Rede:
ID0108702400

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Atzenroth.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    - Ach, Herr Kollege Richter, ich glaube, daß der mit diesem Antrag vorgeschlagene Weg nicht der geeignete ist, oder ich möchte so sagen: wir können diese Frage nicht bei diesem etwas abseits liegenden Problem zu lösen beginnen.
    Ich darf auch noch darauf hinweisen, daß eine solche Regelung im Augenblick sehr große Gefahren hätte. Eine Gefahr möchte ich einmal hier andeuten. Es besteht nämlich die Gefahr, daß nun auch hier in der Landwirtschaft versucht wird, das Risiko der Arbeitslosigkeit auf die Arbeitslosenversicherung abzuwälzen. Ich kann mir ganz gut vorstellen, daß man für die ruhigen Monate des Winters zu einer Übereinstimmung kommt und die Arbeitslosenversicherung praktisch das Risiko der etwaigen Beschäftigungslosigkeit tragen läßt. Ich will damit sagen, daß diese Fragen ernstlich überlegt werden müssen.
    Zu § 74 möchte ich folgendes sagen. Ich glaube. daß hier weitgehende Übereinstimmung besteht Es liegt ja dem Bundestag bereits ein Antrag vor, der die gleiche Frage betrifft, und auch im Bundesarbeitsministerium wird die Auffassung vertreten, daß der Lehrling für den letzten Teil der Lehrzeit der Versicherungspflicht unterstellt werden soll. Es liegt hier ein praktisches Bedürfnis dafür vor, daß der Lehrling Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung stellen kann, wenn er nach Beendigung der Lehrzeit entlassen wird. Es wird im einzelnen zu prüfen sein, ob man hier eine Anwartschaftszeit von einem Jahr oder von einem halben Jahr zugrunde legt. Das ist deshalb wichtig, weil aus dieser differenzierten Anwartschaftszeit eine differenzierte Unterstützungsdauer resultiert. Ich glaube also, daß dem Wunsche der Antragsteller zweifellos auch bei der kommenden gesetzlichen Regelung entsprochen wird.
    Nun etwas zu dem Art. 5 des Antrags. Nach diesem Antrag soll die Unterstützung der arbeitslos gewordenen Lehrlinge nach einem Mindestentgelt von 25 Mark gewährt werden. Hierzu möchte ich folgendes sagen. Zunächst widerspricht dies dem Versicherungsprinzip — aber darüber möchte ich gar nicht sprechen —; ich bin jedoch der Meinung, daß man dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen kann, weil ja hier folgendes passieren würde: Der Lehrling würde grundsätzlich eine Arbeitslosenunterstützung nach einem Mindestentgelt von 25 Mark erhalten, während
    .er andere Arbeitnehmer, der jugendliche Arbeit-


    (Sabel)

    nehmer mit einem darunterliegenden Verdienst eine niedrigere Unterstützung erhalten würde. Ich bin der Meinung, daß wir, wenn schon eine andere Regelung erfolgt, allgemein von einem Mindestentgelt bei der Errechnung der Arbeitslosenunterstützung ausgehen müßten. Es wäre dann die Frage zu prüfen, wie hoch man dieses Mindestentgelt ansetzen sollte.
    Bezüglich des Art. 6 möchte ich nur sagen: hier wird die Verlagerung der Beitragsleistung einseitig auf den Unternehmer beantragt. Der Unternehmer soll also in den Fällen, in denen der Monatsverdienst 100 Mark und darunter beträgt, die Gesamtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Diese Frage wird zu erörtern sein. Ich bin allerdings der Auffassung, daß hier von dem bisherigen Prinzip abgewichen wird. Diese Dinge müssen noch diskutiert werden.
    Abschließend nochmals: Wir sollten diese Frage zusammenhängend mit der Bereinigung all dieser Streitpunkte aus dem AVAVG behandeln, und ich empfehle, den Antrag dem zuständigen Ausschuß, also dem Ausschuß für Arbeit, zu überweisen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier wieder um einen Fall, in dem ein Teilproblem aus einem in Arbeit befindlichen Gesetzeskomplex vorweg herausgenommen werden soll. Wir sollen uns hier wieder mit einer Teillösung befassen. Ich bin der Meinung, daß diese Methode der Arbeit des Hauses nicht zuträglich ist. Ich bitte vor allem die Damen und Herren des Ausschusses für Arbeit, die sich ja hiermit zu befassen haben werden, zu bedenken, welche Fülle von Arbeit sie vor sich haben und ob wir nun die Probleme, die hier angeschnitten werden, für so wichtig erachten, daß wir die anderen, die augenblicklich zur Debatte stehen, dahinter zurückstellen dürfen. Wenn wir die Sache dahin prüfen, bin ich überzeugt, daß wir vielleicht doch zu der Ansicht kommen, wir könnten diese Probleme, die bestimmt nicht die wichtigsten aus dem Komplex Arbeitslosenversicherung sind, zurückstellen, bis der Regierungsentwurf vorliegt.
    Materiell befaßt sich der Vorschlag mit drei Gruppen von Arbeitnehmern, deren Versicherungsschutz entweder neu eingeführt oder erweitert werden soll. Der wichtigste Kreis sind die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, von denen hier ausführlich gesprochen worden ist. Wir wollen doch alle den echten Versicherungscharakter dieses Gesetzes beibehalten. Zu diesem echten Versicherungscharakter gehört notwendigerweise, ,daß auch die Gefahr des Risikos, gegen das die Versicherung erfolgen soll, vorhanden ist. Ich bin im Gegensatz zu den Ausführungen der Antragsteller der Ansicht, daß bei diesem Kreis die Gefahr, daß der Versicherungsfall eintreten könnte, sehr gering ist, bei der heutigen Lage außerordentlich gering. Wir wissen alle, daß die Landwirtschaft nach Arbeitskräften sucht, daß sie sich darum bemüht, Arbeitskräfte zu erhalten, und daß sie damit nicht genügend Erfolg hat. Dieser Kreis ist von der Arbeitslosigkeit verhältnismäßig wenig bedroht. Infolgedessen liegt auch keine Veranlassung vor, ihn nun mit den Lasten der Beiträge zu bedrücken. Wir müssen dabei auch daran denken, daß die Landwirtschaft auf Grund ihrer Ertragslage größere Schwierigkeiten auf dem lohnpolitischen Gebiet hat als die übrige deutsche Wirtschaft, und wir dürfen diese Schwierigkeiten nicht noch unnötig erhöhen durch Belastungen, die sich vermeiden lassen.
    Der zweite Kreis umfaßt die Lehrlinge. Es steht außer Zweifel, daß wir dem arbeitslos werdenden Lehrling einen Versicherungsschutz angedeihen lassen müssen. Ob es dafür notwendig ist, schon 12 Monate vor Schluß der Lehre eine Versicherungspflicht eintreten zu lassen, ist fraglich. Ich glaube, daß wir uns vielleicht doch auf die Formulierung einigen könnten, die im Lande Rheinland-Pfalz schon eingeführt ist und die diese Versicherungspflicht erst bei 6 Monaten beginnen läßt. Auch der Vorschlag der Antragsteller, daß unter gewissen Umständen die Versicherungspflicht rückwirkend vorverlegt werden soll, ist nicht durchführbar. Wie sollen denn die Beiträge aus der zunächst gar nicht erkennbaren Zeit nachgezahlt werden?
    Ein anderes Problem, das meiner Ansicht nach völlig übersehen worden ist, ist die Lage unserer Jugend. In diesem Hause ist wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß wir eine sehr große Zahl von Jugendlichen haben, die vergeblich nach einer Lehrstelle suchen. Wir haben, um dieses Problem zu lösen, von meiner Partei aus Anträge gestellt. Wir können es nicht lösen, wenn wir das Halten eines Lehrlings weiter mit höheren Kosten verknüpfen. Die Gefahr der Arbeitslosigkeit ist hier auch zu schwarz dargestellt worden. Bei der großen Mehrzahl besonders der industriellen Lehrlinge ist es ganz selbstverständlich, daß sie einen Arbeitsplatz in dem Betrieb erhalten, in dem sie ihre Lehrzeit gerade beendet haben. Bei der überwiegenden Zahl der Handwerksbetriebe ist das gleiche der Fall. Bei denjenigen, die ausscheiden — es mögen vielleicht bis zu 100/o der Ausscheidenden sein — handelt es sich im allgemeinen um diejenigen, die die Erwartungen nicht erfüllt haben, die man in sie bei Beginn der Lehre gesetzt hatte. Aber zweifellos müssen wir für sie sorgen, und wir werden im Ausschuß auch versuchen, den rechten Weg zu finden.
    Bezüglich des dritten Personenkreises schließe ich mich den Ausführungen der beiden Vorredner an. Es ist nicht mehr als recht und billig, daß wir einem Personenkreis, der ein so geringes Einkommen hat, eine Hilfe angedeihen lassen und den Arbeitgeber verpflichten, die Beiträge voll zu zahlen. Über die Höhe des Betrages und über die sonstigen Bedingungen, die daran zu knüpfen sind, hätten wir uns im Ausschuß noch näher zu unterhalten.
    Ich schlage vor, diesen Antrag nicht nur an den Ausschuß für Arbeit — an diesen allerdings federführend —, sondern auch an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen. Ich hoffe, daß wir das Problem in diesen Beratungen, in Verbindung mit dem inzwischen vorzulegenden Gesetz der Regierung, gut bearbeiten können.

    (Beifall bei der FDP.)