Rede:
ID0108705300

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Richter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Kollege von der sozialdemokratischen Fraktion hat gebeten, die Diskussion sachlich und in ernster Würdigung des Problems zu führen. Ich glaube, es ist keiner in diesem Hause, der an den monatelangen Beratungen im Ausschuß für Sozialpolitik teilgenommen hat, der nicht die ganze Verantwortung gespürt hätte, die in diesen Beratungen die Grundlage unseres Gesprächs auch dann waren, wenn sich die Geister sehr heftig geschieden haben.
    Ich darf meiner Freude Ausdruck geben, daß die sozialdemokratische Fraktion mit dieser Gesetzesvorlage einen Geist offenbart, den ich ihr - das darf ich ehrlich bekennen — nicht zugetraut habe.

    (Zurufe von der SPD.)

    Sie hat hier zum ersten Mal von ihrer Ideologie der Einheitskrankenkasse Abstand genommen, indem sie die Notwendigkeit der Einrichtung von Sonderkrankenkassen in der berufsständischen Entwicklung der deutschen Krankenversicherung, so wie sie gewachsen sind, anerkannt hat. Ich kann mir nicht versagen, ihr diese Anerkennung auszusprechen, weil ich hoffe, daß aus dieser Erkenntnis die künftige Diskussion um die Reform der deutschen Sozialversicherung eine sehr fruchtbare Bereicherung auch von der linken Seite des Hauses erfahren wird.

    (Zuruf von der SPD: Auch? Weitere Zurufe von der SPD.)

    Ich freue mich auch, daß Sie die Versicherten hören wollen. Sie vertreten mit dieser Gesetzesvorlage auch die Auffassung, daß nicht allein die Idee einer politischen Partei, sei sie noch so groß, oder die Auffassung einer Gewerkschaft, sei sie auch eine noch so große Massenorganisation, über die Organisation der Krankenversicherung zu entscheiden hat.
    All denen, die ernsthaft um eine sachliche Würdigung bemüht sind, empfehle ich, die Abstimmungsergebnisse in der französischen Zone nachzulesen. Sie werden dann feststellen, daß die Versicherten in den Betrieben ein überwältigendes Bekenntnis zu ihren betrieblichen Krankenversicherungen abgelegt haben, als ihnen damals durch die Militärregierung die Einheitskasse diktiert wurde. Diese ist dann später auf Grund der freien Willensäußerung der Versicherten wieder beseitigt worden.

    (Abg. Kohl [Stuttgart]: Und die Geschäftsführer wurden eingesperrt!)

    Ich habe nicht die Absicht, jetzt auf die in der Debatte aufgetretenen einzelnen Punkte einzugehen, weil ich der sozialpolitisch sehr interessanten Debatte in der zweiten Lesung nichts vorwegnehmen möchte. Ich möchte nur sagen, daß es nach
    der Auffassung meiner Fraktion hinsichtlich der Art. 1 bis 5 keiner Gesetzesvorlage der SPD bedurfte, da ja die Kollegen der SPD-Fraktion in der Lage waren, im Ausschuß für Sozialpolitik an dieser Materie mitzuarbeiten und das auch ausgiebig getan haben. Dagegen sind wir mit Ihnen von der SPD-Fraktion der Auffassung, daß die in den Art. 5 bis 7 des Antrags behandelten Fragen geordnet werden müssen. Das soll allerdings nicht mit diesem Gesetz geschehen, da uns bereits zugesagt worden ist, daß das Arbeitsministerium ein Organisationsgesetz vorlegen werde, worin die Fragen der Gemeinlast, des vertrauensärztlichen Dienstes, kurz der Gemeinschaftsaufgaben neu geregelt werden. Es ist uns bekannt, daß die Vorbesprechungen im Arbeitsministerium bereits stattgefunden haben und daß zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den ärztlichen Standesorganisationen über die Frage der künftigen Regelung des vertrauensärztlichen Dienstes bereits eine weitgehende Übereinstimmung erzielt worden ist. Aus diesen Gründen und weil es uns um die sachliche und ernste Würdigung geht, um die Sie gebeten haben, muß ich namens meiner Fraktion diese Gesetzesvorlage ablehnen. Wir stellen Ihnen anheim, zu den Art. 5 und 7, deren Lösung auch wir erstreben, im Ausschuß Ihre wertvolle Hilfe nicht zu versagen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Richter.

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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Dr. Hammer haben mich mehr als verwundert. Ich habe es für unmöglich gehalten, daß ein Arzt in der Lage ist, die Sozialversicherung, ihre Träger und ihre Wirkungen so zu schildern, wie dies hier von Herrn Dr. Hammer geschehen ist. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, so hat ex. in seinem Beispiel zum Ausdruck gebracht, daß der Landmann in relativ kürzerer Zeit bei ein und demselben Leiden oder bei ein und derselben Kranheit wieder gesunde als der Arbeiter, der die doppelte und eine noch längere Zeit benötige. Das bedeutet doch praktisch, daß der Arbeiter als ein Drückeberger und Simulant bezeichnet wird. Daß diese Ansicht ausgerechnet von einem Arzt und Mitglied dieses Hohen Hauses vertreten wird, finde ich mehr als eigenartig.

    (Zuruf von der FDP.)

    Es ist bekannt, daß gewisse Bestrebungen bei Ärzten vorhanden sind, die Krankenversicherung wesentlich zu ändern. Diese Bestrebungen sind aber nicht aus Erwägungen hervorgerufen, die im Interesse der Versicherten oder der Versicherungsträger, also der Krankenkassen, liegen, sondern man gewinnt immer und immer mehr den Eindruck, daß hier besondere Interessen vorliegen, wenn man hört, daß die Karenztage von drei auf sieben erhöht werden sollen, daß die Arzneikosten zu 40 bis 50 % von den Versicherten getragen werden sollen und daß die Arztkosten vom zweiten bis zehnten Besuch — nicht der erste und nicht der elfte — vom zweiten bis zehnten Besuch von den Versicherten getragen werden sollen.

    (Zuruf von der SPD: Warum nicht alles?)

    Solche und ähnliche Vorschläge wurden in einem Artikel, der im Bundesarbeitsblatt erschienen ist, von einem namhaften Arzt gemacht. Solche und ähnliche Vorschläge haben wir in den letzten Wochen in den größeren Tageszeitungen gelesen,


    (Richter [Frankfurt])

    bei denen es hieß: vom Bundesarbeitsministerium erfahren wir oder soll verlautet worden sein oder so ähnlich. Als man versuchte

    (Abg. Arndgen: Man muß aber auch die Fußnote bedenken!)

    — ich will es doch schon sagen, Herr Kollege Arndgen; warum so temperamentvoll? —, die Sache zu klären, wurde vom Arbeitsministerium erklärt, daß dies nicht vom Bundesarbeitsministerium gekommen sei. Die Meldung muß also von anderen Kreisen gekommen sein, vielleicht von den Kreisen, die erstmals im Mai dieses Jahres den Artikel im Bundesarbeitsblatt gebracht haben. Das zu dieser Sache.
    Nun die Frage: große oder kleine Krankenkassen? Meine Damen und Herren, bedenken Sie doch eins! Die Statistik sowohl bei den Ersatzkassen als auch bei den Ortskrankenkassen usw. hat ergeben, daß ein Angestellter der Krankenkasse auf ca. 800 Versicherte kommt. Wenn wir nun die Zahl von 1000 in unserem Vorschlag zugrunde gelegt haben, so aus der ganz einfachen Erwägung, daß wir sagen: es soll nur in den Betrieben oder bei der Innung eine Krankenkasse errichtet werden, wo mindestens ein Angestellter des Betriebs freigestellt werden kann, der also voll mit der sozialen Aufgabe der Krankenkasse ausgelastet ist.

    (Zuruf des Abg. Dr. Atzenroth.)

    — Das ist nicht bei 300 Leuten der Fall, verehrter Kollege Atzenroth. Die statistischen Unterlagen beweisen, daß bei den Krankenkassen auf 800 Versicherte ein Angestellter fällt. Da nun bei den Betriebskrankenkassen die Beiträge vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen werden, kann man bei diesen Kassen sehr wohl auf 1000 gehen. Nicht mehr und nicht weniger will der Antrag.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Im Wirtschaftsrat waren Sie anderer Meinung!)

    — Im Wirtschaftsrat lagen die Dinge an und für sich insofern anders, als Sie den Antrag, daß die Versicherten selbst zu entscheiden haben, ablehnten. Das ist das nächste Problem. Sie, meine Damen und Herren, haben zu entscheiden, ob eine Gruppe oder ein Betrieb sich nun aus dem Solidaritätskreis der Versicherten, aus dem Kreis der gegenseitigen Hilfe loslöst und eine besondere Krankenkasse bildet; die anderen können vor die Hunde gehen.

    (Lachen und Widerspruch rechts. — Abg. Arndgen: Stimmt nicht!)

    Es wird in aller Kürze, wenn dieses Gesetz von Ihnen abgelehnt wird, zur Tatsache werden, daß die Ortskrankenkassen die Armeleutekrankenkassen sind, daß trotz der relativ höheren Beiträge die Leistungen zurückgehen, denn den Ortskrankenkassen verbleiben dann nur die schlechten Risiken, die in der Versicherung eine große Rolle spielen. Sie werden in ihrem durchschnittlichen Grundlohn zurückgehen müssen, sie haben dann nicht die Einnahmen, die sie brauchen, um die gesetzlichen Mindestleistungen zu erfüllen. Aus diesen Erwägungen heraus haben wir den Antrag gestellt, daß die Gesamtheit der Versicherten eines Versicherungsamtsbezirks nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Abstimmung ebenso wie die Gesamtheit der Arbeitgeber zu entscheiden hat, ob besondere Krankenkassen noch neben den bereits bestehenden zugelassen werden oder nicht. Ich beantrage deshalb, den Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen.