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ID0108403600

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    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Über die Personenkreise des Art. 131 sind viele staats- und sogar völkerrechtliche Ausführungen gemacht worden. Mindestens ebenso überzeugend sind aber zwei Vorgänge, die wir alle erlebt haben. Der eine ist die Unterbringung der 1918 aus Elsaß-Lothringen und aus Oberschlesien zurückströmenden Beamten und Wehrmachtangehörigen. Die Aufgabe konnte damals im Verhältnis zu unserer Aufgabe spielend gelöst werden. Ebenfalls vergleichbar ist der Vorgang, der nach 1918 in Österreich eintrat, als aus allen Nachfolgestaaten die Beamten und Wehr-machtangehörigen zurückströmten und als nach der Stabilisierung der Währung die große Aufgabe unternommen wurde, den sozialen Verhältnissen einigermaßen Rechnung zu tragen. Damals wurde die Frage der Nachfolgerschaft des Reiches und Österreichs in keiner Weise aufgeworfen; damals wurden die Aufgaben als politische, als nationale Aufgaben erfüllt.
    Der Art. 131 umreißt nun Flüchtlingsbeamte, Wehrmachtangehörige und einheimische Beamte, die aus nicht beamten- oder tarifrechtlichen Gründen aus ihrer Stellung gekommen sind; er betrifft weiterhin die Angestellten und die Arbeiter. Wir bekennen uns zur Lösung für alle Gruppen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus sozialer Verpflichtung. Wir wollen insgesamt — was sich ja heute ergeben hat — auch für die Wehrmacht eintreten. Ich sehe darin auch ein Bekenntnis dazu, daß die Wehrmacht — mit den Ausnahmen, die ich nicht zu erwähnen brauche — ihre Pflicht getan hat und daß die Zeit der Diffamierung vorüber ist. Ich darf hervorheben, daß die Anerkennung der Beamtenschaft, die heute durch die Ausführungen aller Redner hindurchgegangen ist, doch eine Wandlung in der Beurteilung gegenüber etwa dem Jahre 1945 erkennen läßt.
    Nun wurde von Herrn Kollegen Menzel schon hervorgehoben, daß wir auch die Beamtenschaft in Berlin und alle die Gruppen in Berlin, die unter Art. 131 fallen, nicht vergessen dürfen. Das ist um so selbstverständlicher, als alle diejenigen, die aus Berlin evakuiert sind, schon unter dieses neue Gesetz fallen werden. Wir müssen infolgedessen auch für alle diejenigen die Konsequenz ziehen, die sich noch in Westberlin befinden, trotz aller verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die zur Zeit noch bestehen, die aber wohl überwunden werden können.
    Im Mittelpunkt steht nun die, Frage der Rechtsgrundlage, wie ja überall hervorgehoben worden ist. Wenn man den Gesetzentwurf und seine Begründung objektiv beurteilt, dann ist die Fortdauer des Beamtenverhältnisses anerkannt. Andernfalls, wenn das Dienstverhältnis nicht als fortbestehend anerkannt werden würde, könnte ja nicht von einer Außerdienststellung gesprochen werden.
    Nun ist allerdings gesagt worden — und es wird heute noch weiter gesagt werden —: volle Anerkennung der Rechtsverhältnisse ohne Rücksicht darauf, wie die Erfüllung erfolgen kann. Es ist auch früher schon hervorgehoben worden und wird vielleicht heute noch hervorgehoben werden: auch der Richter spricht Recht über Rechtsverhältnisse, und die Frage der Erfüllung des Urteils ist eine spätere Angelegenheit. Nun, mit dieser Argumentation ist diesen Kreisen nicht gedient; denn es handelt sich für sie nicht nur um die Anerkennung des Rechts, sondern auch um die Möglichkeit der Leistung. Es kommt auf die Leistung ebenso an wie auf die Anerkennung des Rechts. Sie muß sich natürlich auch nach den finanziellen Verhältnissen richten. Das möchte ich gegenüber den Ausführungen, die von der finanziellen Folge vollkommen absehen, hervorheben.
    Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht zweitens die Frage der Unterbringung. Alle in Frage kommenden Kreise haben immer wieder hervorgehoben: Wir wollen nicht Unterhaltsgelder, wir wollen in unserem Beruf wieder verwendet werden. Die Regelung des Gesetzentwurfs bringt nun System und Ordnung in die Wiederverwendung, während in den Jahren 1945 und 1946 doch der Zufall ausschlaggebend gewesen ist und derjenige eine Anstellung bekommen hat, der gerade vor der Tür der Verwaltung gestanden ist, die neue Kräfte gebraucht hat. An eine Verdrängung derjenigen, die im Jahre 1945 eingetreten sind, denkt natürlich niemand. Die Freimachung von Stellen durch Pensionierungen, durch anderweitiges Ausscheiden,


    (Dr. Kleindinst)

    durch Übergang von Angestellten, namentlich der allertüchtigsten, die aus der Wirtschaft und Technik stammen, in den freien Beruf, was wiederholt beobachtet wird, wird die Verhältnisse erleichtern.
    Nun wird darauf hingewiesen, daß dadurch zwei Gruppen entstehen, einmal diejenigen, die unter Art. 131 fallen, und zum andern diejenigen, die im Dienste stehen. Wir würden es begrüßen, wenn die Gleichberechtigung, die heute wieder betont worden ist, erreicht werden könnte. Wenn die Herren, die das heute so stark betont haben, uns auch in der Beschaffung der Mittel unterstützen, werden wir gern den Weg gehen, der die volle Gleichberechtigung bringt. Diese Voraussetzung muß allerdings geschaffen werden.
    Weiter wird eingewendet, daß der Gesetzentwurf eine neue Entnazifizierung bedeute. Das ist zweifellos nicht der Fall. Denn wenn in dem Entwurf steht, daß Ernennungen und Beförderungen nicht anerkannt werden, die ausschließlich mit Beziehung zum Nationalsozialismus erfolgt oder überwiegend durch ihn bedingt sind, so ist das nicht der Wiederbeginn einer Entnazifizierung, sondern nur die Beseitigung der Folgen des Mißbrauchs eines politischen Einflusses und eines Mißbrauchs des Beamtenrechtes, die wohl allgemeine Billigung finden wird, außer von seiten derjenigen, die hiervon betroffen werden.
    Über Einzelfragen, über Stichtage, Besoldungsdienstalter und viele andere Dinge wird im Ausschuß sehr viel zu reden sein. Aber daß wir den Entwurf zur Grundlage unserer Beratung machen, um zu einem möglichst guten Erfolg zu kommen, das ist doch der Wille aller, die sich heute zu dieser Arbeit bekannt haben.
    Ich darf nur noch einen Punkt hervorheben. Wir müssen natürlich auch diese Frage wie die kommende und vom Standpunkt der sozialen Verhältnisse noch wichtigere Versorgung der Kriegsopfer im Rahmen unserer Gesamtaufgaben und im Rahmen unseres Gesamtkönnens beurteilen. Wir verstehen auch, wenn von seiten der Leute, die nun fünf Jahre lang auf eine erlösende Maßnahme gewartet haben, Kritik geübt wird und wenn auch temperamentvolle Worte gefallen sind. Wenn aber von Empörung gesprochen wird, dann muß ich sagen: sie muß sich gegen diejenigen richten, die diesen Zustand herbeigeführt haben.
    So schwierig die Aufgabe ist, insbesondere in finanzieller Beziehung, so müssen wir doch sehen, wie wir sie irgendwie zu meistern imstande sind und wie wir alles versuchen, um die dreiprozentige Steuer auf die Beamtengehälter usw. zu vermeiden. Ich bitte noch einmal alle die Herren, die sich heute so temperamentvoll für die Gleichberechtigung ausgesprochen haben, uns auch in der finanziellen Frage entsprechend zu unterstützen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir werden gern mit allen Mitteln die Herbeiführung des Rechtes und der Gerechtigkeit in diesem Entwurf zu verwirklichen suchen. Es ist möglich, daß wir die Frage der Unterbringung vorweg behandeln, um damit auch die finanzielle Frage zu erleichtern. Dieser Weg ist in früheren Monaten schon besprochen worden, und er liegt auch dem Antrag der FDP zugrunde. Er bietet eine Möglichkeit, die zweite Frage — die Versorgungsfrage, die finanzielle Frage — zu entlasten. Schließlich bietet der Entwurf ja die Möglichkeit, eine Revision, eine Aufbesserung nach Lage der Verhältnisse zu versuchen. Bei der Vielgestaltigkeit der Schicksale aller unter Art. 131 fallenden Kreise
    wird es vielleicht notwendig sein, nach 1 oder 2 Jahren eine Revision zu versuchen, um das zu erreichen, was zur Stunde nicht voll erreicht werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wackerzapp.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Wackerzapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, zu der Frage, die uns heute bewegt, vom Standpunkt der heimatvertriebenen Beamten Stellung nehmen zu dürfen. Die heimatvertriebenen Beamten sind in der Armee der 131er der stärkste Trupp, und darum ist es von besonderer Bedeutung, zu erfahren, wie dieser große Personenkreis zu dem Gesetz, das uns heute vorgelegt worden ist, steht. Da ist nun folgendes festzustellen. Wenn der Herr Minister gesagt hat, daß das Gesetz mit äußerstem Wohlwollen geformt sei, so müssen wir gegenüber dieser optimistischen Einstellung doch schwerwiegende Bedenken erheben. Wir sind der Meinung, daß der Gesetzentwurf aus dem Beamtenrecht nicht nur lückenlos die den Beamten allgemein obliegenden Verpflichtungen übernommen hat, sondern darüber hinaus den vertriebenen und verdrängten Beamten sogar noch zusätzliche Verpflichtungen auferlegt hat, zum Beispiel den Wartestandsbeamten, denen man unter Androhung von Nachteilen zumutet, auch in der privaten Wirtschaft eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen, was man von einheimischen Beamten nicht verlangt. Es sind noch weitere drückende Bestimmungen darin enthalten, auf die ich im einzelnen jetzt nicht eingehen möchte. Ob in solchem Verhalten aber ein besonderes Wohlwollen zu erblicken ist, ist Ansichtssache. Es handelt sich beim Regierungsentwurf zweifellos um ein technisch ausgezeichnet ausgearbeitetes Werk; aber wir müssen in der Grundkonzeption des Gesetzgebers mit schmerzlichem Gefühl feststellen, daß es ihm in vielen Fällen an Herz und Seele fehlt. Denn so technisch vollendet es in souveräner Beherrschung des schwierigen Stoffes auch ausgearbeitet ist, so sind wir doch der Meinung, daß unserer Grundforderung auf Anerkennung unserer wohlerworbenen Rechte nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen ist. Ehe ich nun weiter auf das eingehe, was nunmehr praktisch werden soll, möchte ich folgendes vorausschicken. Wir heimatvertriebenen Beamten wissen, daß wir nichts Unmögliches verlangen dürfen und daß auch unseren berechtigtsten Ansprüchen durch die finanzielle Lage und auch sonst Grenzen gesetzt sind. Aber wir sind der Meinung, daß die Regierung und die heimischen Stellen alles tun müssen, um eine möglichste Gleichberechtigung der heimatvertriebenen Beamten herbeizuführen. und daß in dieser Beziehung noch nicht alle Kräfte und alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
    Nun darf ich auf einen Punkt kommen, der in der heutigen Debatte schon eine gewisse Rolle gespielt hat; das ist die Frage des dreiprozentigen Abzugs vom Einkommen der heimischen Beamten, die damit einen Teil der Finanzierungsaufgaben zugunsten der heimatvertriebenen Beamten erfüllen sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heimatvertriebenen Beamten aus dem furchtbaren Elend, das uns betroffen hat, einen Gewinn davongetragen haben, so ist es vielleicht der, daß wir die Güter des Lebens richtig abzuschätzen gelernt haben und daß wir nunmehr


    (Wackerzapp)

    begreifen, in welcher Relation die einzelnen Werte zueinander stehen. Wir müssen uns klarmachen, daß die Heimatvertriebenen seit 51/2 Jahren so gut wie gar keine Bezüge mehr erhalten haben. Wir erinnern daran, daß gerade unter den Wartestandsbeamten der Fall gar nicht so selten ist, daß der Mann, der gar nicht mehr weiterkommt, der von allen Seiten abgewiesen wird, der auf die unzulängliche Wohlfahrtsunterstützung angewiesen ist, Selbstmord begeht, um seiner Frau und seinen Kindern einen kümmerlichen Pensionsanspruch zu verschaffen. Weiterhin beobachten wir, daß unsere verdrängten Beamten ihre Söhne und Töchter nicht mehr einem höheren Beruf oder überhaupt einem gelernten Beruf zuführen können, daß der Universitätsbesuch für diese Kreise ausgeschlossen ist. Wir müssen uns klarmachen, daß abgesehen von den sich aus dieser Situation ergebenden bedrückenden familiären Verhältnissen doch auch eine große staatspolitische Gefahr entsteht, weil diese verdrängte und fehlgeleitete Intelligenz sich nachher in einer Weise zu betätigen pflegt, die nicht gerade staatsaufbauend und staatsförderlich ist.
    Wenn wir uns das alles vorhalten und nun hören, daß von den einheimischen Beamten, die im allgemeinen nichts verloren haben, die außer ihrem Gehalt doch auch noch, wo solches vorhanden war, ihr Vermögen erhalten haben, verlangt wird, daß sie 3 % ihrer Bezüge zugunsten ihrer heimatvertriebenen Kollegen abgeben, so kommen wir zu der Meinung, daß es nichts Unmenschliches ist, was hier verlangt wird, und zwar um so weniger, als diese Abgabe bei den Bundesbeamten mit dem gleichzeitigen Wegfall der sechsprozentigen Gehaltskürzung gekoppelt werden soll.

    (Abg. Arnholz: Die schon längst weggefallen sein müßte!)

    — Ja, sie sollte schon längst weggefallen sein; aber es ist nicht geschehen, so daß wirtschaftlich gesehen trotz der Heranziehung dieser Beamten zur dreiprozentigen Abgabe letzten Endes doch eine dreiprozentige Aufbesserung herauskommt. Wenn das alles miteinander in Vergleich gesetzt wird, wird man verstehen, daß wir von den brüsk ablehnenden Entschließungen der heimischen Beamtenbünde nur mit großer Bestürzung haben Kenntnis nehmen können. Sogar die Streikdrohung ist aus diesem Anlaß am Horizont erschienen, den wir nach unseren Erlebnissen und nach unseren Maßstäben als eine Bagatelle empfinden. Wir haben das, wie ich offen sagen darf, nicht begreifen können.
    Man muß sich weiter überlegen, daß die heimischen Beamten — das wurde vorhin schon angedeutet — mit ihren Pensionsansprüchen durch die Währungsreform so gut wie sonst kein anderer Berufsstand hindurchgekommen sind. Es ist mit Recht gesagt worden, daß all die Kreise, die sich ihren Lebensabend aus eigener Verantwortung auskömmlich gestalten wollten und auch darauf vertrauen durften, daß sie versorgt wären, durch die Währungsreform an den Bettelstab gebracht und in den Kreis der Fürsorgeempfänger geschleudert worden sind. Auf der andern Seite sind die Beamten mit ihren Pensionen im Verhältnis eins zu eins herausgekommen. Auch das muß im Zusammenhang gesehen werden. Deshalb ist der Gedanke der Regierung, daß hier Ausgleichsmöglichkeiten bestehen, durchaus nicht abzulehnen.
    Es wurde vorhin gesagt, es sei doch eine sonderbare Zumutung, wenn die Beamtenschaft hier den
    Ausgleich für sich und in sich allein vornehmen solle. Es wurde gesagt, daß dann auch die Landwirte, die Hausbesitzer usw. im Zuge des großen Lastenausgleichs zu Ausgleichsgemeinschaften zusammengeschlossen werden müßten. Dieser Einwand ist wirklich leicht zu widerlegen. Die Beamten - die heimischen und die vertriebenen — sind doch nun einmal einem großen Unternehmen, dem Staat gegenüber verpflichtet und von ihm abhängig. Ihre Bezüge können deshalb auch durch Maßnahmen des Staates reguliert werden. Der Einwand hat also bestimmt keine Durchschlagskraft.
    Wenn also diese Möglichkeiten eines Ausgleichs bestehen, möchte ich an unsere heimischen Beamten doch den Appell richten, daß sie ihren Rechtsanspruch oder ihre vermeintlichen Rechte nicht übersteigern mögen. Auch im Lastenausgleich, der jetzt vor der Türe steht, werden schwerste Opfer von allen Bevölkerungsschichten verlangt. Wenn auch bei dieser großen Umschichtung des Volksvermögens die Beamten relativ ungeschoren davonkommen, sollten sie sich nicht dagegen sperren, wenn ihnen nun hier Opfer abverlangt werden, die sich wirklich in erträglichen Grenzen halten.
    Ich möchte meine Ausführungen damit schließen, daß ich dem Wunsche Ausdruck gebe, die Verhandlungen über dieses sehr schwierige Thema möchten möglichst leidenschaftslos geführt werden. Die zum Teil übersteigerten, temperamentvollen Äußerungen von der einen und von der anderen Seite sind erklärlich; aber sie nützen der Sache nichts. Wir müssen uns zusammensetzen und ganz kritisch und kühl alle Eventualitäten prüfen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, die bisher noch gar nicht so richtig erkannt und erschlossen sind. Darauf sollten wir unser besonderes Augenmerk richten. Ich möchte wünschen, daß bei den Beratungen eine solche Lösung herauskommt, die dem Recht und der Gerechtigkeit entspricht und damit die Möglichkeit bietet, auf einem wichtigen Gebiet zum sozialen Frieden zu kommen, die weiter wertvollen Menschen hilft, aus Angst, Not und Sorge herauszukommen, so daß sie wieder nützliche Dienste leisten, statt sich in Ressentiments, Haß und Abneigung gegen die Bundesrepublik und den demokratischen Gedanken zu verkrampfen, wie es im Zuge der unbefriedigenden Entwicklung leider jetzt schon in bedrohlicher Weise festzustellen ist.
    Ich beantrage daher im Einklang mit meinem Vorredner, daß der Gesetzentwurf an den Beamtenausschuß und an den Vertriebenenausschuß überwiesen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)