Rede von
Arthur
Mertins
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen in Drucksache Nr. 1172 vorliegende Gesetzentwurf bezweckt die Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei. Das Notgesetz wurde von diesem Hohen Hause am 25. Januar dieses Jahres verabschiedet. Es war damals bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Der Grund für diese Befristung war in der Hauptsache die Annahme, daß eine endgültige gesetzliche Regelung aller Probleme um die Fischwirtschaft bis dahin möglich sein würde. Das ist nicht der Fall gewesen.
Das Notgesetz für die deutsche Hochseefischerei hat schon den Wirtschaftsrat beschäftigt und ist dort am 20. Juli 1949 beschlossen worden. Der Länderrat gab ihm am 3. August 1949 seine Zustimmung; aber von den Militärgouverneuren wurde es am 5. August 1949 abgelehnt mit der Begründung, die Materie wäre so wichtig, daß sie dem zukünftigen Bundestag zur Beschlußfassung vorbehalten sein sollte.
Das Gesetz hat zum Inhalt eine Verbilligung der Bunkerkohle für Fischdampfer von 37 DM die Tonne um 15 DM auf 22 DM. Die Gründe für diese Verbilligungsaktion sind verschiedener Art. Zunächst einmal hatte die Hochseefischerei schon vor dem Kriege einen Preisnachlaß für ihre Bunkerkohle, und zwar um 7,20 DM je Tonne von 18 auf 10,80 DM zugestanden erhalten. Der Grund dafür war, daß die Hochseefischerei mit den ausländischen Fischereien in Wettbewerb treten können sollte. Der Träger dieser Verbilligungsaktion war damals der Bergbau.
Auch heute ist eine Verbilligungsaktion noch unbedingt notwendig, da vor allen Dingen durch kriegsbedingte Schäden und durch die Überalterung der Flotte die Hochseefischerei stark notleidend geworden ist. Wir wissen, daß die übrigen Länder, vor allen Dingen in Europa, ihre Hochseefischerei stark subventionieren und daß es unbillig wäre, wenn wir hier nicht der Hochseefischerei unsere Hilfe angedeihen lassen würden. Der Bergbau ist heute nicht mehr in der Lage, den Verlust zu tragen, und daher muß der Staat mit Hilfe von Subventionen eingreifen.
Über die Notwendigkeit der Erhaltung der Hochseefischerei dürfte in diesem Hohen Hause kein Zweifel bestehen. Ganz abgesehen davon, daß sie Zehntausende von Angestellten und Arbeitern beschäftigt, hat sie die Aufgabe, die Versorgung des Inlandmarktes mit eiweißhaltiger Nahrung zu übernehmen. Die Einsparung von Devisen ist ein Erfolg der Hochseefischerei, wenn sie intakt ist.
Im Ausschuß ist einige Kritik geübt worden, und zwar ging diese Kritik vor allen Dingen dahin, daß diese Subventionen vielleicht dazu dienen könnten, überalterte Schiffe noch mitzuschleppen, was nicht im Sinne der deutschen Volkswirtschaft läge. Aber in Anbetracht der tatsächlich vorhandenen Notlage hat sich der Ausschuß doch dazu verstanden, diesem Gesetz ohne Abänderung seine Zustimmung zu geben, und ich habe die Ehre, Sie im Namen des Ausschusses zu bitten, dieses Gesetz anzunehmen.