Rede:
ID0108408400

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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Arndgen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Hans Löfflad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich liegt uns der Regierungsentwurf zur Versorgung der Kriegsopfer vor, nachdem bereits seit über einem Jahr der Antrag von der Sozialdemokratischen Partei gestellt worden ist. „Was lange währt, wird endlich gut", sollte man meinen. Wenn wir allerdings die Abänderungsanträge des Bundesrats betrachten, können wir feststellen, daß diese Anträge bereits den Wert des Gesetzes stark herabmindern. Es ist unmöglich, die dreißig- bis vierzigprozentig Beschädigten zu übergehen, da sie entsprechend ihrer Beschädigung auch Anspruch auf angemessene Renten haben. Ferner ist es untragbar, die Einkommensgrenze bei der Ausgleichsrente so niedrig anzusetzen, da das unserer Meinung nach den Tod der Arbeitsinitiative bedeuten würde. Jedoch halte ich es für überflüssig, bei dem guten Willen aller Parteien heute auf die Pferdefüße des Entwurfes näher einzugehen, in der Hoffnung, daß bei dem gleichen guten Willen im Ausschuß letzten Endes das Gesetz doch so gestaltet wird, wie es den Forderungen der Kriegsopfer wirklich entspricht. Allerdings wird auch die Regierung noch Zugeständnisse machen müssen. Denn es ist die moralische Pflicht eines Staates, die Opfer des Krieges menschlich und sozial zu versorgen. Der Herr Bundesfinanzminister erklärte ja selbst in seinen Versammlungen: Mein Herz gehört den Opfern des Krieges, und ein Staatsmann muß die Forderung dieser Opfer auch im Schlafe hören. Wollen wir hoffen, daß es nicht nur beim Herzen des Herrn Finanzministers bleibt, daß er auch seine Kasse mitspielen läßt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Eine Wirtschaft, die in der Lage war, zwei Weltkriege zu finanzieren, muß auch in der Lage sein, die Entschädigung der Opfer dieser beiden Kriege zur finanzieren. Wenn das Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 die alten Fürsorge- und Versorgungsgesetze mit der Begründung aufhob, der Militarismus würde dadurch wieder aufleben, so sind heute inzwischen die Zeiten andere geworden. Heute, da man bereits wieder von der Remilitarisierung und Wiederaufrüstung spricht und dieser Gedanke jetzt überall diskutiert wird, glaube ich, daß es eine berechtigte Forderung ist, daß zuerst die Opfer dieser beiden Weltkriege eine Rentenversorgung bekommen, die menschlich und sozial tragbar ist.

    (Beifall bei der WAV.)

    Wollen wir versuchen, dafür zu sorgen, daß dieses Gesetz jetzt schnellstens und endgültig verabschiedet wird. Wollen wir auch dafür sorgen, daß es letzten Endes nicht wieder so geht wie bei dem sogenannten Überbrückungsgesetz, daß nämlich, wenn das Gesetz zwar formal verabschiedet ist, die Durchführungsbestimmungen noch lange nicht erlassen sind und die versorgungsberechtigten Kriegsopfer noch lange warten müssen, bis sie in


    (Löfflad)

    den Genuß dieser neuen Rentensätze kommen! Ich kann mir allerdings noch nicht recht vorstellen, wie es sehr schnell gehen kann, da meiner Meinung nach, wie mir auch verschiedene Versorgungsämter mitteilten, sämtliche vier Millionen Rentenanträge nach Verabschiedung des Gesetzes neu überprüft und überarbeitet werden müssen. Es ist also leicht möglich, daß die armen Kriegsopfer mit ihrer großen Geduld, die sie bisher an den Tag gelegt haben, noch lange Monate warten müssen, bis sie endlich in den Genuß dieser Renten kommen. Doch bei dem guten Willen aller Parteien, der ja heute hier zum Ausdruck gekommen ist und auch, wie ich bestätigen muß, im Ausschuß für Kriegsopfer tatsächlich zum Ausdruck kam und weiterhin kommen wird, werden wir letzten Endes erreichen, daß die berechtigten Ansprüche dieser Menschen einer für uns alle annehmbaren Erfüllung zugeführt werden.

    (Lebhafter Beifall bei der WAV.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer das heute dem Bundestag vorgelegte Gesetz kennt, muß feststellen, daß erhebliche Fortschritte zugunsten der Kriegsbeschädigten in Vorbereitung sind. Der größte Teil der Redner des heutigen Abends hat diese Tatsache auch anerkannt. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein Mißstand beseitigt, der durch die alliierten Gesetze in den einzelnen Ländern im Jahre 1946 geschaffen wurde, nachdem schon im Jahre 1945 das altbewährte Reichsversorgungsgesetz zerschlagen worden war. Dieser Gesetzentwurf ist umso höher zu bewerten, als dieses Gesetz Rechtens werden soll, obwohl die soziale Belastung unseres Volkes einen Stand erreicht hat, der durch die Tatsache gekennzeichnet ist, daß heute auf zwei bis drei arbeitende Menschen ein Invalide kommt. Rechnet man noch diejenigen hinzu, die infolge des Krieges aus dem Erwerbsleben herausgekommen sind, dann werden heute von zwei im Arbeitsprozeß Stehenden drei Personen miternährt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das deutsche Volk trotz dieser Belastung das Verantwortungsbewußtsein aufbringt, die Bestimmungen eines solchen Gesetzes durchzuführen, dann ist das hoch zu bewerten. Die von mir angedeuteten Ziffern sollen der Öffentlichkeit und der Welt zeigen, daß die deutsche Bevölkerung, getragen von hohem Verantwortungsgefühl, den vier Millionen Menschen, die nun einmal als Kriegsopfer vor uns stehen, eine sichere Existenz gewährleisten und über das Materielle hinaus eine gesunde demokratische Entwicklung unseres Volkskörpers fördern will. Gerade aus dem letzten Grund und auch im Interesse der Kriegsopfer ist zu wünschen, daß dieses Gesetz trotz der kritischen Ausführungen, die vorhin Herr Kollege Leddin gemacht hat, wenn nicht einstimmig, so doch mit einer großen Mehrheit, und zwar mit einer Mehrheit, die von rechts bis links geht, von diesem Hause verabschiedet wird. Herr Kollege Leddin, nach meinem Dafürhalten ist es nicht so, daß die gesamte Fraktion der SPD Ihren Standpunkt vertritt. Neben den Äußerungen Ihres Fraktionskollegen Bazille, die der Herr Arbeitsminister schon mitgeteilt hat, liegen Äußerungen von Mitgliedern Ihrer Fraktion vor, die in diesem Gesetzentwurf einen derartigen Fortschritt sehen, daß es eine Versündigung an den Kriegsopfern wäre, wenn dieses Gesetz in seiner jetzigen Struktur nicht verabschiedet werden sollte.

    (Abg. Pohle: Kann man es nicht verbessern?)

    — Mein sehr verehrter Herr Kollege Pohle, genau wie Ihre Fraktion hat auch unsere Fraktion in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Mängeln gesehen. Meine Kollegin Dr. Probst ist bereits auf diese Mängel eingegangen. Es ist daher nicht notwendig, daß auch ich noch einmal auf diese Dinge eingehe. Trotz der Ausführungen des Herrn Kollegen Leddin bin ich der Auffassung, daß wir uns mit Ihnen, mit der Opposition zu einem Übereinkommen zusammenfinden werden, damit ein Gesetz geschaffen wird, mit dem die Kriegsopfer zufrieden sein können.

    (Beifall bei der CDU.)