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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem hier das Bundesfinanzministerium angesprochen worden ist, darf ich zur Klarstellung auf folgendes hinweisen. Ich kann nur bestätigen, daß überhaupt nicht von den betreffenden Herren Abgeordneten, sondern nur vom Büro des Bundestags eine Anforderung in Höhe von 250 000 DM an uns gelangt ist. Dieser Betrag beruhte auf einer bloßen Schätzung der möglichen Ausgaben. Nach Besprechung mit einigen Herren Abgeordneten hat Herr Minister Schäffer zurück-. geschrieben, daß er einen Betrag von 170 000 DM zur Verfügung stellt. Auch das beruhte auf einer bloßen Schätzung. Das ist die ganze Angelegenheit gewesen.
Am 31. Juli erschien dann in der „Welt" die großaufgemachte Nachricht. An demselben Tag hat Herr Minister Schäffer an den Herrn Präsidenten des Hohen Hauses geschrieben und die Sache klargestellt. Die Einzelheiten sind in der Drucksache Nr. 1310 niedergelegt. In dieser Antwort ist unter anderem folgendes gesagt:
Seitens des Bundesfinanzministeriums und seiner Verwaltungsangehörigen sind keine Mitteilungen an die Presse über die Kosten der deutschen Delegation in Straßburg gemacht worden. Das Bundesfinanzministerium war selbst von der Veröffentlichung in der „Welt" am 31. Juli 1950 überrascht.
Nachdem nun hier einige weitere Einzelheiten bekanntgegeben worden sind, werde ich selbstverständlich eine nochmalige Untersuchung dieses Falles in die Wege leiten, um festzustellen, ob einen Beamten des Finanzministeriums ein Verschulden trifft.
Ich darf das, was der Herr Abgeordnete Eichler einleitend gesagt hat, durch den Hinweis ergänzen, daß für jeden Beamten und für jeden Angestellten einer Behörde eine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit besteht. Wir werden also der Sache mit allem Nachdruck nachgehen.
Vielleicht darf ich nun auch noch zu dem auf der heutigen Tagesordnung stehenden Antrag selbst etwas sagen. Möglicherweise wird die Beschluß-
fasseng dadurch vereinfacht. Das Bundesfinanzministerium ist die Stelle, die bei außergewöhnlichen Ausgaben wie der vorliegenden Art einen Höchstbetrag bewilligt. Inwieweit der bewilligte Betrag ausgeschöpft wird, ist uns während des Haushaltsjahres unbekannt; das ergibt sich erst aus der Rechnung über die Ausgaben des Haushaltsjahres 1950, die im nächsten Jahr vorgelegt wird. Die einzige Stelle, die die gewünschten Auskünfte über Fixum, Tagegelder, Fahrtentschädigung und sonstiges geben kann, ist also das Büro des Bundestages. Wenn der Antrag angenommen werden sollte, werden wir selbstverständlich eine Anfrage an das Büro des Hohen Hauses richten.
Die Sache könnte aber noch einfacher gemacht werden, indem das Büro des Bundestages selber die Angaben machen würde. Wir hatten uns erlaubt, dem Herrn Präsidenten diesen Vorschlag unter dem 18. September zu machen.