Rede von
Franz
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und meine Herren! Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik erhielt in der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1950 den Auftrag, die Erklärung der Bundesregierung zu der Interpellation Drucksache Nr. 653 zur weiteren Klarstellung der Lage im Gebiet Watenstedt-
Salzgitter gemäß Antrag Drucksache Nr. 1077 zu überprüfen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1 hat sich in Erfüllung dieses Auftrages nach Watenstedt-Salzgitter begeben und hat in zwei Sitzungen am 18. und 19. Juli 1950 in Watenstedt-Salzgitter und in zwei weiteren Sitzungen am 20. und 21. Juli in Bonn diesen Auftrag ausgeführt. Er ist dabei über den formellen Auftrag des Deutschen Bundestags hinausgegangen und hat eingehend untersucht, in welchem Umfange Hilfsmaßnahmen für das Gebiet Watenstedt-Salzgitter erforderlich und möglich sind.
Angesichts der Propaganda, welche um das Problem Watenstedt-Salzgitter nach der politischen Seite hin gemacht wird, hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik es für notwendig gehalten, einmal zu untersuchen, welche bisherigen Leistungen von Bund und Land Niedersachsen für Watenstedt-Salzgitter aufgewandt worden sind. Das Land Niedersachsen hat seit dem 1. Januar 1949, der Bund ab November 1949 für das Gebiet Watenstedt-Salzgitter folgende finanziellen Maßnahmen getroffen.
Zunächst einmal hat der Bund Kredite im Rahmen des sogenannten Schwerpunktprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gegeben, und zwar folgende: an die Steine und Erden GmbH. 5,2 Millionen DM, an die Reichswerke AG. für Erzbergbau und Eisenhütten 3,3 Millionen DM, an die Erzbergbau Salzgitter GmbH. 1,5 Millionen DM, an die Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbedarf 350 000 DM und an andere gewerbliche Unternehmen im Gebiet Watenstedt-Salzgitter 2,2 Millionen DM.
Darüber hinaus, d. h. außerhalb des Schwerpunktprogramms, sind von seiten des Bundes unmittelbar an Krediten gegeben worden: an die
Reichswerke Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten 5,5 Millionen DM und an die Stahlwerke Braunschweig GmbH. 5,4 Mill. DM.
Weiter ist eine Bürgschaft der Bundesregierung für einen Auftrag der Deutschen Bundesbahn an die Stahlwerke Braunschweig in Höhe von 7,5 Millionen DM übernommen worden.
Das Land Niedersachsen hat außerhalb dieser Beträge weitere folgende Kredite gegeben: an Steine und Erden GmbH. 300 000 DM, an die Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbedarf 150 000 DM, an die Reichswerke Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten 4,5 Millionen DM, dann eine Bürgschaft zugunsten der Stahlwerke Braunschweig GmbH. für die Finanzierung von Bundesbahnaufträgen 6 Millionen DM, schließlich eine Liquiditätshilfe und Bürgschaft zugunsten der Stahlwerke Braunschweig GmbH. für einen Auftrag der Hamburger Hochbahn 3,5 Millionen DM.
Mithin sind vom Bund und vom Land Niedersachsen in dem Zeitraum vom 1. Januar 1949 bzw. November 1949 gegeben worden an Krediten 28,4 Millionen DM und an Bürgschaften 17 Millionen DM, zusammen also 45,4 Millionen DM für ein Gebiet, das eine Menschenzahl von 100 000 umfaßt.
Darüber hinaus sind Aufwendungen für den Bau der Bahnstrecke von Lebenstedt nach Immendorf, zu der der Bund und das Land Niedersachsen verlorene Zuschüsse in Höhe von 6 Millionen DM gegeben haben, in den vorstehenden Beträgen nicht berücksichtigt.
Ich stelle weiter fest, daß die im Schwerpunktprogramm bewilligten Mittel bankmäßig bei der Braunschweigischen Staatsbank und der Niedersächsischen Landesbank bereitgestellt sind und dort nach Bedarf abgerufen werden können.
Die im Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Verfügung gestellten Mittel werden wie folgt verbraucht: für den Wiederaufbau der Schmiede in Höhe von 721 000 DM mit 300 neu zu schaffenden Arbeitsplätzen, für die Errichtung einer Schlakkengranulation 25 000 DM mit 12 Arbeitsplätzen, für die Errichtung einer Roheisen-Granulation 300 000 DM mit 20 Arbeitsplätzen, für den Wiederaufbau der Gießerei 1,5 Millionen DM. — Weiter sind in Aussicht genommen eine weitere Million D-Mark, Arbeitsplätze zusätzlich 500 —, für die Instandsetzung des Koksofen-Gasbehälters 500 000 DM mit 8 zusätzlichen Arbeitsplätzen.
Es soll weiter ein Ytonwerk errichtet werden. um die anfallende Flugasche zu Baustoffen zu verwenden und diese zu Großformatsteinen für aufgehendes Mauerwerk zu verbrauchen. Hierfür werden benötigt 3 Millionen DM, 2,2 Millionen DM sind zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden insgesamt 350 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Die Schlackenverwertung erfordert einen Betrag von 800 000 DM; hierdurch werden 70 Arbeitsplätze geschaffen.
Das Hochofen-Zementwerk erfordert insgesamt 2,2 Millionen DM., 1,7 Millionen DM sind zur Verfügung gestellt. Es sollen dadurch 175 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist zu bemerken, daß eine Abstimmung mit der niedersächsischen Zementindustrie zwecks Verhinderung einer übermäßigen Kapazität getroffen worden ist.
Weiter soll eine Schlacken-Splitt-Granulationsanlage hergerichtet werden, welche 20 neue Arbeitsplätze schafft. Die Anlagekosten hierfür sind,
wie ich bereits vorher erwähnte, bei der Errichtung einer Schlacken-Granulation bereits vorgesehen.
Eine Umspannstation soll zur Versorgung gewisser Anlagen mit Strom errichtet werden. Hierfür werden 180 000 DM benötigt, neue Arbeitsplätze allerdings nicht geschaffen.
Schließlich soll eine Flugasche-Leichtstein-Fabrik hergerichtet werden, allerdings nicht als eine selbständige Fabrik, sondern im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Ytonwerk.
Weiter wird ein Roheisen-Masselgießbett errichtet; das kostet 74 000 DM und schafft 15 neue Arbeitsplätze.
Es soll eine Verwertungsanlage für Kokereiteer hergestellt werden. Zu diesem Punkt liegt ein Kreditantrag noch nicht vor. Die Anlage wird ebenfalls neue Arbeitsplätze bringen.
Schließlich müssen Mittel aufgewandt werden zur Erhaltung der Wasserversorgung der Reichswerke. Die Wasserwerke der Reichswerke haben eine Leistungskapazität von 90 Millionen Kubikmeter Wasser. Nach Abzug einer Ausgleichsreserve von 30 Millionen Kubikmeter Wasser verbleibt eine verwendbare Menge von 60 Millionen Kubikmeter Wasser. Von diesem wird ein Teil zur Zeit genutzt, ein weiterer Teil wird im Rahmen des städtischen Nachholbedarfes, auf den ich noch komme, im städtischen Notprogramm abgesetzt werden können. Die restlichen 30 Millionen Kubikmeter Wasser können im Lande Niedersachsen frei verfügbar abgesetzt werden.
Das vorstehend erwähnte Arbeitsbeschaffungsprogramm, also das Schwerpunktprogramm, sieht vor, daß 1510 neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Weiter sollen für die Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbedarf zwecks Finanzierung von Exportaufträgen für Bergbaumaschinen insgesamt 1,7 Millionen DM bis Ende 1951 zugewandt werden. Hierdurch werden zusätzlich 400 Menschen in Arbeit gebracht. Von dieser Summe ist ein Be-. trag von 0,35 Millionen DM bereits vergeben; dafür sind 150 Menschen in Arbeit gebracht worden. Die übrigen 1,35 Millionen DM sollen aus der Reserveliste entnommen oder im zweiten Arbeitsbeschaffungsprogramm untergebracht werden.
Die Erzbergbau Salzgitter-GmbH. beabsichtigt, für eine Sinterkühl- und Verladeeinrichtung einen Betrag von 1,5 Millionen DM zu investieren. Es wird hierdurch eine Steigerung der Absatzmöglichkeiten für Salzgitter-Erze erwartet, eine zusätzliche Beschäftigung von Menschen allerdings nicht.
Der Ausschuß hat in Erfüllung seines Auftrages durch Befragen der Werksleitung, der Leitung der Tochtergesellschaften und der zuständigen Ministerien festgestellt, daß sämtliche Beträge für das Programm zur Verfügung gestellt und auch schon teilweise verwendet wurden. Der Abruf dieser Mittel erfolgt nach Maßgabe des Fortschritts der verschiedenen Arbeiten. Bisher sind 4,2 Millionen DM abgerufen. Die in der Regierungserklärung vom 21. Juni 1950 hierzu gegebenen Antworten treffen somit in vollem Maß und in vollem Umfang zu.
Es war aber, wie erwähnt, notwendig, zu überlegen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, um das Problem Watenstedt-Salzgitter überhaupt zu erledigen. Die Arbeitslosigkeit in Watenstedt-Salzgitter betrug zu Beginn des Jahres, am 1. Februar 1950, 14 124 Menschen; sie ist in der Zwischenzeit durch verschiedene Maßnahmen auf 9133 Menschen heruntergegangen. Unter Berücksichtigung einer vorsichtigen Schätzung ist damit zu rechnen, daß durch das von mir soeben im einzelnen dargestellte sogenannte Schwerpunktprogramm insgesamt 1600 Personen in Arbeit gebracht werden können, so daß eine Arbeitslosigkeit von weiteren 7500 Personen bestehen bleibt.
Ich muß bemerken, daß in dem Augenblick, da die Demontagearbeiten in Watenstedt-Salzgitter eingestellt werden, von dort her eine neue zusätzliche Arbeitslosigkeit zu erwarten ist. Diese zur Zeit 7500 Arbeitslosen, nach Ingangsetzung des Schwerpunktprogramms, können durch die vorhandene Industrie und durch die vorhandene Wirtschaft nur zum Teil aufgenommen werden; ein wesentlicher Teil kann nur dann Arbeit bekommen, wenn zusätzliche Industrien nach Watenstedt-Salzgitter gebracht werden. Die Einzelheiten hierüber ergeben sich aus dem folgenden. Ich möchte noch bemerken, daß der Arbeitslosenzahl im Januar 1950 eine Beschäftigtenzahl von 33 275 und im April 1950 eine Beschäftigtenzahl von 32 328 gegenüberstanden. Die Zahl der Beschäftigten ist also leicht zurückgegangen.
Die vorstehend mitgeteilten Ziffern beziehen sich auf das Gebiet des Arbeitsamtes Watenstedt-Salzgitter, das größer ist als das Stadtgebiet. Die Einwohnerzahl beträgt 100 000 Menschen. Die Zahl, welche vom Arbeitsamt Watenstedt-Salzgitter betreut wird, beträgt 125 000 Menschen. Es sind außerdem 30 000 Flüchtlinge vorhanden.
Untersuchen wir nun einmal, welche Aufnahme an Beschäftigten in der vorhandenen Industrie noch möglich ist.
Hier muß sich unsere Aufmerksamkeit zunächst den Reichswerken Watenstedt-Salzgitter und ihren Tochtergesellschaften zuwenden.
In erster Linie hat die Erzbergbau Salzgitter GmbH unsere Aufmerksamkeit gefunden. Die vorgenannte Gesellschaft fördert monatlich 200 000 Tonnen Erze. Bei einer Absatzmöglichkeit von zusätzlich 100 000 Tonnen — gleich 1,2 Millionen Tonnen jährlich – würden nach entsprechender Umschulung unter Zugrundelegung von 25 Arbeitstagen weitere 1000 Personen zusätzlich Beschäftigung finden; darunter 250 gelernte Bergleute.
Unter Voraussetzung der Aufrechterhaltung der derzeitigen Stahlproduktion würde allerdings der Absatz einer zusätzlichen Förderung in Salzgitter bei anderen Gruben, z. B. Echte, Hansa, Friderike, Fortuna, Süddeutsche Dogger und Gruben im Lahn-
Dill-Gebiet, etwa 2000 Menschen arbeitslos machen. Es muß dabei darauf hingewiesen werden, daß diese Gruben kostenmäßig sehr ungünstig liegen. Im Rahmen des Schumanplans ist die Aufrechterhaltung ihrer Förderung allerdings ohnehin gefährdet. Die Umsetzung eines Teils der Bergleute würde möglich sein, wodurch die gewünschte Zahl von zusätzlich 1000 Beschäftigten um die Zahl der umgesetzten Bergleute vermindert würde. Nach der Preisseite hin ist zu beachten, daß die in Watenstedt-Salzgitter geförderten Erze zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik empfiehlt daher, das Bundeswirtschaftsministerium zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit technischen und wirtschaftlichen Sachverständigen zu klären, ob die zusätzliche Abnahme von Erzen aus Watenstedt-
Salzgitter möglich und unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse zu empfehlen ist.
Die Reichswerke AG. für Erzbergbau und Eisenhütten in Watenstedt-Salzgitter haben uns erste Vorschläge zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit gemacht. Hierdurch sollen nach den Errechnungen 1600 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Diese Vorschläge befinden sich noch im Stadium einer ersten Prüfung. Nähere Feststellungen über die Durchführbarkeit der Vorschläge konnten im augenblicklichen Stadium noch nicht getroffen werden.
Die Stadtverwaltung in Watenstedt-Salzgitter hat ihrerseits ebenfalls Kreditanträge für bestehende und neu anzusiedelnde gewerbliche Betriebe in einer Gesamtsumme von 6 484 000 DM vorgelegt. Durch diese Anträge sollen 1280 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Wirtschaftsvereinigung Watenstedt-Salzgitter hat Kreditanträge in einer Höhe von 1 698 000 DM ausgearbeitet. Es handelt sich bei diesen Anträgen im wesentlichen um selbständige Gewerbetreibende aus dem Stadtgebiet. Diese Betriebe ermöglichen bei relativ geringem Kapitaleinsatz eine große Beschäftigungsquote. Die Anträge sind nach Angabe der Wirtschaftsvereinigung Watenstedt-Salzgitter vom Arbeitsamt und der Stadtverwaltung befürwortet. Durch die Bewilligung dieser Anträge sollen 1039 Neueinstellungen ermöglicht werden.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik war selbstverständlich nicht in der Lage, zu den übermittelten Kreditanträgen Stellung zu nehmen. Er empfiehlt daher, mit dem Land Niedersachsen Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit örtlichen Banken als Hausbanken eine besondere Kreditempfehlungsliste für das Stadtgebiet Watenstedt-Salzgitter aufzustellen. Aus einer solchen Liste würde für das zweite Arbeitsbeschaffungsprogramm schon jetzt festgestellt werden können, welchen Firmen mit einem besonderen Nutzeffekt Kapitalien gegeben werden könnten. Nach den vorgelegten, bisher geprüften Plänen könnten maximal 4800 Menschen Arbeitsplätze finden.
Es kann allerdings nach unserer Meinung nicht damit gerechnet werden, daß alle Vorschläge einer Prüfung standhalten. Bei einer Arbeitslosenzahl von 7500 Menschen — nach Durchführung des sogenannten Schwerpunktprogramms – bleibt daher ausdrücklich festzustellen, daß durch die von der Wirtschaft in Watenstedt-Salzgitter vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen die Arbeitslosigkeit in Watenstedt-Salzgitter nicht vollständig beseitigt werden kann. Die dann noch vorhandenen Erwerbslosen können nur durch zusätzliche Ansiedlung gewerblicher Unternehmungen aufgenommen werden. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß in Watenstedt-Salzgitter in seltener Häufung Arbeitskräfte, Wohnungen, genügend Boden für industrielle Anlagen und auch Energie, nämlich Elektrizität, Gas und Wasser in hinreichender Menge vorhanden sind. Aus diesem Grunde drängt sich eine Ansiedlung von industriellen Unternehmungen in Watenstedt-Salzgitter geradezu auf. Um der Stadtverwaltung die Möglichkeit günstiger Angebote zu geben, sind aber aus dem Grundbesitz der Reichswerke vorab die benötigten Flächen für die Ansiedlung solcher industrieller Betriebe zur Verfügung zu stellen. Auf jeden Fall wird die Erwerbslosigkeit durch
die unter diesem Punkt behandelten Projekte keineswegs schnell beseitigt werden können.
Der Ausschuß hat daher die Frage untersucht, mit welchen Maßnahmen bis zur strukturellen Eingliederung der Erwerbslosen die zur Zeit bestehende Arbeitslosigkeit sofort wesentlich eingeschränkt werden kann. Hierbei ist der Ausschuß auf die kommunalpolitischen Probleme gekommen. Die vorübergehende Behebung der vorhandenen Erwerbslosigkeit ist zu einem Teil möglich, wenn die Beseitigung der kommunalpolitischen Notstände sofort entschlossen in Angriff genommen wird.
Die Stadt Watenstedt-Salzgitter ist bekanntlich ein Phänomen besonderer Art. Ich will angesichts der früheren Debatten in diesem Hause auf die Einzelheiten nicht eingehen, sondern will nur noch einmal daran erinnern, daß sie im Jahre 1942 durch den Zusammenschluß von 28 ländlichen Gemeinden gegründet wurde. Der erforderliche Wohnraum für den Zuwachs der Bevölkerung, die ursprünglich 19 000 Menschen betrug und heute rund 100 000 Menschen ausmacht, wurde zu 80 % geschaffen und ist völlig unzerstört. Der Bau der notwendigen öffentlichen und sonstigen Einrichtungen unterblieb jedoch zum größten Teil und wurde zunächst zurückgestellt. Soweit solche Einrichtungen vorhanden sind, sind sie halbfertig und können nicht einmal als Provisorien angesehen werden.
Es handelt sich dabei um folgende Aufgaben. Zunächst gibt es im Gebiet Watenstedt-Salzgitter in völlig unzureichendem Maße Volksschulraum oder Schulraum überhaupt. Die Schulen halten ihren Unterricht in drei Schichten. Die Gesamtstundenzahl ist so gering, daß gemessen am übrigen Bundesdurchschnitt die Schüler in Watenstedt-Salzgitter nicht eine achtjährige Schulzeit, sondern eine sechsjährige Schulzeit haben. Es müssen daher dringend mindestens vier Volksschulen, und zwar je eine in Watenstedt und Flachstöckheim, sowie eine Mittelschule in Lebenstedt einschließlich Inventar errichtet werden. Nach Erstellung dieser Schulen wird immer noch eine Benutzung dieser Schulräume in zwei Schichten erforderlich sein. Hierfür werden benötigt 3,6 Millionen DM und ein Gelände mit einer Größenordnung von 1,8 ha.
Die Kläranlagen in Lebenstedt, Salzgitter, Gebhartshagen, Ringelheim und die Schölkeverrohrung sind unvollständig angelegt. Der derzeitige Zustand, ist eine Gefahr für die örtliche Gesundheit. Die Kläranlagen müssen unbedingt fertiggestellt werden. Hierzu werden 2,05 Millionen DM mit einem Gelände von 9,4 ha benötigt.
Ferner muß eine Bahnunterführung, die einen besonderen Gefahrenpunkt darstellt, mit einem Kostenaufwand von 0,54 Millionen und einem Gelände von 1,1 ha schnellstens hergerichtet werden.
Die Wasserversorgung ist angefangen, aber ebenfalls völlig unzulänglich und nicht fertiggestellt. Es fehlt an Zubringerleitungen in dem groß-ten Teil der vorhandenen Gemeinden, die ich im einzelnen nicht aufführen kann. Hausanschlüsse sind selbstverständlich ebenfalls nicht vorhanden. Es sind hierfür 2,6 Millionen DM nötig.
Schließlich fehlt es im Gebiet an den nötigen
Krankenhauseinrichtungen, und zwar muß ein Krankenhaus mit einer Größenordnung von 350 Betten errichtet werden, um auf die erforderliche Bettenzahl von 840 Betten zu kommen. Die vor-
handenen Krankenhäuser sind zum Teil in Baracken untergebracht und genügen den hygienischen Anforderungen nicht. Für diesen Zweck werden 5,3 Millionen DM benötigt.
Es muß -ein zentrales Schlachthaus errichtet werden. Mangels Herrichtung irgendwelcher geeigneten Baulichkeiten werden die Schlachtungen heute zum Teil in Wohnräumen vorgenommen, was selbstverständlich keinerlei veterinärpolizeilichen Vorschriften entspricht. Das Schlachthaus würde 1,2 Millionen DM erfordern.
Es besteht dann noch ein großer kommunaler Landbedarf für öffentliche Friedhofsanlagen. Es sind nicht genügend Friedhöfe vorhanden. Es muß eine Leichenhalle gebaut werden.. Industrielles Gelände — das sagte ich schon — fehlt. Es kostet nichts, es muß aber Gelände zur Verfügung gestellt werden. Es fehlt an Sportplätzen, Grünflächen, Kinderspielplätzen, Kleingärten und ähnlichen Dingen. Es fehlt aber auch an einem Verwaltungsgebäude. Es ist zwar in Lebenstedt eine Verwaltung vorhanden, aber sie ist zur Zeit in Wohnungen untergebracht. Durch Herrichtung eines Verwaltungsgebäudes, so daß hier endlich auch ein Rathaus geschaffen werden würde, würden hundert moderne Wohnungen sehr schnell frei, was sich nach der wohnungspolitischen Seite hin sofort rentierlich machen würde. Hierfür sind 1,2 Millionen DM erforderlich.
Es sind weiter verschiedene kommunale Einrichtungen wie Straßenbeleuchtung, Bedürfnisanstalten erforderlich, wofür noch einmal 120 000 DM nötig sind. Schließlich ist eine Straßenverbindung Nordsüd mit einem Kostenaufwand von 1,76 Millionen DM notwendig. Für gewisse Kultureinrichtungen wird ein Betrag von 1,2 Millionen DM benötigt.
Meine Damen und Herren! Die Objekte, die ich im Vorstehenden vorgetragen habe, sind von mir in der Reihenfolge vorgetragen worden, die ihrer Dringlichkeit entspricht. Ich darf darauf hinweisen, daß der hierfür erforderliche Kapitalbedarf im Gesamtbetrage von 20,114 Millionen DM durch die beteiligten Ministerien eingehend überprüft und aus einer Gesamtanmeldung von 120 Millionen DM, also auf ein Sechstel zusammengestrichen worden ist. Die von mir unter 1 bis 4 vorgetragenen Projekte - Volksschulen, Kläranlagen, Bahnunterführung und Wasserversorgung — sind planungsmäßig vollständig fertiggestellt; sie können, wenn das erforderliche Geld zur Verfügung gestellt wird, sofort begonnen werden und erfordern einen Kapitalbetrag von 8,74 Millionen DM. Diese 8,74 Millionen DM würden sofort 1200 Menschen Arbeit bringen.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hält es für dringend erforderlich, daß nicht nur zur Beseitigung der Erwerbslosigkeit, sondern auch zur Beseitigung völlig unzulänglicher Schulverhältnisse, Versorgungsverhältnisse, der Wasserzufuhr und Entwässerung sowie zur Beseitigung eines dringenden Verkehrsgefahrenpunktes dieser Betrag sofort zur Verfügung gestellt wird.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat in seiner Sitzung vom 21. Juli 1950 in Bonn die finanzielle Deckung für diesen Vorschlag mit dem Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmann, und mit dem Finanzminister des Landes Niedersachsen, Dr. Strickrodt, eingehend besprochen. Dabei wurde festgestellt, daß hierfür eine Kommunalanleihe der Stadt Watenstedt-Salzgitter aufgelegt werden soll. Aus wirtschaftlichen, arbeitspolitischen und auch gesamtdeutschen Gründen soll die Zwischenfinanzierung durch einen mittelfristigen Schatzwechselkredit an das Land Niedersachsen mit Zweckbindung vorgenommen werden. Wir bitten das Hohe Haus ganz besonders, diesen Vorschlag zu befürworten. Die beteiligten Finanzministerien haben unter der Voraussetzung dieser Befürwortung die Zwischenfinanzierung einer entsprechend hohen Kommunalanleihe als durchaus möglich angesehen.
Die politischen Verhältnisse in Watenstedt-
Salzgitter und die ungewöhnlich große Jugendnot machen aus mehrfachen Gründen besondere Maßnahmen dringend erforderlich. Ich will nur andeutungsweise sagen, daß hier gerade aus politischen Gründen etwas getan werden muß. Es wurde uns mitgeteilt, daß die Ostzone z.B. den Vorschlag gemacht hat, der Jugendnot dadurch zu begegnen, daß man sofort 1 000 Lehrlinge in die Ostzone nimmt, um ihnen dort geeignete Lehrstellen zu geben und ihnen geeignete Ausbildung zuteil werden zu lassen. Sie wissen alle, daß von der Ostzone her bisher schon Kinderverschickungen aufgenommen worden sind, um hier der Not zu begegnen. In dieser Situation glaubten auch wir diesen Dingen unsere besondere Aufmerksamkeit zuwenden zu müssen, und ich darf Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, daß in Richtung auf die Beseitigung der Jugendnot in diesen Tagen wesentliche Dinge geschehen.
Zunächst soll eine Erholungsfürsorge für Schulkinder eingerichtet werden. Zusätzlich zu städtischen Maßnahmen soll 9 000 Schulkindern ein vierwöchiger Schulerholungsurlaub in den Sommertagen bewilligt werden. Das erfordert einen Kostenaufwand von 900 000 DM. Weiter soll eine pflegerische Betreuung der Jugendlichen in der Gestalt stattfinden, daß in Ausgestaltung eines 9. Schuljahrs durch Einrichtung handwerklicher Werkräume so wie hauswirtschaftlicher Unterrichtsstunden — und zwar 5 Schulküchen, 5 Werkräume, Ausgestaltung von Näh- und Handarbeitsklassen mit 50 Nähmaschinen insgesamt 75 000 DM aufgewendet werden. Für die Durchführung von Maßnahmen, die der Berufsberatung, der Berufsfindung und Berufsvorbereitung sowie der geistigen, seelischen und sittlichen Förderung der Jugendlichen dienen und die sich in Erwerbslosenlehrgänge für Jugendliche, in Zeltlager für besonders erholungsbedürftige Jugendliche bis zu 21 Jahren, in Teilnahme erwerbsloser Jugendlicher am internationalen Jugendgemeinschaftslager und in Grundlehrgänge für Jugendlichen-Erwerbslosenlehrgänge aufteilen, werden insgesamt 9 000 DM benötigt.
Darüber hinaus soll eine pflegerische Betreuung von 1 000 arbeitslosen Jugendlichen durch Notstandsarbeiten in verschiedenen Gebieten stattfinden. Durch Herrichtung eines Flüchtlingslagers, durch Wegebau, durch Schaffung von Grünanlagen, durch Schaffung eines Kinderspielplatzes an der Schule II in Lebenstedt sowie eines Spiel- und Sportplatzes an der Schule in Steterburg, durch Schaffung eines Kinderspielplatzes in Lebenstedt, durch Erweiterung eines Friedhofs, durch Zusatzkosten für Mittagessen bei den eingesetzten Gruppen, durch Ausbau eines Kinderspielplatzes, durch Ausbau eines Schwimmbades usw. sollen nochmals 202 000 DM aufgewandt werden.
Schließlich soll zur Schaffung von Lehrwerk-Stätten geschritten werden. An Jugendlichen bis
zu 21 Jahren sind vom Arbeitsamt 1 200 Menschen erfaßt. Etwa 800 weitere Jugendliche, darunter 600 Mädchen und 200 Jungen, sind nicht erfaßt. Im 9. Schuljahr sind rund 800 Jugendliche, hiervon 600 bis 700 Jungen. Für diese müssen Lehrstellen geschaffen werden. Diese Lehrstellen können in Hann.-Münden, in den ehemaligen Reichswerken zusätzlich und in Dortmund geschaffen werden. Für diesen Zweck werden 200 000 DM in den Reichswerken, 168 000 DM in Hann.-Münden und 350 000 DM durch Errichtung eines Lehrlingsheims Salzgitter in Dortmund benötigt. Der Gesamtbedarf für diesen Zweck beträgt 2 Millionen DM. Diese 2 Millionen DM werden dergestalt aufgeteilt, daß der Bund 1 Million DM und das Land Niedersachsen 1 Million DM übernimmt. Der Bund hat nach einer Mitteilung des Vertreters des Bundesinnenministeriums, die in unserer Sitzung gemacht wurde, die auf ihn entfallenden Kosten von 1 Million DM durch das Bundesinnenministerium in diesen Tagen übernommen. Das Land Niedersachsen hat auf seinen Anteil bereits 500 000 DM zur Verfügung gestellt. Der Herr Finanzminister des Landes Niedersachsen, Dr. Strickrodt, hat in unserer Sitzung erklärt, daß er sich für die Bewilligung der weiteren 500 000 DM stark machen werde. Die Durchführung dieses Programms ist für die Beseitigung der Lehrlingsnot von besonderer Bedeutung. In Watenstedt-Salzgitter sind rund 1 000 Jugendliche ohne Lehrstellen. Durch dieses Programm dürfte sich die Arbeitslosenziffer um rund 600 Menschen ermäßigen.
In Watenstedt-Salzgitter können zur Beseitigung der Erwerbslosigkeit weiter Maßnahmen durchgeführt werden, um die Verwaltung räumlich unterzubringen. Es fehlen jegliche geeignete Verwaltungsgebäude. Es fehlen Gebäude für die Post und für das Fernmeldewesen, für die Justiz, für die Finanzverwaltung, für die Allgemeine Ortskrankenkasse und auch für die Kirchen. Ein einfaches Telefongespräch innerhalb des Stadtgebiets wird heute noch als Ferngespräch behandelt. Die zuständigen Verwaltungen sind daher zu veranlassen, schnellstens geeignete Verwaltungsgebäude an zentralen Stellen zu errichten, um der Bevölkerung endlich zu ermöglichen, die erforderlichen Verwaltungseinrichtungen an einer Stelle in Anspruch zu nehmen. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß im Gebiet Watenstedt-
Salzgitter keine ausreichenden Friedhöfe zur Verfügung stehen.
Ein wichtiges und wesentliches Problem ist die Ordnung des Grund und Bodens. Bei der Errichtung der Reichswerke wurden im Gebiet Watenstedt-Salzgitter zahlreiche Bauern enteignet. Die enteigneten Ländereien wurden von der Umsiedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung verwaltet und durch eine Reichswerke-Güterverwaltung bewirtschaftet. Die Bauern, welche ihre Ländereien bis zum Jahre 1939 abgeben mußten, sind größtenteils entschädigt worden. Bei den übrigen Bauern steht die Entschädigung noch aus. Die Grundstücke sind zu einem großen Teil nicht einmal aufgelassen. Da der Grundbesitz von der Umsiedlungsgesellschaft verwaltet wird und die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind, ist eine Ansiedlung neuer Industriefirmen erschwert oder völlig unmöglich. Es ist daher erforderlich, daß das aus der nicht zu Ende geführten Stadtgründung entstandene Grund- und Bodenproblem schnellstens geklärt wird. Die beteiligten Ministerien hatten bereits beschlossen, einen dreiköpfigen Ausschuß, bestehend aus Sachverständigen des Ernährungsministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Innenministeriums zu bilden. Dieser Ausschuß sollte schnellstens die Grundstücksverhältnisse klären und die für die Ordnung erforderlichen Vorschläge in Verbindung mit den einheimischen Behörden machen. Es muß darauf hingewiesen werden, daß einer endgültigen Ordnung bisher die Tatsache entgegenstand, daß das Vermögen der Reichswerke der Beschlagnahme gemäß Gesetzen der Militärregierung unterliegt. Die Aufhebung dieser Beschlagnahme müßte daher zu diesem Zweck erbeten werden.
Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik ist nun der Meinung, daß unter der Leitung des Bundesministeriums der Finanzen ein Bevollmächtigter der Bundesregierung für einen begrenzten Zeitraum von 6 Monaten nach Watenstedt-Salzgitter geschickt werden muß, der die Aufgabe hat, die Arbeiten des vorerwähnten Ausschusses in enger Zusammenarbeit mit den Reichswerken, der Stadtverwaltung und insbesondere den bäuerlichen Organisationen zu klären. Alle zwei Monate soll dabei dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik über den Stand der Arbeiten berichtet werden, damit diese Arbeit sich nicht ungewöhnlich lange hinzieht. Der Ausschuß ist der Meinung, daß es nur durch eine besondere Verwaltungsmaßnahme möglich sein wird, die verworrenen Grundstücksverhältnisse zu klären. Es wird auch die Aufgabe dieses Bevollmächtigten sein, dafür zu sorgen, daß der Stadt Watenstedt-Salzgitter geeignetes Gelände für industrielle Ansiedlungen in verkehrsaufgeschlossener Lage zur Verfügung gestellt wird.
Ein letztes: Die Regierung des Landes Niedersachsen wie auch die Bundesregierung haben in ständigen, immer wiederkehrenden Vorstellungen versucht, die Demontage der Werksanlagen in Watenstedt-Salzgitter weitgehend zu mildern. Diese Versuche sind teilweise erfolgreich gewesen. Von wesentlicher Bedeutung war die Demontage des Stahl- und Walzwerks und von neun Hochöfen, einer Koksbatterie und der Gießerei nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenanlagen. Nachdem es im Petersberger Abkommen nicht gelungen war, die Demontage der Reichswerke Watenstedt-
Salzgitter zu verhindern und in dieses Abkommen einzubeziehen, hat die Bundesregierung mehrfach versucht, den Werken weitere Entlastungen zu bringen. Diese Versuche führten zu einem Schriftwechsel zwischen dem Hohen Kommissar General Robertson und dem Bundeskanzler Dr. Adenauer. Im Verlaufe dieses Schriftwechsels wurde von General Robertson der Erhaltung bestimmter Anlagen zugestimmt. Der Demontagebefehl betreffend die beiden verbliebenen Stahlwerk- und Walzwerkhallen wurde im Rahmen der erforderlichen Entmilitarisierung aufrechterhalten und die Einstellung der Demontage bezüglich der zugestandenen Anlagen davon abhängig gemacht, daß dieser Vorschlag als endgültige Abmachung angenommen wurde. Angesichts dieser Sachlage hat der Bundeskanzler im Schreiben vom 19. Juni 1950 sich gezwungen gesehen, dem Vorschlag seine Zustimmung zu geben. Mit Rücksicht auf die durch die erneute Demontage der beiden Werkhallen entstandenen politischen Schwierigkeiten hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik durch Mitglieder aller beteiligten Parteien Vorstellungen bei dem Landeskommissar Niedersachsens erhoben und seiner Meinung dahin Ausdruck gegeben, daß die Demontage dieser beiden Hallen eingestellt werden müßte. Der Landeskommissar des Landes Nieder-
sachsen hat diese Vorstellungen entgegengenommen.
Nach dieser Begründung haben wir dem Hohen Hause folgenden Antrag vorzulegen:
Antrag des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Die Bundesregierung wird ersucht,
1. das Bundeswirtschaftsministerium zu beauftragen, Untersuchungen über eine erhöhte Abnahme von Erzen aus Watenstedt-Salzgitter seitens der Ruhrhütten einzuleiten und darüber bis zum 1. Oktober 1950 dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu berichten;
2. das Bundeswirtschaftsministerium zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der Landesregierung Niedersachsen eine Kreditempfehlungsliste für sonstige förderungswürdige Objekte im Gebiet Watenstedt-Salzgitter einschließlich der Reichswerke vorzulegen;
3. alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um im Rahmen des Programms der kommunalen Erstausstattung der Stadt Watenstedt-Salzgitter die Mittel für 4 Schulen, für Kläranlagen, für eine Bahnunterführung und für die Wasserversorgung im Gesamtbetrag von 8.74 Millionen DM in Form einer kommunalen Anleihe zur Verfügung zu stellen und alles zu tun, um die Zwischenfinanzierung durch einen mittelfristigen Schatzwechselkredit an das Land Niedersachsen mit Zweckbindung bis zum 31. August 1950
— es muß 1955 heißen —zu ermöglichen. Es sind dieserhalb sofort Verhandlungen mit der Bank Deutscher Länder aufzunehmen. Dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik ist über das Ergebnis der Verhandlungen bis zum 15. September 1950 zu berichten;
4. das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen zu beauftragen, vordringlich in Watenstedt-Salzgitter ein eigenes Postgebäude an zentraler Stelle zu errichten und den Postverkehr und das Fernmeldewesen im gesamten Stadtgebiet einheitlich zusammenzufassen;
5. auf die Landesregierung Niedersachsen einzuwirken, daß sie in Watenstedt-Salzgitter Gebäude für die Justiz-, Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung und für die Allgemeine Ortskrankenkasse erstellt und nach Fertigstellung dieser Gebäude in jedem Zweig eine einheitliche Verwaltung einrichtet;
6. für die Bereitstellung geeigneter Grundstücke für kirchliche Zwecke und für die Anlage von Friedhöfen zu sorgen;
7. einen Bevollmächtigten der Bundesregierung unter der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums auf eine begrenzte Zeit von 6 Monaten nach Watenstedt-Salzgitter zu entsenden, um in Zusammenarbeit mit dem interministeriellen Ausschuß, mit den Reichswerken, der Stadtverwaltung und den örtlichen bäuerlichen Organisationen die Grundstücksverhältnisse so zu klären, daß nach Ablauf von
6 Monaten der Bundesregierung abschließende Vorschläge über die Verwendung des Grund und Bodens in Watenstedt-Salzgitter gemacht werden. Der Bevollmächtigte ist zu veranlassen, alle 2 Monate dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik über seine Arbeitsergebnisse Bericht zu erstatten;
II. den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu beauftragen, in Ergänzung seines Berichtes die Struktur der Aktiengesellschaft für Berg-und Hüttenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen.