Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage Drucksache Nr. 1333 tritt der Bundestag in die Beratung des bisher wohl bedeutungsvollsten sozialpolitischen Gesetzgebungswerkes, des Bundesversorgungsgesetzes ein, dessen Verabschiedung insbesondere von den an diesem Gesetz interessierten Menschen, den fast 4 Millionen Kriegsopfern im Bereich der Bundesrepublik seit vielen Monaten leidenschaftlich gefordert wurde und mit dem diese im Hinblick auf so mancherlei Enttäuschungen in den vergangenen Jahren große Hoffnungen verbunden haben. Es ist anerkennenswert, daß über den Kreis der Kriegsopfer hinaus die gesamte deutsche Öffentlichkeit und auch die deutsche Presse ihr großes Interesse an diesem Gesetz und ihr weitestgehendes Verständnis bekundet haben. Das Gesetz soll in der Tat dem durch das seinerzeit von den Alliierten in völliger Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 34 des Jahres 1946 hervorgerufenen unhaltbaren Zustand ein Ende machen, daß die Opfer des Krieges nach acht verschiedenen Länderregelungen behandelt werden, zum Teil stark voneinander abweichend, wozu dann im Laufe der Zeit noch über drei Dutzend Ausführungsbestimmungen gekommen sind. Es soll wieder bundeseinheitliches Recht schaffen.
Schon der Frankfurter Wirtschaftsrat hatte im Hinblick auf die Lage der Kriegsopfer und mit dem Ziel, das von mir angedeutete verschiedenartige Länderrecht anzugleichen, im Frühjahr 1949 größte Anstrengungen gemacht und schließlich einmütig ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Diesem Gesetz wurde von den Vertretern der Besatzungsmächte die Zustimmung versagt, insbesondere mit dem Hinweis, daß man der künftigen Bundesgesetzgebung in dieser und anderen wichtigen und entscheidenden Fragen nicht vorgreifen wolle. Diese Entscheidung wurde im Juni 1949 bekannt, also einige Wochen vor der Konstituierung der Organe der Bundesrepublik. Es erhebt sich deshalb die Frage: Lag es nicht nahe, daß die Bundesregierung nach dem von mir geschilderten jahrelangen Unrecht an den Kriegsopfern es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben hätte ansehen müssen, zum frühestmöglichen Termin ein Bundesversorgungsgesetz vorzubereiten und rechtzeitig zur Verabschiedung zu bringen, d. h. spätestens bis zum 1. April 1950?
In diesem Zusammenhang darf ich auch daran erinnern, daß die sozialdemokratische Fraktion mit ihrem Antrag Nr. 30 schon im September 1949 das Verlangen zur Schaffung eines Bundesversorgungsgesetzes nachdrücklichst gestellt hat, ein Verlangen, das vom gesamten Bundestag wiederholt einmütig akzeptiert und unterstützt und dessen Erfüllung von der Bundesregierung oftmals zugesagt worden ist. Selbst wenn man unterstellt, daß für die Schaffung einheitlichen Rechts umfangreiche Unterlagen aus den Ländern beschafft und finanzielle Grundlagen erarbeitet werden mußten, kann das nach meiner Überzeugung die Regierung nicht von dem schweren Vorwurf entbinden, daß hier viel zu lange gezögert worden ist.
Diesen Vorwurf kann man auch mit dem Hinweis darauf, daß durch die Einschaltung eines Sachverständigenbeirats, bestehend aus Vertretern der Länder und der vier anerkannten Kriegsopferorganisationen, gewisse Verzögerungen entstehen mußten, nicht entkräften.
Wir alle wissen, daß die ungewöhnliche Verzögerung bei der Vorlage dieses Gesetzes zu einer steigenden Erbitterung und Empörung der Kriegsopfer geführt hat, die noch durch völlig überflüssige und meistens unrichtige halbamtliche und amtliche Erklärungen im Rundfunk sowie in der Presse verschärft worden ist.
Diese bedauerlichen sozialen Spannungen wären vermeidlich gewesen, wenn die Bundesregierung dem ständigen Drängen und dem wiederholten einmütigen Appell des Kriegsopferausschusses auf beschleunigte Vorlage des Gesetzes Rechnung getragen hätte. Das ist leider — ich stelle das ausdrücklich fest — nicht geschehen. Nunmehr, nachdem die Bundesregierung selbst viele Monate für das Zustandekommen dieses Gesetzes benötigt hat, sollen das Parlament und der Kriegsopferausschuß sozusagen im Schnellzugstempo das Gesetz beraten oder vielmehr, wie es die Regierung wohl wünscht, vorbehaltlos akzeptieren. Nicht viel anders kann man nämlich gewisse Erklärungen des Ministeriums zu diesem Gesetz verstehen. Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich heute schon erklären, daß davon keine Rede sein kann und daß wir diesen Gesetzentwurf, der den meisten Mitgliedern des Parlaments ja erst vor einigen Stunden zu Gesicht gekommen ist,
sehr kritisch unter die Lupe nehmen und überprüfen werden.
Die sozialdemokratische Fraktion hat die Entwicklung dieses Gesetzes, beginnend mit dem seinerzeit stark umstrittenen und nach unseren Begriffen unzulänglichen Überbrückungsgesetz, aufmerksam verfolgt. Wir anerkennen, daß gegenüber den ursprünglichen Plänen bei der Entstehung dieses Gesetzes, wobei sogar die völlige Streichung aller Renten bis zu den Renten der fünfzigprozentig Schwerbeschädigten in Aussicht genommen war, dieser Entwurf einen Fortschritt bedeutet. Aber wir widersprechen entschieden den allzu bombastischen und superlativen Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers zu diesem Gesetzentwurf vor der Presse, in denen zum Ausdruck kam, daß dieser eine große soziale Tat und vorbildlich für ganz Europa sei und seiner Meinung nach weitgehend den Wünschen der Kriegsopfer Rechnung trage.
Solche Erklärungen stehen denn doch allzusehr im Widerspruch zu der Tatsache, daß neber anderen sehr bedenklichen Bestimmungen einem beachtlichen Teil der in der französischen Zone beheimateten Kriegsopfer gegenüber ihrer bisherigen materiellen Versorgung erhebliche Einbußen zugemutet werden sollen. Es ist ähnlich wie bei dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes, das wir vorhin vorberaten haben und in dem von den Beamten zugunsten der anspruchsberechtigten Kreise eine dreiprozentige Gehaltssenkung verlangt wird. also gewissermaßen ein Lastenausgleich unter den Kriegsopfern. Wenn schon die Schaffung einheitlichen Rechtes gewisse Härten nicht ganz ausschließt, so müssen doch unseres Erachtens alle Möglichkeiten geprüft werden, damit sie sich im engsten Rahmen halten und keine nennenswerten Verschlechterungen, wie das im Entwurf der Fall ist, mit sich bringen.
Völlig unerträglich erscheint uns auch die den sogenannten Leichtbeschädigten, d. h. den 30-bis 40%ig Kriegsbeschädigten zugemutete Verschlechterung ihrer bisherigen Renten. Wer sind denn diese Leichtbeschädigten? Es sind Menschen mit Amputationen von Fingern und Zehen, mit Lähmung verschiedener Nervensysteme, mit Versteifungen von Gelenken aller Art, ja in vielen Fällen selbst mit Unterschenkelamputationen, die unter diesen Begriff fallen. Die sozialdemokratische Fraktion wird hier mit besonderem Nachdruck auf eine Änderung der unseres Erachtens zu niedrigen Renten bedacht sein.
Sehr wesentlich erscheinen uns auch die von zahlreichen Kriegsopfern erhobenen Einwände gegen eine allzustarke Verankerung des Bedürftigkeitsprinzips in diesem Entwurf, die gleichfalls die Gefahr von Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Zustand insbesondere für die Kriegswaisen, aber auch für die Kriegshinterbliebenen und Kriegsbeschädigten mit sich bringt. Wir haben in diesem Hause bei anderen Gesetzentwürfen und auch von seiten der Bundesregierung sehr oft starke Worte des Inhalts gehört, daß hei der Lösung sozialer Fragen die Freiheit der Persönlichkeit, der gleiche Rechtsanspruch und die Gleichberechtigung auf Grund der Rechtsstaatlichkeit erhalten, vermehrt und gefestigt werden müssen. Wenn dieser Grundsatz für einen Teil von Anspruchsberechtigten Geltung haben soll, die sich auf wohlerworbene Rechte und materielle Verluste mit guten Gründen stützen mögen, so fragen die Kriegsopfer mit Recht: Soll denn dieser
Grundsatz nicht auch auf uns Anwendung finden, die wir im Interesse dieses Staates mehr als wohlerworbene Rechte und materielles Gut einbüßten, und auch auf die Hinterbliebenen und Kriegereltern, die den Verlust ihres Ernährers oder, soweit es sich um Beschädigte handelt, ihrer Gesundheit zu beklagen haben?
Sind vielleicht die durch schwere Kriegsverwundung erlittene Erblindung oder schwerste Hirnverletzung mit allen ihren verheerenden Erscheinungen, die ganzen anderen schweren Verletzungen und Erkrankungen, die doppelten Amputationen oder andere schwerste Schädigungen nicht Grund genug, um gerade für die Kriegsopfer die Anwendung dieses fundamentalen Grundsatzes des gleichen Rechtsanspruches zu verlangen? Es erscheint auch uns mit dem Grundsatz des Rechtsanspruches nicht vertretbar, wenn die Versorgung der Kriegsopfer durch eine sehr geringe Grundrente und die Gewährung der Ausgleichsrente unter dem Maßstab einer sehr scharfen Bedürftigkeitsprüfung erfolgen sollen. Wir werden uns im Ausschuß mit diesen Einwänden sehr ernsthaft auseinandersetzen.
Einer nachhaltigen Verbesserung bedürfen unseres Erachtens auch die Bestimmungen über die nach unserer Meinung unzureichenden Freigrenzen sowie die Anrechnungsgrundsätze bei sonstigem Einkommen. Theoretisch entspricht der Gesetzentwurf zwar der besonders eindringlich erhobenen Forderung nach Gewährung der Sozialversicherungsrenten neben den Kriegsopferrenten, wie es der Herr Bundesarbeitsminister heute dargestellt hat. Aber die Tatsache, daß diese Renten als sonstiges Einkommen angerechnet werden sollen, schließt in der Praxis leider sehr häufig die Gewährung der vollen Renten aus.
Offen geblieben ist auch die vom Ausschuß seinerzeit einmütig erhobene Forderung nach einer Sicherstellung der Krankenversicherung für alle nichtversicherungspflichtigen Hinterbliebenen sowie für einen Teil der Beschädigten und ihrer Angehörigen. Auch die völlige Annullierung aller Renten bei einer bestimmten Einkommensgrenze, besonders die vom Bundesrat beschlossene verschlechterte Regelung, bedarf doch einer sehr genauen Überprüfung. Es mag auf den ersten Blick gerechtfertigt erscheinen, daß man bei einem sehr hohen Einkommen keinen Rentenanspruch bestehen lassen will. Wir meinen aber, daß man nicht übersehen darf, daß der schwerbeschädigte Arbeitnehmer infolge seiner Verwundung oder seines Kriegsleidens gegenüber seinen gesunden Kollegen immer benachteiligt sein wird und infolge seiner Beschädigung zusätzliche Aufwendungen aufbringen muß.
Unter keinen Umständen werden wir den Versuch der Bundesregierung anerkennen, das Gesetz erst mit seiner Verabschiedung in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß dieses Gesetz Wirkung vom 1. April 1950 ab haben soll. Die sozialdemokratische Fraktion wird darauf bestehen, daß hier nicht erneut ein gegebenes Versprechen der Bundesregierung gebrochen wird und damit das Ansehen demokratischer Organe noch mehr in Mißkredit kommt.
Bei aller Würdigung der schweren wirtschaftlichen
und finanziellen Situation der Bundesrepublik
rufen wir es in dieser Stunde in Erinnerung, daß
der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung und später bei vielen Anlässen die Regelung eines ausreichenden Versorgungsgesetzes gerade für die Kriegsopfer als eine der wichtigsten Aufgaben seiner Regierung bezeichnet hat,
ein Versprechen, das auch der Herr Bundesfinanzminister Schäffer gegeben hat.
Die im Verlaufe meiner Ausführungen gegebenen Hinweise, gestützt auf die zahlreichen Proteste aus den Reihen der Kriegsopfer, machen sehr deutlich, daß die Erwartungen der Kriegsopfer, die sie mit dem Versprechen des Herrn Bundeskanzlers verbunden haben, enttäuscht worden sind. Es ist unsere Überzeugung, daß eine einigermaßen unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse erträgliche Versorgung der Kriegsopfer nicht mit einem Betrage von 3 Milliarden erzielt werden kann, sondern mindestens einen Betrag von 3,6 Milliarden erfordern wird. Weder wir noch die Kriegsopfer haben es vergessen, daß die Bundesregierung bei der Steuervorlage den besitzenden Kreisen und den Beziehern hoher Einkommen seinerzeit ein Geschenk von nahezu einer Milliarde D-Mark gemacht hat,
und vielleicht ist im Hinblick auf das seit Wochen in der Öffentlichkeit angeklungene Thema der Remilitarisierung die Frage berechtigt: wird der sonst so sparsame Herr Bundesfinanzminister auch da die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung haben?
Wir glauben schon heute die Gewißheit zu haben, daß für diesen Fall die finanziellen Grundlagen sehr schnell gesichert sein werden, auch für den Preis gewisser neuer steuerlicher Opfer. Schließlich ist es nicht das erste Mal in der Geschichte, daß die Begeisterung gewisser Kreise und Parteien bei der Bewilligung eines Wehretats immer sehr viel stärker als bei den Gesetzen sozialpolitischen Gepräges war.
Es erscheint uns daher durchaus angebracht, daß wir in diesem Zusammenhang heute schon in aller Bescheidenheit daran erinnert haben.
Unser Eindruck, daß dieser Gesetzentwurf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung berechtigter Ansprüche der Kriegsopfer entstanden ist, vielmehr doch auch sehr starke fiskalische und finanzielle Gesichtspunkte vorherrschend gewesen sind, wird durch vielerlei Umstände bestätigt. Es ist wohl kein Zufall, meine Damen und Herren, daß in den sozialpolitischen Auseinandersetzungen der vergangenen Monate immer wieder von der sich verstärkenden Rentensucht aller Gruppen von Hilfsbedürftigen die Rede war. Sehr bezeichnend erscheint uns aber auch die Auffassung im Bundesarbeitsministerium zu sein, aus der heraus ein sehr hoher Beamter dieses Ministeriums in einem Aufsatz im „Bundesarbeitsblatt" die Forderung nach sozialer Sicherheit als ein Schlagwort kennzeichnet und mit dem Ruf ,,Kanonen statt Butter" vergleicht.
Was hinter der Forderung nach sozialer Sicherheit an Erwartungen und Hoffnungen steht, welche Furcht und Angst, unter Umständen wieder einmal den Kanonen ausgeliefert zu sein, das
sollte unseres Erachtens doch wohl mit mehr Respekt vor den Erlebnissen, die zu diesem Schlagwort geführt haben, behandelt werden.
Ich glaube, mich in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit dieses Hauses zu befinden, wenn ich — um nicht einen schärferen, unparlamentarischen Ausdruck zu gebrauchen - solche Vergleiche als sehr geschmacklos bezeichne.
Bei solchem Geist allerdings braucht man sich über die soziale Einstellung zu den verschiedensten Forderungen der Hilfsbedürftigen nicht zu wundern.
Ich benutze diese Gelegenheit, um neben der Forderung nach einem angemessenen Versorgungsrecht für die Kriegsopfer die vielleicht noch viel bedeutungsvollere Pflicht und Verpflichtung des Staates hervorzuheben — das geht auch die Industrie, den Handel, das Gewerbe und das Handwerk an —, beschleunigt ein Gesetz über die Beschäftigung von Schwerbeschädigten vorzulegen. Der Ruf nach Beschäftigung, der nicht nur von den Organisationen der Kriegsopfer, sondern auch in Hunderten von Briefen, die mich in den letzten Wochen aus den Reihen meiner schwerbeschädigten Kameraden erreichten, immer und immer wieder erfolgt, legt ein beredtes Zeugnis von dem Verantwortungsbewußtsein dieser schwer geprüften Menschen ab. Gerade für die Schwer- und Schwerstbeschädigten bedeutet Arbeit nicht nur die Sicherung ihrer Existenz, sondern sie ist ein bestimmender seelischer Faktor in ihrem Leben. Fast 70 000 Schwerbeschädigte, in die ich auch die Unfallbeschädigten und die Zivilblinden einschließe und unter denen die Kriegsblinden und die Gehirnverletzten einer besonderen Fürsorge bedürfen, warten dringend auf die Erfüllung ihres berechtigten Anspruches.
Die sozialdemokratische Fraktion wird an die Beratung dieses Gesetzes im Ausschuß mit dem Ziel herangehen, mit allen anderen Fraktionen eine gemeinsame Linie zu finden in der Erkenntnis, daß das Anliegen der deutschen Kriegsopfer eine Angelegenheit des gesamten deutschen Volkes ist.
Lassen Sie mich abschließend namens der sozialdemokratischen Fraktion noch einen Appell an das ganze Haus in der Hoffnung richten, daß er stärksten Widerhall finden wird. Das ist die Einbeziehung Berlins und seiner Kriegsopfer in dieses Bundesversorgungsgesetz. Gerade bei diesem Gesetz wäre das ein Akt echter kameradschaftlicher und nationaler Solidarität.
Der gute Wille der sozialdemokratischen Fraktion, bei diesem großen sozialpolitischen Werk eine gemeinsame Basis zu finden, setzt — darüber möchte ich keinen Zweifel lassen — allerdings voraus, daß dieser Gesetzentwurf im Sinne unserer Vorschläge, von denen ich nur einen Teil vorgetragen habe, wesentliche Verbesserungen erfährt. Mit diesem Ziel werden unsere Vertreter im Ausschuß für Kriegsopferfragen an die schwere und verantwortungsvolle Aufgabe herangehen.