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ID0108804700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 88. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1950 3271 88. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3271C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3271D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Nr. 1172 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1338 der Drucksachen) . . . . 3272A Mertins (SPD), Berichterstatter . . . 3272A Beratung des Antrags der Abg. Tichi, Frau Wessel u. Gen. betr. Bezüge der deutschen Delegierten für den Europarat (Nr. 1319 der Drucksachen) 3272D Schuster (WAV), Antragsteller . . 3272D Frau Dr. Rehling (CDU) 3273D Eichler (SPD) 3274B Gundelach (KPD) 3277A Frau Wessel (Z) 3277B Dr. Schäfer (FDP) 3278A Bausch (CDU) 3279A Dr. von Merkatz (DP) 3280C Ehren (CDU) 3280D Dr. Miessner (DRP) 3281B Schoettle (SPD) 3281D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3282C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Einfuhr von steuerbegünstigten alkoholischen Arzneimitteln aus Groß-Berlin (West) in das Bundesgebiet (Nr. 1320 der Drucksachen) 3283B Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller . 3283B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3283D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einstellung aller Demontage-Maßnahmen (Nr. 1353 der Drucksachen) . . . 3284A Dr. Nölting (SPD), Antragsteller . . . 3284A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1346 der Drucksachen) . 3286C Nächste Sitzung 3286C Die Sitzung wird um 9 Uhr 12 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem hier das Bundesfinanzministerium angesprochen worden ist, darf ich zur Klarstellung auf folgendes hinweisen. Ich kann nur bestätigen, daß überhaupt nicht von den betreffenden Herren Abgeordneten, sondern nur vom Büro des Bundestags eine Anforderung in Höhe von 250 000 DM an uns gelangt ist. Dieser Betrag beruhte auf einer bloßen Schätzung der möglichen Ausgaben. Nach Besprechung mit einigen Herren Abgeordneten hat Herr Minister Schäffer zurück-. geschrieben, daß er einen Betrag von 170 000 DM zur Verfügung stellt. Auch das beruhte auf einer bloßen Schätzung. Das ist die ganze Angelegenheit gewesen.
    Am 31. Juli erschien dann in der „Welt" die großaufgemachte Nachricht. An demselben Tag hat Herr Minister Schäffer an den Herrn Präsidenten des Hohen Hauses geschrieben und die Sache klargestellt. Die Einzelheiten sind in der Drucksache Nr. 1310 niedergelegt. In dieser Antwort ist unter anderem folgendes gesagt:
    Seitens des Bundesfinanzministeriums und seiner Verwaltungsangehörigen sind keine Mitteilungen an die Presse über die Kosten der deutschen Delegation in Straßburg gemacht worden. Das Bundesfinanzministerium war selbst von der Veröffentlichung in der „Welt" am 31. Juli 1950 überrascht.
    Nachdem nun hier einige weitere Einzelheiten bekanntgegeben worden sind, werde ich selbstverständlich eine nochmalige Untersuchung dieses Falles in die Wege leiten, um festzustellen, ob einen Beamten des Finanzministeriums ein Verschulden trifft.
    Ich darf das, was der Herr Abgeordnete Eichler einleitend gesagt hat, durch den Hinweis ergänzen, daß für jeden Beamten und für jeden Angestellten einer Behörde eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit besteht. Wir werden also der Sache mit allem Nachdruck nachgehen.
    Vielleicht darf ich nun auch noch zu dem auf der heutigen Tagesordnung stehenden Antrag selbst etwas sagen. Möglicherweise wird die Beschluß-


    (Staatssekretär Hartmann)

    fasseng dadurch vereinfacht. Das Bundesfinanzministerium ist die Stelle, die bei außergewöhnlichen Ausgaben wie der vorliegenden Art einen Höchstbetrag bewilligt. Inwieweit der bewilligte Betrag ausgeschöpft wird, ist uns während des Haushaltsjahres unbekannt; das ergibt sich erst aus der Rechnung über die Ausgaben des Haushaltsjahres 1950, die im nächsten Jahr vorgelegt wird. Die einzige Stelle, die die gewünschten Auskünfte über Fixum, Tagegelder, Fahrtentschädigung und sonstiges geben kann, ist also das Büro des Bundestages. Wenn der Antrag angenommen werden sollte, werden wir selbstverständlich eine Anfrage an das Büro des Hohen Hauses richten.

    (Heiterkeit.)

    Die Sache könnte aber noch einfacher gemacht werden, indem das Büro des Bundestages selber die Angaben machen würde. Wir hatten uns erlaubt, dem Herrn Präsidenten diesen Vorschlag unter dem 18. September zu machen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß es das Vernünftigste ist, wenn wir diesem Vorschlag nachkommen. Ich schlage den Antragstellern vor, ihren Antrag zurückzuziehen, und ich teile dem Hohen Haus mit, daß ich unverzüglich eine genaue Aufstellung der erfragten Beträge vornehmen lassen werde und daß diese Aufstellung gedruckt und veröffentlicht werden wird. Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

Ziehen die Antragsteller den Antrag zurück?
(Zustimmung bei der WAV und beim
Zentrum.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold, Dr. Fink, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Einfuhr von steuerbegünstigten alkoholischen Arzneimitteln aus Groß-Berlin (West) in das Bundesgebiet (Nr. 1320 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung 10 Minuten und für die gesamte Aussprache 40 Minuten vor. Kein Widerspruch? — Es ist so beschlossen.
Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Etzel das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin — West — hat im vergangenen Jahr die Finanzabteilung des Magistrats Berlin ermächtigt, die im Bundesgebiet geltende Steuer auf Alkohol, der bei der Herstellung von Heilmitteln des Deutschen Arzneibuches verwendet wird, nicht zu erheben. Später wurde ein Satz von 4,50 DM gegenüber dem im Bundesgebiet geltenden Satz von 8,50 DM festgelegt.
    Die Sonderregelung wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit den ungünstigeren preiskalkulatorischen Bedingungen der alkoholverarbeitenden pharmazeutischen Industrie von West-Berlin begründet. Sie sollte nur für den Absatz am Platz selbst, also in West-Berlin gelten. Tatsächlich nahm aber eine Anzahl von Berliner Firmen die ihnen gebotene steuerliche Begünstigung zum Anlaß, um in einer unlauteren Weise mit einem Preisdumping in die Absatzgebiete der einschlägigen pharmazeutischen Betriebe des Bundesgebietes einzubrechen. Diese Berliner Unternehmungen waren in der Lage, Preisvorteile zu bieten, die weit über den Betrag der erlassenen Umsatzsteuer in Höhe von 3 % hinausgingen, weil die Alkoholsteuer von ihnen zunächst überhaupt nicht und später nur mit einem Betrag von 4,50 DM bezahlt zu werden brauchte.
    Die vom Landesfinanzamt Berlin vorgeschlagenen Maßnahmen erwiesen sich auch nach der Ansicht des Herrn Bundesministers für Wirtschaft als durchaus ungenügend und unwirksam. Im besonderen unterblieb in der Regel die Nacherhebung der Steuerdifferenz bei Lieferungen in das Bundesgebiet.
    Die Stadtverordnetenversammlung von Berlin hat nun vor kurzem ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol in Berlin-West erlassen. In diesem Gesetz wird der Magistrat bzw. dessen Finanzabteilung ermächtigt, die Steuer nach dem im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — Bundesgebiet — geltenden Satz zu erheben, wenn branntweinhaltige Erzeugnisse in dieses Gebiet geliefert werden. Dieses Gesetz ist bis jetzt noch nicht verkündet worden, so daß auch das Landesfinanzamt Berlin die entsprechende, sicher schon vorbereitete Anordnung über die Durchführung dieses Gesetzes nicht erlassen konnte. Wird dieses Gesetz durchgeführt, dann ist damit dem Hauptvorschlag unseres Antrags in Ziffer 1 genügt, und ich möchte mir die Anregung gestatten, die Beratung des Antrags auszusetzen, um dem Magistrat Berlin die Möglichkeit zu geben, die in dem neuen Abänderungsgesetz der Stadtverordnetenversammlung vorgesehene Festsetzung der Alkoholsteuer auf den im Bundesgebiet geltenden Satz vorzunehmen. Ich glaube, daß es angemessen wäre, hierfür eine Frist von 14 Tagen in Aussicht zu nehmen. Ich möchte mir also die Anregung erlauben, die Beratung des Antrags um diese Zwischenzeit auszusetzen.