Rede:
ID0108901400

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    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der Sozialdemokratischen Partei wird ein Problem angesprochen, daß uns im Arbeitsministerium schon seit einem Jahr größte Sorgen macht. Bei uns handelt es sich nicht in erster Linie darum, für die beiden Versicherungsträger unbedingt gleiche Grundlagen herbeizuführen, sondern vielmehr darum, daß man den Invaliden und den Alten mehr geben kann, als das seither möglich war. Wir wissen nur zu gut, daß wir in sehr kurzer Zeit zu einer Neuordnung der Renten kommen müssen, wenn die Not in diesen Bevölkerungsschichten auch nur annähernd gemildert werden soll. Wir dürfen dabei eins nicht vergessen: die Versicherungsträger im Bundesgebiet haben durch die beiden Weltkriege ungefähr 12 Milliarden Mark an Finanzgrundlagen verloren. Es ist seither noch kein Weg gefunden worden, diese verlorengegangene Kapitalgrundlage für die alten Renten irgendwie aus öffentlichen Mitteln zu ersetzen. Wir haben deshalb vom Arbeitsministerium aus den Antrag gestellt, daß vor allem jetzt bei der Regelung des Lastenausgleichs der Kapitalverlust der Sozialversicherungsträger mitgeregelt werden soll. Aber darüber hinaus werden wir nicht daran vorbeikommen, vom Finanzminister, d. h. vom Bund, zumindest einen Kapital- und Zinsendienst für die verlorengegangenen Kapitalien zu beanspruchen. Nur so werden wir in die Lage versetzt, auch nur einigermaßen gerechte Grundlagen für die zukünftigen Renten zu bekommen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem gestellten Antrag soll die Grundrente in der Invalidenversicherung der in der Angestelltenversicherung gezahlten gleichgestellt werden. Hierbei darf man eins nicht übersehen: daß die Grundrente in der Invalidenversicherung als Staatszuschuß aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird, während in der Angestelltenversicherung auch die Grundrente aus den Beitragseingängen gedeckt werden muß. Wenn die Antragsteller ihren Antrag so verstehen, daß der Staat die Grundrente in der Invalidenversicherung aus Steuermitteln von 156 Mark im Jahr auf 444 Mark erhöhen soll, dann ist damit gesagt, daß der Invalidenversicherung in Zukunft aus Steuermitteln ein Mehr von 645 Millionen Mark jährlich gegeben werden soll. Ich kann mir vorstellen, daß man sich im Ausschuß noch über diese Dinge unterhält.
    Wie die Frau Antragstellerin ganz richtig gesagt hat, ist das Verhältnis bei den Steigerungssätzen umgekehrt. Diese sind auf Grund versicherungsmathematischer Berechnungen nur auf die eingehenden Beiträge aufgebaut. Sie betragen in der Angestelltenversicherung 0,7 % von dem, was als Jahreseinkommen durch Beiträge gedeckt worden ist. Soll hier die Erhöhung von 0,7 % auf 1,2 % eintreten, dann bedingt das für die Angestelltenversicherung eine notwendige Mehreinnahme von 185 Millionen Mark. Da wir in der Angestelltenversicherung Staatszuschüsse irgendwelcher Art nicht kennen, müßten diese Gelder durch erhöhte Beiträge aufgebracht werden, oder es müßte beschlossen werden, daß der Staat aus Steuermitteln auch diese Beträge zu übernehmen hätte. Der Gesamtantrag wird dann eine weitere Belastung unseres Bundeshaushalts um 830 Millionen DM bringen.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaubte, dem Hohen Hause einmal einen derartigen Überblick geben zu müssen. Sie dürfen mir glauben, daß dieses ganze Problem mir mindestens ebensoviel Sorgen macht wie den einzelnen Abgeordneten und den Parteien dieses Hauses. Sie ersehen aus dem von mir Dargelegten, daß wir vor ungeheuer schweren Problemen stehen. Sie wissen, daß im Wirtschaftsrat zu Frankfurt bereits der Antrag gestellt und angenommen wurde, die versicherungsmathematischen Errechnungen für eine völlige Neugestaltung auf gesunder Grundlage für die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zu beschaffen. Unsere versicherungsmathematische Abteilung ist tatsächlich in der ganzen Zeit auf diesem Gebiet tätig gewesen, und ich sage Ihnen, daß, wenn wir Er-


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    höhungen in der hier vorgesehenen Form durch erhöhte Beiträge erreichen wollen, wir den Beitrag, der zur Zeit 10 % beträgt, auf annähernd 16 % steigern müßten. Daraus ersehen Sie die Schwierigkeiten des gesamten Problems. Ich bin der Meinung, daß wir in der nächsten Zeit alles tun sollten, um dahin zu kommen, daß wir zum mindesten aus Steuermitteln erst einmal eine Sicherstellung des Kapitaldienstes und des Zinsendienstes für die 12 Milliarden erreichen. Dann wären, glaube ich, die ersten Grundlagen für eine wirkliche Gesundung unserer Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversicherungen, gegeben. Wir könnten dann die heute ganz bestimmt unzureichenden Renten wenigstens in etwa erhöhen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Frau Kollegin Korspeter, die den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion begründete, hat mit Recht vorausgesetzt, daß die meisten Mitglieder dieses Hauses die Einzelheiten — und ich möchte hinzusetzen: auch das Endziel — dieses Antrages nicht kennen werden. Darum möchte ich gleich ganz deutlich zum Ausdruck bringen: es handelt sich hier wieder um einen der vielen Anträge zur Schaffung einer einheitlichen Rentenversicherung,

    (Sehr richtig! bei der DP)

    und zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung der Rentenversicherungen. (Zurufe von der SPD.)

    Frau Kollegin Korspeter hat — und darüber freue ich mich, auch über die Zustimmung des Herrn Kollegen Richter — die Klagen der Angestellten so ganz besonders verstanden. Auch wir sind der Auffassung, daß die berechtigten Klagen der Angestellten in bezug auf die Auswirkungen der Steigerungsbeträge und die des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes schnellstens berücksichtigt werden sollten, daß eine gerechtere Lösung geschaffen werden müßte! Deshalb haben wir schon im September 1949 den Antrag auf Überprüfung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes gestellt. Wir sind allerdings mit der Vorrednerin und den Antragstellern nicht darin einig, daß dieses Sozialversicherungsanpassungsgesetz einen Fortschritt oder gar eine gerechte Lösung gebracht hätte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Abgesehen von ,der Erhöhung der Mindestrente hat es gerade in bezug auf die hier als Fortschritt gepriesene Lösung hinsichtlich der Witwenrente ein ganz besonderes soziales Unrecht gebracht, indem es durch die damals aus finanziellen Gründen notwendige Einstellung eines Stichtages bei einer großen Anzahl von Witwen ein Gefühl ausgesprochener sozialer Ungerechtigkeit erwecken mußte. Es hat schon damals bei dem Anpassungsgesetz der Gedanke einer einheitlichen Leistung Pate gestanden, um die Voraussetzungen zu einer einheitlichen Rentenversicherung auf diesem Wege zu schaffen.
    Die Frau Kollegin Korspeter hat gesagt, daß es sich hier um eine soziale Frage handele. Für den, der die Auseinandersetzungen um die einheitliche Rentenversicherung in der Fachliteratur und in der Presse verfolgt und mit offenen Augen liest, ist ganz deutlich erkennbar, daß es sich nicht um eine soziale, noch nicht einmal um eine sozialpolitische, sondern um eine organisatorische und urn eine hochpolitische Frage handelt. Nur als solche möchte ich auch diese Frage angesehen wissen. Der Herr Minister hat uns gesagt, daß dieser Antrag, wenn er verwirklicht werden sollte, eine solche Summe von Mitteln notwendig machte, daß an die Verwirklichung des Antrages unter Berücksichtigung der Lage des Bundes und seiner sozialen Verpflichtungen nicht zu denken sei. Ich möchte nur nebenher darauf aufmerksam machen, daß schon die Einreichung solcher Anträge ohne Deckungsgrundlage nach unserer Geschäftsordnung unmöglich ist.
    Ohne mich in eine Spezialdebatte über diese Frage einzulassen oder sie gar zu eröffnen, möchte ich nur zu der Diskussion in ,der Öffentlichkeit, die leider von einem der namhaften Vertreter der Rentenversicherung, dem Präsidenten des Verbandes der Rentenversicherungsträger Ostermeyer, eröffnet worden ist, erklären, daß es nicht der Wahrheit und nicht den Tatsachen entspricht, wenn behauptet wird, daß aus den „Arbeitergroschen" — wie in einem Aufsatz des Herrn Präsidenten Ostermeyer gesagt worden ist — die Renten der Angestellten bezahlt worden seien. Vielmehr haben bis heute trotz unseres bereits im September gestellten Antrages die Rentenversicherungsanstalten noch keine klare Abrechnung über die Verwendung der Mittel der Angestelltenversicherung gegeben.

    (Hört! Hört! bei der DP.)

    Bis 1945 sind erstaunlich hohe Überweisungen der Krankenkassen — bis zum 31. März 1945; seit dem Zusammenbruch waren es über 25 Milliarden — von der Angestelltenversicherung an die Landesversicherungsanstalten erfolgt. Darüber hinaus sind auch in Bayern, Hessen und Niedersachsen die Bankkonten mit Millionenbeträgen an die Landesversicherungsanstalten auf Veranlassung der Militärregierung übergegangen.
    Mit Rücksicht auf diese absolut ungeklärte Frage und die Tatsache, daß sowohl der Antrag der Deutschen Partei zur Überprüfung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes als auch der Antrag zur Errichtung der Bundesanstalt für Angestellte und der Antrag, die mathematische Bilanz des Arbeitsministeriums als Voraussetzung vorzulegen — und da stehe ich im Gegensatz zu meiner Vorrednerin —, noch nicht erledigt sind, lehnt meine Fraktion auch die Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß ab.

    (Beifall bei der DP. — Unruhe und Zurufe von der SPD.)