Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer das heute dem Bundestag vorgelegte Gesetz kennt, muß feststellen, daß erhebliche Fortschritte zugunsten der Kriegsbeschädigten in Vorbereitung sind. Der größte Teil der Redner des heutigen Abends hat diese Tatsache auch anerkannt. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein Mißstand beseitigt, der durch die alliierten Gesetze in den einzelnen Ländern im Jahre 1946 geschaffen wurde, nachdem schon im Jahre 1945 das altbewährte Reichsversorgungsgesetz zerschlagen worden war. Dieser Gesetzentwurf ist umso höher zu bewerten, als dieses Gesetz Rechtens werden soll, obwohl die soziale Belastung unseres Volkes einen Stand erreicht hat, der durch die Tatsache gekennzeichnet ist, daß heute auf zwei bis drei arbeitende Menschen ein Invalide kommt. Rechnet man noch diejenigen hinzu, die infolge des Krieges aus dem Erwerbsleben herausgekommen sind, dann werden heute von zwei im Arbeitsprozeß Stehenden drei Personen miternährt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das deutsche Volk trotz dieser Belastung das Verantwortungsbewußtsein aufbringt, die Bestimmungen eines solchen Gesetzes durchzuführen, dann ist das hoch zu bewerten. Die von mir angedeuteten Ziffern sollen der Öffentlichkeit und der Welt zeigen, daß die deutsche Bevölkerung, getragen von hohem Verantwortungsgefühl, den vier Millionen Menschen, die nun einmal als Kriegsopfer vor uns stehen, eine sichere Existenz gewährleisten und über das Materielle hinaus eine gesunde demokratische Entwicklung unseres Volkskörpers fördern will. Gerade aus dem letzten Grund und auch im Interesse der Kriegsopfer ist zu wünschen, daß dieses Gesetz trotz der kritischen Ausführungen, die vorhin Herr Kollege Leddin gemacht hat, wenn nicht einstimmig, so doch mit einer großen Mehrheit, und zwar mit einer Mehrheit, die von rechts bis links geht, von diesem Hause verabschiedet wird. Herr Kollege Leddin, nach meinem Dafürhalten ist es nicht so, daß die gesamte Fraktion der SPD Ihren Standpunkt vertritt. Neben den Äußerungen Ihres Fraktionskollegen Bazille, die der Herr Arbeitsminister schon mitgeteilt hat, liegen Äußerungen von Mitgliedern Ihrer Fraktion vor, die in diesem Gesetzentwurf einen derartigen Fortschritt sehen, daß es eine Versündigung an den Kriegsopfern wäre, wenn dieses Gesetz in seiner jetzigen Struktur nicht verabschiedet werden sollte.
— Mein sehr verehrter Herr Kollege Pohle, genau wie Ihre Fraktion hat auch unsere Fraktion in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Mängeln gesehen. Meine Kollegin Dr. Probst ist bereits auf diese Mängel eingegangen. Es ist daher nicht notwendig, daß auch ich noch einmal auf diese Dinge eingehe. Trotz der Ausführungen des Herrn Kollegen Leddin bin ich der Auffassung, daß wir uns mit Ihnen, mit der Opposition zu einem Übereinkommen zusammenfinden werden, damit ein Gesetz geschaffen wird, mit dem die Kriegsopfer zufrieden sein können.