Rede von
Hans
Löfflad
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich liegt uns der Regierungsentwurf zur Versorgung der Kriegsopfer vor, nachdem bereits seit über einem Jahr der Antrag von der Sozialdemokratischen Partei gestellt worden ist. „Was lange währt, wird endlich gut", sollte man meinen. Wenn wir allerdings die Abänderungsanträge des Bundesrats betrachten, können wir feststellen, daß diese Anträge bereits den Wert des Gesetzes stark herabmindern. Es ist unmöglich, die dreißig- bis vierzigprozentig Beschädigten zu übergehen, da sie entsprechend ihrer Beschädigung auch Anspruch auf angemessene Renten haben. Ferner ist es untragbar, die Einkommensgrenze bei der Ausgleichsrente so niedrig anzusetzen, da das unserer Meinung nach den Tod der Arbeitsinitiative bedeuten würde. Jedoch halte ich es für überflüssig, bei dem guten Willen aller Parteien heute auf die Pferdefüße des Entwurfes näher einzugehen, in der Hoffnung, daß bei dem gleichen guten Willen im Ausschuß letzten Endes das Gesetz doch so gestaltet wird, wie es den Forderungen der Kriegsopfer wirklich entspricht. Allerdings wird auch die Regierung noch Zugeständnisse machen müssen. Denn es ist die moralische Pflicht eines Staates, die Opfer des Krieges menschlich und sozial zu versorgen. Der Herr Bundesfinanzminister erklärte ja selbst in seinen Versammlungen: Mein Herz gehört den Opfern des Krieges, und ein Staatsmann muß die Forderung dieser Opfer auch im Schlafe hören. Wollen wir hoffen, daß es nicht nur beim Herzen des Herrn Finanzministers bleibt, daß er auch seine Kasse mitspielen läßt.
Eine Wirtschaft, die in der Lage war, zwei Weltkriege zu finanzieren, muß auch in der Lage sein, die Entschädigung der Opfer dieser beiden Kriege zur finanzieren. Wenn das Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 die alten Fürsorge- und Versorgungsgesetze mit der Begründung aufhob, der Militarismus würde dadurch wieder aufleben, so sind heute inzwischen die Zeiten andere geworden. Heute, da man bereits wieder von der Remilitarisierung und Wiederaufrüstung spricht und dieser Gedanke jetzt überall diskutiert wird, glaube ich, daß es eine berechtigte Forderung ist, daß zuerst die Opfer dieser beiden Weltkriege eine Rentenversorgung bekommen, die menschlich und sozial tragbar ist.
Wollen wir versuchen, dafür zu sorgen, daß dieses Gesetz jetzt schnellstens und endgültig verabschiedet wird. Wollen wir auch dafür sorgen, daß es letzten Endes nicht wieder so geht wie bei dem sogenannten Überbrückungsgesetz, daß nämlich, wenn das Gesetz zwar formal verabschiedet ist, die Durchführungsbestimmungen noch lange nicht erlassen sind und die versorgungsberechtigten Kriegsopfer noch lange warten müssen, bis sie in
den Genuß dieser neuen Rentensätze kommen! Ich kann mir allerdings noch nicht recht vorstellen, wie es sehr schnell gehen kann, da meiner Meinung nach, wie mir auch verschiedene Versorgungsämter mitteilten, sämtliche vier Millionen Rentenanträge nach Verabschiedung des Gesetzes neu überprüft und überarbeitet werden müssen. Es ist also leicht möglich, daß die armen Kriegsopfer mit ihrer großen Geduld, die sie bisher an den Tag gelegt haben, noch lange Monate warten müssen, bis sie endlich in den Genuß dieser Renten kommen. Doch bei dem guten Willen aller Parteien, der ja heute hier zum Ausdruck gekommen ist und auch, wie ich bestätigen muß, im Ausschuß für Kriegsopfer tatsächlich zum Ausdruck kam und weiterhin kommen wird, werden wir letzten Endes erreichen, daß die berechtigten Ansprüche dieser Menschen einer für uns alle annehmbaren Erfüllung zugeführt werden.