident Dr. Schäfer: Meine Damen und Herren! Bevor ich weiter das Wort erteile, gebe ich bekannt, daß die Konstituierung des Untersuchungsausschusses, dessen Einsetzung wir am Anfang unserer heutigen Sitzung beschlossen haben, wegen des augenblicklichen Standes der Verhandlungen nicht im gegenwärtigen Augenblick stattfinden kann, sondern für morgen vormittag 10 Uhr vorgesehen ist.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Degener.


Rede von Johannes Degener
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Bestimmung der Ihnen vorliegenden Gesetzesvorlage ist bei der Beratung im Ausschuß für Sozialpolitik so umstritten gewesen wie die, die eben Herr Abgeordneter Kollege Richter mit der von ihm im Ausschuß geübten Zähigkeit und mit dem gleichen Temperament behandelt hat. Die von ihm vertretene Meinung ist in den Ausschußberatungen unterlegen, weil sich doch zeigte, daß grundsätzliche Gegensätze bestanden; und ich hoffe, daß es allgemein zu den Tugenden gezählt wird, ehrenvoll unterliegen zu können.

(Zurufe von der SPD.)

— Bis jetzt ist die Debatte sachlich verlaufen, und ich möchte hoffen, daß sie auch weiterhin sachlich verläuft. Ich glaube nämlich, daß wir schneller zur Erkenntnis des Notwendigen kommen, wenn wir auf den geschichtlichen Rückblick verzichten und uns klarmachen, vor welchen Aufgaben wir auf dem Gebiete der Sozialversicherung zukünftig stehen. Wenn wir uns klarmachen, ob es gut ist, angesichts dieser zukünftigen Aufgaben die Arbeitgeber in den Selbstverwaltungsorganen in eine hoffnungslose Minderheit zu bringen, sie aus der Verantwortung im Aufgabengebiet der Sozialversicherung schlechthin zu entlassen

(Sehr richtig! in der Mitte.)

— ich glaube, das ist das Wesentliche —, wenn man sie nur mit einem Drittel in den Organen beteiligt, dann kann man sie auch ebenso gut herauslassen.
Der Herr Kollege Richter selbst hat ja heute bei einem anderen Punkt der Tagesordnung auf die Not derjenigen hingewiesen, für die die Sozialversicherung, in diesem Fall die Rentenversicherung, sorgen soll; er hat auf die unverhältnismäßig niedrige Höhe der Invalidenrenten usw. hingewiesen, und er hat geglaubt, man könne das Problem dadurch lösen, daß man bei beiden Rentenversicherungseinrichtungen — da die Beiträge gleich sind — auch die Leistungen gleichsetzt; er hat das als außerordentlich einfach geschildert. Ja, wenn man von dem Grundgedanken der Versicherung und den Wesensmerkmalen einer Versicherung vollkommen abweicht und lediglich den gegenwärtigen anormalen Zustand zugrunde legt, daß das, was bei der Deckung des Risikos fehlt, vom Staat, von der Allgemeinheit übernommen wird, dann kann man wohl zu einem solchen Standpunkt kommen. Aber wir haben uns, glaube ich, bei dem Aufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung von ganz anderen Grundsätzen leiten zu lassen. Es muß doch mindestens das Ziel sein, durch den Einsatz der Selbstverwaltungsorgane den Versicherungsgedanken wiederum zum Tragen zu bringen. Wenn wir das wollen, dann haben wir uns eben von dem Grundgedanken leiten zu lassen: Ich versichere mich gegen ein Risiko, ich habe für die Deckung zu sorgen.
Welche Aufgabe hat denn die Sozialversicherung schlechthin? — Sie hat die einzige Aufgabe, denen, die sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft ihren Lebensunterhalt sichern können, nun auf dem Wege dieser Versicherung den Lebensunterhalt zu schaffen. Das ist aber eine Gemeinschaftsaufgabe der Wirtschaft.

(Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

Wenn wir das anerkennen, dann kommen wir zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, und wenn wir dabei sind, wissen wir auch, daß wir den Grundsatz der Parität anzuwenden haben. Es hat gar nicht viel Wert, darüber zu streiten, ob der Arbeitgeberbeitragsanteil in der Versicherung so oder so hoch ist und ob er tatsächlich nichts anderes ist als ein einbehaltener Lohn- oder Gehaltsanteil. Nennen wir die Dinge doch einfach so: die Summe, die von Arbeitgeberseite für Sozialversicherungszwecke eingesetzt wird, kommt aus dem Betriebsergebnis, und das Betriebsergebnis kommt ja erst durch das Zusammenwirken beider Faktoren zustande. Wenn wir so folgern, dann können wir die Nebenargumente über die Beitragshöhe, über das Herkommen des Lohnes völlig beiseitelassen. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich eben auf den Standpunkt gestellt: Hier liegt eine wichtige Gemeinschaftsarbeit beider Teile in der Wirtschaft vor; deshalb muß und soll die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane paritätisch erfolgen.
Ein Wort zu der Befragung durch die Gewerkschaften. Wenn ich jemandem, der da vor der Tatsache steht, daß er möglicherweise nur einen halben Mitwirkungsgrad erhält, die Frage vorlege: Möchtest du lieber den ganzen?, dann ist es mir ziemlich klar, Herr Kollege Richter, daß die Antwort lautet: Natürlich will ich die alleinige Entscheidung.

(Abg. Richter [Frankfurt] : Hätten Sie das anders gemacht?)

— Nein. Ich will nur auf folgendes hinaus: Hätte man Gelegenheit genommen, den hier Beteiligten, den Befragten auch die Argumente der Gegenseite klarzumachen, ihnen zu sagen, warum die Parität sein soll, dann, glaube ich, wäre das Ergebnis doch ein etwas anderes gewesen. Mir sind aber sogar einige Fragebogen vorgelegt worden, in denen die Behauptung aufgestellt war, wir hätten in der Vergangenheit bei der Rentenversicherung die Zusammensetzung zwei Drittel zu einem Drittel gehabt. Das stimmt ja gar nicht. Wir haben in der Rentenversicherung zu allen Zeiten die Parität gehabt. Auch hier könnte man ja sagen, daß die Befragten bei der Beantwortung von zum Teil falschen Voraussetzungen ausgegangen sind. Das will ich gar nicht. Mir lag nur daran, dem Hohen Hause klarzumachen, daß wir auf Grund der Kriegsfolgen mit unserer ganzen Sozialversicherung in eine eminent schwierige Zeit hinein-


(Degener)

kommen, in der es darauf ankommt, den Weg zum Versicherungscharakter zurückzufinden und in seinem Rahmen soweit als irgend möglich die Aufgaben in gemeinsamer Arbeit mit den Arbeitgebern zu lösen. Wenn wir diesen Arbeitgeberteil herauslassen, ihn an dieser wichtigen Aufgabe desinteressieren, dann, glaube ich, handeln wir nicht gemäß unserer Verantwortung für die zukünftige Versorgung der in der Sozialversicherung Versicherten.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen und damit die Parität in den Selbstverwaltungsorganen zu sichern.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache zu § 2 ist geschlossen. Wir stimmen ab, und zwar zunächst über die Abänderungsanträge.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Zur Abstimmung, Herr Präsident!)

    - Zur Abstimmung hat das Wort der Herr Abgeordnete Richter.