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ID0108702200

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag - 87. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1950 3239 87. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21, September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3239D, 3257C, 3266C, 3269A Ergänzende Mitteilung zur Anfrage Nr. 89 der Abg. Horlacher u. Gen. betr. Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen bzw. deutschen Grundbesitz in Holland (Nr. 1056, 1290 und 1367 der Drucksachen) 1240A Änderung der Tagesordnung 3240A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Entlassung des Bundesfinanzministers Schäffer (Nr. 1259 der Drucksachen) 3240B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3240B Zur Geschäftsordnung: Schoettle (SPD) 3240C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3240D Dr. Seelos (BP) 3241B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1322 der Drucksachen) 3241D Keuning (SPD), Antragsteller . . . 3242A Sabel (CDU) 3244A Dr. Atzenroth (FDP) 3245A Storch, Bundesarbeitsminister . . 3245D Kohl (Stuttgart) (KPD) 3246C Richter (Frankfurt) (SPD) 3246D Frau Kalinke (DP) 3247D Arndgen (CDU) 3248C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen) 3248D Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3249A Arndgen (CDU) 3250A, Frau Kalinke (DP) 3250C Richter (Frankfurt) (SPD) 3251B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Änderung und Aufhebung von Vorschriften der Sozialversicherung (Nr. 1330 der Drucksachen) 3252A Zur Sache: Troppenz (SPD), Antragsteller . . 3252A Arndgen (CDU) 3253B Dr. Hammer (FDP) 3253D Frau Kalinke (DP) 3255A Richter (Frankfurt) (SPD) 3255C Dr. Hammer (FDP) 3256C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 3257A Dr. Horlacher (CSU) 3257A Gengler (CDU) 3257B Beratung der Interpellation der SPD betr. öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3241D 3257C Dr. Lütkens (SPD), Interpellant . . . 3257C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 3262A Dr. Seelos (BP) 3263D von Thadden (DRP) 3264C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3265A Dr. Hamacher (Z) 3266A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fischer-Tropsch-Werk Bergkamen (Nr. 1327 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Niggemeyer und Gen. betr. Fischer-TropschWerk Bergkamen (Nr. 1266 der Drucksachen) 3240A, 3266D Frau Niggemeyer (CDU), Antragstellerin 3266D Gleisner (SPD), Antragsteller 3267C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3268B Dr. Bertram (Z) 3268C Nächste Sitzung 3269C Die Sitzung wird urn 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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      Rede von Dietrich Keuning


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Carlo Schmid
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
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      Rede von Anton Sabel


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      - Ach, Herr Kollege Richter, ich glaube, daß der mit diesem Antrag vorgeschlagene Weg nicht der geeignete ist, oder ich möchte so sagen: wir können diese Frage nicht bei diesem etwas abseits liegenden Problem zu lösen beginnen.
      Ich darf auch noch darauf hinweisen, daß eine solche Regelung im Augenblick sehr große Gefahren hätte. Eine Gefahr möchte ich einmal hier andeuten. Es besteht nämlich die Gefahr, daß nun auch hier in der Landwirtschaft versucht wird, das Risiko der Arbeitslosigkeit auf die Arbeitslosenversicherung abzuwälzen. Ich kann mir ganz gut vorstellen, daß man für die ruhigen Monate des Winters zu einer Übereinstimmung kommt und die Arbeitslosenversicherung praktisch das Risiko der etwaigen Beschäftigungslosigkeit tragen läßt. Ich will damit sagen, daß diese Fragen ernstlich überlegt werden müssen.
      Zu § 74 möchte ich folgendes sagen. Ich glaube. daß hier weitgehende Übereinstimmung besteht Es liegt ja dem Bundestag bereits ein Antrag vor, der die gleiche Frage betrifft, und auch im Bundesarbeitsministerium wird die Auffassung vertreten, daß der Lehrling für den letzten Teil der Lehrzeit der Versicherungspflicht unterstellt werden soll. Es liegt hier ein praktisches Bedürfnis dafür vor, daß der Lehrling Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung stellen kann, wenn er nach Beendigung der Lehrzeit entlassen wird. Es wird im einzelnen zu prüfen sein, ob man hier eine Anwartschaftszeit von einem Jahr oder von einem halben Jahr zugrunde legt. Das ist deshalb wichtig, weil aus dieser differenzierten Anwartschaftszeit eine differenzierte Unterstützungsdauer resultiert. Ich glaube also, daß dem Wunsche der Antragsteller zweifellos auch bei der kommenden gesetzlichen Regelung entsprochen wird.
      Nun etwas zu dem Art. 5 des Antrags. Nach diesem Antrag soll die Unterstützung der arbeitslos gewordenen Lehrlinge nach einem Mindestentgelt von 25 Mark gewährt werden. Hierzu möchte ich folgendes sagen. Zunächst widerspricht dies dem Versicherungsprinzip — aber darüber möchte ich gar nicht sprechen —; ich bin jedoch der Meinung, daß man dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen kann, weil ja hier folgendes passieren würde: Der Lehrling würde grundsätzlich eine Arbeitslosenunterstützung nach einem Mindestentgelt von 25 Mark erhalten, während
      .er andere Arbeitnehmer, der jugendliche Arbeit-


      (Sabel)

      nehmer mit einem darunterliegenden Verdienst eine niedrigere Unterstützung erhalten würde. Ich bin der Meinung, daß wir, wenn schon eine andere Regelung erfolgt, allgemein von einem Mindestentgelt bei der Errechnung der Arbeitslosenunterstützung ausgehen müßten. Es wäre dann die Frage zu prüfen, wie hoch man dieses Mindestentgelt ansetzen sollte.
      Bezüglich des Art. 6 möchte ich nur sagen: hier wird die Verlagerung der Beitragsleistung einseitig auf den Unternehmer beantragt. Der Unternehmer soll also in den Fällen, in denen der Monatsverdienst 100 Mark und darunter beträgt, die Gesamtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Diese Frage wird zu erörtern sein. Ich bin allerdings der Auffassung, daß hier von dem bisherigen Prinzip abgewichen wird. Diese Dinge müssen noch diskutiert werden.
      Abschließend nochmals: Wir sollten diese Frage zusammenhängend mit der Bereinigung all dieser Streitpunkte aus dem AVAVG behandeln, und ich empfehle, den Antrag dem zuständigen Ausschuß, also dem Ausschuß für Arbeit, zu überweisen.