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ID0108403400

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    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Otto Pannenbecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Im Volksmunde heißt es, daß das, was lange währe, endlich gut werde. Die Zentrumsfraktion ist der Auffassung, daß der von der Regierung endlich vorgelegte Gesetzentwurf, der heute zur Beratung steht, das Prädikat „gut" nicht verdient. Meine politischen Freunde sind mit mir nicht damit einverstanden, daß der übergeordnete Rechtsstandpunkt zugunsten finanzieller Überlegungen grundsätzlich hintenangestellt worden ist.

    (Sehr richtig! beim Zentrum.)

    Das sollte in einem Rechtsstaate unmöglich sein.

    (Sehr gut! beim Zentrum.)

    So etwas ist untunlich, weil dadurch das Vertrauen der betreffenden Personen zum Staat, zur jungen Demokratie nur allzu leicht untergraben wird. Und dieses Vertrauen wird untergraben innerhalb eines sehr großen Personenkreises, von dem man — mit Recht sage ich — erwartet, daß er in besonderer Treue zum Staat und zu seinen Einrichtungen steht. Hier entsteht ein Manko, das — in erster Linie im Interesse des Staates — nicht leicht genommen werden sollte.
    Meine Damen und Herren, wenn man sich grundsätzlich zum Berufsbeamtentum bekennt, dann gilt zunächst einmal ebenso grundsätzlich das Bekenntnis Treue um Treue, Treue um Treue durch beiderseitige Tat. Im vorliegenden Gesetzentwurf vermißt man den Geist der der Beamtenschaft zu erwidernden Treue. Gewiß, die Bedeutung des Berufsbeamtentums liegt zutiefst im Ideenmäßigen, aber doch auch im Materiellen insoweit, als das Recht nicht verletzt werden darf. Das Gehorsams- und Treueverhältnis der Beamten — Gehorsam gegenüber der Regierung, Treue gegenüber Volk und Staat — verträgt keinerlei Verletzung des Rechtes, besonders dann nicht, wenn man bedenkt, daß die Tätigkeit des Beamten,
    seine Lebensaufgabe durchsetzt sein muß mit goldhaltigen Imponderabilien. Es gibt ein Wort von Ludwig Börne, das lautet: „Wer in der wirklichen Welt arbeiten kann und in der idealen leben, der hat das Höchste erreicht!" Und das wird—ich sage: mit Recht — vom Beamten verlangt. Darum noch einmal: Treue um Treue!
    Meine Damen und Herren! Die Besoldungsordnung von 1927 ist heute noch in Kraft. Hoffentlich wird sie ihr Silberjubiläum nicht erleben. Der Herr Bundesfinanzminister selbst hat gelegentlich einmal gesagt, daß die Beamtenschaft in den letzten Jahren bis zu 50 % Vorleistungen hinter sich gebracht habe. Trotzdem wird den Beamten hier eine Sondersteuer von 3 % ihres Diensteinkommens zugemutet. Die Zentrumsfraktion wird diese Sondersteuer ablehnen. Sie lehnt darüber hinaus jede Verkoppelung mit der sechsprozentigen Einkommenskürzung ab, soweit sie noch besteht. Was ich bisher hinsichtlich der Beamten gesagt habe, das gilt — ich hebe das ausdrücklich hervor — auch hinsichtlich der in Frage kommenden Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Das gilt ebenso hinsichtlich der Offiziere und Unteroffiziere der ehemaligen Wehrmacht und ihrer Beamten und Angestellten.
    Ich kann bei der mir zur Verfügung stehenden Redezeit von zehn Minuten auf Einzelheiten des Gesetzentwurfes nicht eingehen. Aber einiges, was zur Sache insgesamt gehört, möchte ich noch sagen. Anläßlich der Anwesenheit des früheren Reichskanzlers Brüning im Bundesgebiet ist dessen Name in der Öffentlichkeit wieder häufig genannt worden. Aber jenseits dieser Anwesenheit und lange vorher ist dieser Name in Verbindung mit der bekannten Notverordnung in Beamtenkreisen viel häufiger genannt worden, weil diese Notverordnung, soweit sie noch besteht, ein Widerpart im Gefüge des Besoldungswesens ist, und zwar deshalb, weil das Erfordernis der Gleichheit gegenüber der Besoldungsordnung hier verletzt ist.
    Das hat letzthin die Postbeamtenschaft auf den Plan gerufen. Erstmalig — und, wie ich hoffen möchte, einmalig — hat die deutsche Postgewerkschaft die Angehörigen der Bundespost zu einer Urabstimmung aufgerufen. Angesichts der Lage, in der die Beamtenschaft steckt, ist es nicht überraschend, daß sich 89 % der Angehörigen der Bundespost an dieser Abstimmung beteiligt haben. In dieser Urabstimmung haben 96 % der Beteiligten gegen die Beibehaltung der sechsprozentigen Gehaltskürzung und gegen die Einführung einer dreiprozentigen Sondersteuer und für die Anwendung gewerkschaftlicher Mittel gestimmt. Diese Anwendung — so hat die Postgewerkschaft nachher erklärt — sollte nicht zwingend den Streik bedeuten. Meine Damen und Herren! Das ist immerhin ein ungewöhnlicher Vorgang, der geradezu — ich möchte sagen — alarmierend wirkt. Dieser ungewöhnliche Vorgang könnte — ich sage „könnte" — zur Radikalisierung der Beamtenschaft führen, wenn die Regierung nicht alsbald ihren beamtenpolitischen Kurs ändert. Solche Radikalisierung wäre vom Übel, besonders in einer jungen Demokratie, deren Verhältnisse noch längst nicht allewege gefestigt sind.
    Die Zentrumsfraktion lehnt — um darüber keinen Zweifel aufkommen zu lassen, sage ich das in diesem Zusammenhang — den Beamtenstreik ab. Sie hat aber Verständnis dafür, daß es zu dieser Urabstimmung gekommen ist. Der Initiator war die deutsche Postgewerkschaft. Aber diese ist nicht


    (Pannenbecker)

    schuldig zu sprechen. Ebensowenig ist die ansonsten durchaus besonnene Postbeamtenschaft schuldig zu sprechen, deren Minister in der Lage und gern bereit gewesen wäre, die sechsprozentige Gehaltskürzung aufzuheben, wenn er nicht durch entgegenstehende Kabinettsbeschlüsse, die dieses Hohe Haus durch seine Regierungsmehrheit sanktioniert hat, daran gehindert gewesen wäre.
    Wie es um die Stimmung in der gesamten Beamtenschaft und darüber hinaus bei allen von dem Gesetzentwurf aus Art. 131 des Grundgesetzes betroffenen Personen steht, darüber möchte ich aus einer kleinen Anzahl von Zuschriften, die mir gleich anderen Kollegen des Bundestages zu Hunderten zugegangen sind, einiges wenige sagen. — Ich stelle gerade fest, daß meine Redezeit beinahe abgelaufen ist. Ich kann Ihnen also aus dieser Blütenlese nichts wiedergeben. Man braucht das, was in diesen Zuschriften gesagt worden ist, nicht zu billigen, Herr Bundesinnenminister; da bin ich durchaus mit Ihnen einverstanden. Man kann es sogar verurteilen. Man muß nach meiner Meinung aber auch Verständnis dafür haben. Das sind nicht mehr Ausdrücke eines gesteigerten Unbehagens, sondern es sind Verzweiflungsrufe und Notschreie und, was nicht weniger schlimm ist, Ausdrucksweisen eines heraufziehenden Radikalismus aus der Not der Lage heraus. Solche Äußerungen abstoppen, diesen Radikalismus bannen heißt nichts anderes, als den übergeordneten Rechtsstandpunkt, von dem ich eingangs sprach, aus der Ecke herausholen, in die man ihn hineingestellt hat.
    Die Zentrumsfraktion beantragt Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Beamtenrecht. In diesem Ausschuß wird meine Fraktion dahin mitzuwirken suchen, daß verletztes Recht, daß Verstöße gegen Treu und Glauben wieder gutgemacht werden; einmal, damit allen Beteiligten gegeben werde, was ihnen nach Recht und Billigkeit zusteht, und zum anderen, damit einer beginnenden Radikalisierung der Beamtenschaft, die dem staatstragenden Charakter des öffentlichen Dienstes abträglich ist, Einhalt geboten wird, damit wieder eine erträglichere, eine wohltuendere, eine friedliche Atmosphäre geschaffen wird.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleindinst, der sich mit dem Kollegen Wackerzapp in die der Fraktion zustehende Redezeit teilen wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Über die Personenkreise des Art. 131 sind viele staats- und sogar völkerrechtliche Ausführungen gemacht worden. Mindestens ebenso überzeugend sind aber zwei Vorgänge, die wir alle erlebt haben. Der eine ist die Unterbringung der 1918 aus Elsaß-Lothringen und aus Oberschlesien zurückströmenden Beamten und Wehrmachtangehörigen. Die Aufgabe konnte damals im Verhältnis zu unserer Aufgabe spielend gelöst werden. Ebenfalls vergleichbar ist der Vorgang, der nach 1918 in Österreich eintrat, als aus allen Nachfolgestaaten die Beamten und Wehr-machtangehörigen zurückströmten und als nach der Stabilisierung der Währung die große Aufgabe unternommen wurde, den sozialen Verhältnissen einigermaßen Rechnung zu tragen. Damals wurde die Frage der Nachfolgerschaft des Reiches und Österreichs in keiner Weise aufgeworfen; damals wurden die Aufgaben als politische, als nationale Aufgaben erfüllt.
    Der Art. 131 umreißt nun Flüchtlingsbeamte, Wehrmachtangehörige und einheimische Beamte, die aus nicht beamten- oder tarifrechtlichen Gründen aus ihrer Stellung gekommen sind; er betrifft weiterhin die Angestellten und die Arbeiter. Wir bekennen uns zur Lösung für alle Gruppen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus sozialer Verpflichtung. Wir wollen insgesamt — was sich ja heute ergeben hat — auch für die Wehrmacht eintreten. Ich sehe darin auch ein Bekenntnis dazu, daß die Wehrmacht — mit den Ausnahmen, die ich nicht zu erwähnen brauche — ihre Pflicht getan hat und daß die Zeit der Diffamierung vorüber ist. Ich darf hervorheben, daß die Anerkennung der Beamtenschaft, die heute durch die Ausführungen aller Redner hindurchgegangen ist, doch eine Wandlung in der Beurteilung gegenüber etwa dem Jahre 1945 erkennen läßt.
    Nun wurde von Herrn Kollegen Menzel schon hervorgehoben, daß wir auch die Beamtenschaft in Berlin und alle die Gruppen in Berlin, die unter Art. 131 fallen, nicht vergessen dürfen. Das ist um so selbstverständlicher, als alle diejenigen, die aus Berlin evakuiert sind, schon unter dieses neue Gesetz fallen werden. Wir müssen infolgedessen auch für alle diejenigen die Konsequenz ziehen, die sich noch in Westberlin befinden, trotz aller verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die zur Zeit noch bestehen, die aber wohl überwunden werden können.
    Im Mittelpunkt steht nun die, Frage der Rechtsgrundlage, wie ja überall hervorgehoben worden ist. Wenn man den Gesetzentwurf und seine Begründung objektiv beurteilt, dann ist die Fortdauer des Beamtenverhältnisses anerkannt. Andernfalls, wenn das Dienstverhältnis nicht als fortbestehend anerkannt werden würde, könnte ja nicht von einer Außerdienststellung gesprochen werden.
    Nun ist allerdings gesagt worden — und es wird heute noch weiter gesagt werden —: volle Anerkennung der Rechtsverhältnisse ohne Rücksicht darauf, wie die Erfüllung erfolgen kann. Es ist auch früher schon hervorgehoben worden und wird vielleicht heute noch hervorgehoben werden: auch der Richter spricht Recht über Rechtsverhältnisse, und die Frage der Erfüllung des Urteils ist eine spätere Angelegenheit. Nun, mit dieser Argumentation ist diesen Kreisen nicht gedient; denn es handelt sich für sie nicht nur um die Anerkennung des Rechts, sondern auch um die Möglichkeit der Leistung. Es kommt auf die Leistung ebenso an wie auf die Anerkennung des Rechts. Sie muß sich natürlich auch nach den finanziellen Verhältnissen richten. Das möchte ich gegenüber den Ausführungen, die von der finanziellen Folge vollkommen absehen, hervorheben.
    Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht zweitens die Frage der Unterbringung. Alle in Frage kommenden Kreise haben immer wieder hervorgehoben: Wir wollen nicht Unterhaltsgelder, wir wollen in unserem Beruf wieder verwendet werden. Die Regelung des Gesetzentwurfs bringt nun System und Ordnung in die Wiederverwendung, während in den Jahren 1945 und 1946 doch der Zufall ausschlaggebend gewesen ist und derjenige eine Anstellung bekommen hat, der gerade vor der Tür der Verwaltung gestanden ist, die neue Kräfte gebraucht hat. An eine Verdrängung derjenigen, die im Jahre 1945 eingetreten sind, denkt natürlich niemand. Die Freimachung von Stellen durch Pensionierungen, durch anderweitiges Ausscheiden,


    (Dr. Kleindinst)

    durch Übergang von Angestellten, namentlich der allertüchtigsten, die aus der Wirtschaft und Technik stammen, in den freien Beruf, was wiederholt beobachtet wird, wird die Verhältnisse erleichtern.
    Nun wird darauf hingewiesen, daß dadurch zwei Gruppen entstehen, einmal diejenigen, die unter Art. 131 fallen, und zum andern diejenigen, die im Dienste stehen. Wir würden es begrüßen, wenn die Gleichberechtigung, die heute wieder betont worden ist, erreicht werden könnte. Wenn die Herren, die das heute so stark betont haben, uns auch in der Beschaffung der Mittel unterstützen, werden wir gern den Weg gehen, der die volle Gleichberechtigung bringt. Diese Voraussetzung muß allerdings geschaffen werden.
    Weiter wird eingewendet, daß der Gesetzentwurf eine neue Entnazifizierung bedeute. Das ist zweifellos nicht der Fall. Denn wenn in dem Entwurf steht, daß Ernennungen und Beförderungen nicht anerkannt werden, die ausschließlich mit Beziehung zum Nationalsozialismus erfolgt oder überwiegend durch ihn bedingt sind, so ist das nicht der Wiederbeginn einer Entnazifizierung, sondern nur die Beseitigung der Folgen des Mißbrauchs eines politischen Einflusses und eines Mißbrauchs des Beamtenrechtes, die wohl allgemeine Billigung finden wird, außer von seiten derjenigen, die hiervon betroffen werden.
    Über Einzelfragen, über Stichtage, Besoldungsdienstalter und viele andere Dinge wird im Ausschuß sehr viel zu reden sein. Aber daß wir den Entwurf zur Grundlage unserer Beratung machen, um zu einem möglichst guten Erfolg zu kommen, das ist doch der Wille aller, die sich heute zu dieser Arbeit bekannt haben.
    Ich darf nur noch einen Punkt hervorheben. Wir müssen natürlich auch diese Frage wie die kommende und vom Standpunkt der sozialen Verhältnisse noch wichtigere Versorgung der Kriegsopfer im Rahmen unserer Gesamtaufgaben und im Rahmen unseres Gesamtkönnens beurteilen. Wir verstehen auch, wenn von seiten der Leute, die nun fünf Jahre lang auf eine erlösende Maßnahme gewartet haben, Kritik geübt wird und wenn auch temperamentvolle Worte gefallen sind. Wenn aber von Empörung gesprochen wird, dann muß ich sagen: sie muß sich gegen diejenigen richten, die diesen Zustand herbeigeführt haben.
    So schwierig die Aufgabe ist, insbesondere in finanzieller Beziehung, so müssen wir doch sehen, wie wir sie irgendwie zu meistern imstande sind und wie wir alles versuchen, um die dreiprozentige Steuer auf die Beamtengehälter usw. zu vermeiden. Ich bitte noch einmal alle die Herren, die sich heute so temperamentvoll für die Gleichberechtigung ausgesprochen haben, uns auch in der finanziellen Frage entsprechend zu unterstützen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir werden gern mit allen Mitteln die Herbeiführung des Rechtes und der Gerechtigkeit in diesem Entwurf zu verwirklichen suchen. Es ist möglich, daß wir die Frage der Unterbringung vorweg behandeln, um damit auch die finanzielle Frage zu erleichtern. Dieser Weg ist in früheren Monaten schon besprochen worden, und er liegt auch dem Antrag der FDP zugrunde. Er bietet eine Möglichkeit, die zweite Frage — die Versorgungsfrage, die finanzielle Frage — zu entlasten. Schließlich bietet der Entwurf ja die Möglichkeit, eine Revision, eine Aufbesserung nach Lage der Verhältnisse zu versuchen. Bei der Vielgestaltigkeit der Schicksale aller unter Art. 131 fallenden Kreise
    wird es vielleicht notwendig sein, nach 1 oder 2 Jahren eine Revision zu versuchen, um das zu erreichen, was zur Stunde nicht voll erreicht werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)