Rede:
ID0108104700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1081

  • date_rangeDatum: 28. Juli 1950

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag – 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juli 1950 3027 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3029B, 3081D Bericht des Bundeskanzlers betr. Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Schmuggels und Frage der Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Drucksache Nr. 1252) 3029C Änderung der Tagesordnung 3029C Ergänzungswahl eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland in der Beratenden Versammlung des Europarates 3029C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entlassung des Bundeswirtschaftsministers Dr. Erhard (Nr. 1176 der Drucksachen) 3029D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 3029D, 3038A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3033B, 3037D Dr. von Brentano (CDU) 3034B Euler (FDP) 3035A Schoettle (SPD) 3035D Dr. von Merkatz (DP) 3035D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3036C Dr. Reismann (Z) 3037C Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 3039A Beratung der Interpellation der Abg. Mayer (Stuttgart), Bausch u. Gen. betr. Fortführung der Schulspeisungen (Nr. 1156 der Drucksachen) 3039B Mayer (Stuttgart) (FDP), Interpellant 3039C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3040A Mertins (SPD) 3040B Bausch (CDU) 3041B Frau Thiele (KPD) 3042A Dr. Vogel (CSU) 3042D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederverwendung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr 1201 der Drucksachen) 3043A Kühn (FDP), Antragsteller 3043B Mellies (SPD) 3044C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Nr. 1172 der Drucksachen) 2044D Dr. Niklas, Bundesminister für. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 3044D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Nr. 1207, 590 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr. 1086, 1208 der Drucksachen) 3044D Freudenberg (FDP-Hosp.), Berichterstatter 3045A Margulies (FDP), Berichterstatter . . 3046C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten während der Wertpapierbereinigung (Nr. 985, 1219 der Drucksachen) 3047D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3047D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3048D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über die Anträge der Fraktion der DP, der Fraktion der KPD und der Abg. Dr. Mühlenfeld u. Gen. betr. Watenstedt- Salzgitter (Nr. 1220, 254, 688, 653, 1077 der Drucksachen) 3049A Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 3049A Kuhlemann (DP) 3054C Harig (KPD) 3054D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung von politisch Geschädigten aus den Diensten der Verwaltung für Wirtschaft (Nr. 1185 und 717 der Drucksachen) 3055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . . 3056A Gundelach (KPD) 3056B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Beibehaltung der Gehaltserhöhung für Beamte im Bundesdienst trotz der Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 (Nr. 1186, 291 der Drucksachen) 3056C Farke (DP), Berichterstatter 3056C Gundelach (KPD) 3057A Dr. Wuermeling (CDU) 3057B Mellies (SPD) 3058B Hartmann, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium . . . . 3058D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, BP und DP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Nr. 1199, 666 der Drucksachen) . 3059B Dr. Baade (SPD), Berichterstatter . . . 3059B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3060D Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Wahl der Mitglieder des Vorläufigen Richterwahlausschusses für den Bundesfinanzhof (Nr. 1241 der Drucksachen) . . 3061A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Neuwahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 1242 der Drucksachen) 3061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Flurbereinigung (Nr. 1223, 1025 der Drucksachen) . 3061B Dannemann (FDP), Berichterstatter . . 3061C Dr. Horlacher (CSU) 3061D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Ausbau von Bundesfernverkehrsstraßen in Oberbayern (Nr. 1171, 1007 der Drucksachen) . 3062C Schoettle (SPD), Berichterstatter . . . 3062D Übersicht über Anträge des Petitionsausschusses nach dem Stand vom 23. Juli 1950 (Drucksache Nr. 1251) 3063A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Nr. 530, 1138 der Drucksachen) 3063B Dr. Arndt (SPD) 3063C, 3072A Gundelach (KPD) 3065B Ewers (DP) 3065B, 3073D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3066B Dr. Krone (CDU) 3067A Dr. Nevermann, Senator, Stellvertretendes Mitglied des Bundesrats 3067C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3068C, 3070A, 3071A, 3072A, D, 3073A, 3074D, 3076B Dr. Reismann (Z) 3068C 3070D, 3072C, 3074B, 3075A, 3076A Dr. Kather (CDU) 3069A, 3070C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 3069B, 3074C Wagner (SPD) . . . . 3069D, 3074A, 3075D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 3070B Dr. Greve (SPD) 3071B, 3073A Dr. von Brentano (CDU) . . . 3073C, 3075C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Drucksachen Nr. 924, 1029) 3077A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 3077A Dr. Laforet (CSU) 3077B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3078B Paul (Düsseldorf) (KPD) . . . . 3078D, 3079D Dr. Etzei (Bamberg) (BP) 3079A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3080B Beratung des Antrags der Abg. Kiesinger, Dr. Dr. Höpker-Aschoff u. Gen. betr. Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache Nr. 1264) . 3080D Kiesinger (CDU), Antragsteller . . . . 3080D Erklärung außerhalb der Tagesordnung betr. Wahl der Delegierten zur Beratenden Versammlung des Europarates: Dr. von Brentano (CDU) 3081C Nächste Sitzungen 3029C, 3081D Die Sitzung wird um 9 Uhr 12 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich verstehe Sie also so: die Sache ist an den Ausschuß für Beamtenrecht, der die Federführung haben soll, und zugleich an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen. Zugleich wird Überweisung an den Ausschuß für Heimatvertriebene gewünscht?

    (Zustimmung.)

    — Das wird aufrechterhalten. Dann darf ich zusammenfassen: Federführung Ausschuß für Beamtenrecht, zugleich Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und Ausschuß für Heimatvertriebene. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Nr. 1172 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat hat vorgesehen, daß nach der Einbringung durch die Regierung unter Verzicht auf die Aussprache eine Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen stattfindet. Das Wort hat zur Einbringung Herr Bundesminister Niklas.


Rede von Dr. Wilhelm Niklas
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Die Regelung ist durch Notgesetz vom 16. März 1950 getroffen worden. Die Verhältnisse in der Hochseefischerei haben sich seit diesem Zeitpunkt nicht verbessert, sondern sogar noch weiter verschlechtert. Infolgedessen empfiehlt die Regierung die Verlängerung dieses Gesetzes bis zum 30. Juni 1951.
Der Bundesrat hat der Regierungsvorlage einstimmig seine Zustimmung erteilt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen beantragt. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 5 a der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der


    (Vizepräsident Dr. Schäfer)

    SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Nr. 1207, 590 der Drucksachen).
    Dieser Punkt ist zugleich mit Punkt 5 b der Tagesordnung zu beraten:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr. 1086 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1208 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 73. Sitzung.)

    Meine Damen und Herren! Ehe ich dem Berichterstatter das Wort erteile, komme ich eben zu einer kurzen Berichtigung auf den vorigen Tagesordnungspunkt zurück. Ich hatte nach der Notiz, die hier vorliegt, den Ausschuß für Verkehrswesen vorgeschlagen. Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß der Ausschuß für Ernährungswirtschaft zuständig ist. Ich nehme Ihre allseitige Zustimmung dazu an.
    Ich bitte also dann zu Punkt 5 a den Herrn Abgeordneten Freudenberg zur Berichterstattung.
    Freudenberg (FDP-Hosp.), Berichterstatter:
    Meine Damen und Herren! Unter dem 17. Februar 1950 hat die Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 590 den Antrag gestellt, die Bundesregierung zu ersuchen, das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen vom 10. Februar 1950 gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes als Gesetzentwurf einzubringen.
    In der Plenarsitzung vom 31. März 1950 ist nach
    B) eingehender Debatte beschlossen worden, den Antrag der SPD an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht unter Federführung des Ausschusses für Außenhandelsfragen zu überweisen. Dabei war man sich unabhängig von der rein verfassungsrechtlichen Beurteilung darüber einig, daß unter allen Umständen ein Weg gefunden werden müsse, der sicherstellt, daß einerseits das Parlament auf die Gestaltung der Waren- und Zahlungsabkommen vor deren Abschluß Einfluß nehmen kann und daß andererseits die Einschaltung des Parlaments in einer Weise erfolgt, die den Bedürfnissen und den Notwendigkeiten der Praxis ausreichend Rechnung trägt.
    Der Außenhandelsausschuß hat zunächst den Rechtsausschuß gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen. Der Rechtsausschuß hat sich nicht zu einer einmütigen Meinung durchringen können und hat seine Ansicht in einem Mehrheits- und einem Minderheitsgutachten festgelegt.
    Das Mehrheitsgutachten, das am 15. 3. 1950 er-
    stattet worden ist, hat folgenden Wortlaut:
    1. Nach Art. 59 Abs. 2 bedürfen Handelsverträge entsprechend der deutschen Überlieferung der Ratifikation durch das Parlament. Das gilt auch dann, wenn sie ihrem Inhalt nach nicht von allgemein politischer Bedeutung sind, aber keine Zollgesetze abändern, also insbesondere auch für die Zahlungs- und Warenabkommen, die seit Einführung der Devisenbewirtschaftung die alten Handelsabkommen über Zolltarife völlig verdrängt haben. Da der Devisenmangel seit Jahren praktisch jede Einfuhr unmöglich gemacht hat, enthält ein Abkommen, durch das eine besondere Verrechnungsweise eingerichtet und die zur Einfuhr freigegebenen Warenkontingente festgesetzt werden, außenhandelspolitische Entscheidungen von großer Tragweite, die selbst nach 1933 der Gesetzgebung vorbehalten blieben, indem die entsprechenden Abkommen ausdrücklich unter Berufung auf Art. 48 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurden. Die allgemeine devisenrechtliche Ermächtigung der Verwaltungsstellen, Geschäfte in fremder Währung zu genehmigen oder ihnen die Genehmigung zu versagen, kann nicht als Ermächtigung der Regierung ausgelegt werden, die gesamte Außenhandelspolitik unter Ausschaltung des Parlaments zu machen, hat diese also nicht zu einem Vorbehaltsgebiet der Exekutive gemacht.
    2. Andererseits ist angesichts der Kurzfristigkeit und der großen Zahl der modernen Handelsabkommen ein Ermächtigungsgesetz etwa im Sinne des Reichsgesetzes von 1926 eine praktische Notwendigkeit.
    gez. Dr. Wahl. Dr. Arndt.
    Das Minderheitsgutachten, erstattet vom Abgeordneten Dr. von Merkatz und Abgeordneten Dr.
    Hermann Kopf, hat folgenden Wortlaut: Abkommen zur Regelung des Warenverkehrs mit dem Ausland bedürfen nur dann der staatsrechtlichen Ratifikation gemäß Art. 59 Abs. 2 ,des Grundgesetzes, wenn sie das wirtschaftliche und soziale Gefüge der Bundesrepublik in so grundlegender Weise berühren, daß dadurch der innere und äußere Zustand der Bundesrepublik verändert wird. Ein solches Abkommen regelt dann nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die politischen Beziehungen der Bundesrepublik.
    Handelsverträge bedürfen ferner der staatsrechtlichen Ratifikation gemäß Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes, wenn zu ihrer Erfüllung eine Änderung der bestehenden Bundesgesetze erforderlich wird. Nur in einem solchen Falle kann man davon sprechen, daß sie sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen und zu ihrer Durchführung der Erlaß erforderlich wird. Nur in einem solchen Falle verträge bedürfen insbesondere dann nicht der Ratifikation, wenn sie nicht Gegenstände der Bundesgesetzgebung, sondern der Bundesverwaltung berühren. Die zur Zeit zum Abschluß kommenden kurzfristigen Handelsverträge betreffen in der Regel Gegenstände der Bundesverwaltung (Devisenverwaltung, Kontingentsverwaltung, Zollverwaltung). Der saatsrechtlichen Ratifikation bedarf es also nicht, wenn bei Handelsabkommen weder eine Änderung des politischen Status gegeben ist, noch zu ihrer Erfüllung ein Akt der Gesetzgebung erforderlich wird. Die vorliegende Frage, ob .die Handelsverträge, soweit sie nicht bestehende Gesetze, insbesondere zollpolitischer Art, berühren, der Zustimmung des Bundestags bedürfen, wird also wie folgt beantwortet:
    Handelsverträge dieser Art bedürfen nur dann der Zustimmung des Bundestags, wenn sie nach ihrem Inhalt die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Bundesrepublik derart ändern, daß durch sie nicht nur die wirtschaftlichen, sondern die politischen Beziehungen des Bundesrepublik einer Regelung unterworfen werden.


    (Freudenberg)

    Der Außenhandelsausschuß hat sich einstimmig dem Mehrheitsgutachten angeschlossen. Gemäß dem in der Plenarsitzung vom 31. März 1950 bekundeten Willen hat sich der Außenhandelsausschuß anschließend, nachdem er sich schon in einem früheren Stadium wiederholt mit der Frage befaßt hatte, in mehrfachen Sitzungen bemüht, ohne ein Ermächtigungsgesetz, gegen das von seiten des Justizministeriums besondere Bedenken erhoben worden sind, einen gangbaren Weg zu finden, der sicherstellt, daß einerseits das Parlament auf die Gestaltung der Waren- und Zahlungsabkommen vor dem Abschluß Einfluß nehmen kann, ohne daß andererseits der Ablauf der Geschäfte gestört wird. Wir waren uns dabei immer klar, daß wir hart an der Grenze zwischen Legislative und Exekutive stehen. Wir waren ferner der Meinung, daß man die Streitfrage nicht vertagen sollte, bis eine Entscheidung durch den Bundesverfassungsgerichtshof herbeigeführt werden würde, weil dadurch praktisch die nach unserer einmütigen Meinung notwendige Mitwirkung des Parlaments in diesen Dingen verspätet zum Zuge käme. In wiederholten Besprechungen hat der Außenhandelsausschuß mit der Regierung trotz deren grundsätzlichem Beharren auf dem von ihr eingenommenen Rechtsstandpunkt eine Absprache getroffen, die nach unserer einhelligen Auffassung als modus vivendi zu einer praktischen Lösung auf diesem Gebiet führt. Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß die Bundesregierung bei dem Zustandekommen dieser Absprache in jeder Weise positiv mitgearbeitet hat, weil auch sie, wie sie wiederholt bekundet hat, entscheidenden Wert darauf legt, auf diesem Gebiet in voller Übereinstimmung mit dem Parlament zu handeln. Die Regierung hat diesem modus vivendi, der in Ziffer 2 der Drucksache Nr. 1207 in fünf Punkten seinen Niederschlag gefunden hat, ihre Zustimmung gegeben. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen ist einmütig zu der Auffassung gekommen, daß auf dieser Grundlage für die Zukunft zu erwarten ist, daß nunmehr das Zusammenarbeiten zwischen Parlament und Regierung beim Abschluß handelspolitischer Vereinbarungen gegeben ist.
    Das Frankreich-Abkommen, das Gegenstand des Antrages Nr. 590 ist, bedarf nach der einmütigen Ansicht des Ausschusses der gesetzlichen Zustimmung, zumal nach Ansicht des Außenhandelsausschusses in voller Übereinstimmung mit der Parlamentsdebatte vom 31. März 1950 in diesem Abkommen ein ausgesprochenes Politikum um des-willen zu sehen ist, weil es in gewissen Paragraphen oder Nebenabsprachen zum Beispiel auf die Frage des Saargebietes Bezug nimmt. An sich ist die Frage materiell überholt, weil das Abkommen vom 10. Februar inzwischen abgelaufen ist. Wegen seiner Verlängerung wird zur Zeit schon wieder neu verhandelt. Der Außenhandelsausschuß legt jedoch Wert darauf, ausdrücklich festzustellen, daß das Abkommen nach seiner Meinung, gestützt auf das Mehrheitsgutachten des Rechtsausschusses, der Zustimmung des Parlamentes bedarf.
    Ich habe deswegen gemäß den Beschlüssen des Außenhandelsausschusses folgende Anträge zu stellen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stellt den Antrag, der Drucksache Nr. 590 unverändert nach Vorlage zuzustimmen. Er stellt ferner den Antrag, zustimmend von der in fünf Punkten festgelegten Absprache des Ausschusses für Außenhandelsfragen mit der Bundesregierung (Drucksache Nr. 1207 Ziff. 2) über das künftige Zusammenwirken zwischen Parlament und Regierung beim Abschluß handelspolitischer Vereinbarungen Kenntnis zu nehmen. Ich weiß nicht, ob es noch notwendig ist, daß ich die fünf Punkte verlese.

    (Nein! bei der CDU.)

    Sie sind in der Drucksache Nr. 1207 festgelegt. Ich glaube, das sollte genügen.

    (Zustimmung bei der CDU.)

    Zu Punkt 5 b ist Herr Abgeordneter Margulies Berichterstatter.