Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat vor einer Dramatisierung dieses Gegenstandes gewarnt; aber ich fürchte, er hat dazu beigetragen. Ich habe die blumenreichen Ausführungen des Herrn Kollegen Schmid mit Freude angehört. Am Schluß habe ich mich aber gefragt: war es nicht so, daß ein Berg kreißte und eine Maus geboren wurde?
— Sie haben ja keine Badener erzeugt, Herr Kollege!
Wir haben jetzt die Rede des Herrn Ministers Lais gehört. Wer sie unbefangen und sachlich zur Kenntnis nimmt, kann daraus nicht mehr lesen, als ich es tue, daß er sich nämlich darüber Gedanken gemacht hat, wie in einem vereinten Europa eine Wirtschaftsgliederung erfolgen könne. Ist ein Vorwurf gerechtfertigt, wenn ein Mann, der an einer politischen Stelle steht, seine politischen Auffassungen ausspricht, die sicherlich doch nicht im Widerspruch zur Meinung dieses Hohen Hauses stehen?
Ich glaube, wenn man die Rede nicht in einer nicht ganz zutreffenden Weise zitiert, sondern sie in dem jetzt vorliegenden Wortlaut berücksichtigt hätte, hätte man die Interpellation ersparen können. Ich glaube auch — und darin gebe ich meinem Vorredner vollkommen recht —, daß wir hier im Bundestag nicht zusammensitzen, um das Problem des Südweststaates zu lösen. Ich habe so primitive Vorstellungen von dem Begriff der Demokratie, daß ich mir eigentlich denken könnte, das sei eine Sache, die die Württemberger und Badener angeht. Diese wollen wir am 24. September entscheiden lassen, und wir wollen diese Entscheidung nach demokratischen Grundsätzen respektieren, auch wenn sie uns — oder einzelnen von uns — nicht gefällt.
Das Hohe Haus hat ja schon durch seinen Beschluß, die Diskussion nicht 120 Minuten lang, sondern nur 60 Minuten lang zu führen, zum Ausdruck gebracht, daß es in seiner Mehrheit der Meinung ist, daß wir eigentlich in die Bearbeitung unserer sachlichen Aufgaben eintreten sollten. Ich gebe anheim, zu überlegen, ob wir nicht die Diskussion über dieses Thema schließen sollten, nachdem wir uns überzeugt haben, daß diese Aussprache auch für die Politik des deutschen Bundes eigentlich nicht sehr viel Sinn hat.
An der von Ihnen, Herr Kollege Schmid, gegebenen staatsrechtlichen Auslegung des Grundgesetzes betreffend die Befugnisse der Bundesregierung und der Länderregierungen zweifelt kein Mensch.
Daß die Zuständigkeit des Bundes in Fragen gegeben ist, die den Bund betreffen, und daß die Zuständigkeit der Länder sich auf die Fragen beschränkt, die die Länder und ihr Verhältnis zum Bund betreffen, daran zweifelt, glaube ich, hier in diesem Hause, auch im Bundesrat sowie in den Ministerien und Kabinetten der Länder zur Zeit noch kein Mensch. Deswegen heißt es meiner Überzeugung nach Eulen nach Athen tragen, wenn wir darüber diskutieren.
Mein Vorschlag geht also dahin, daß wir diese Diskussion beenden und zur sachlichen Arbeit übergehen.