Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben eben aus meinen Ausführungen als Berichterstatter gehört, daß in dieser Frage widersprechende Beschlüsse der beiden zuständigen Ausschüsse des Bundestages vorliegen. Da ich ursprünglich vom Haushaltsausschuß als Berichterstatter vorgesehen war, ist mir der Auftrag geworden, namens der Regierungsparteien den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 1244 zu begründen, durch den der Beschluß des Haushaltsausschusses wieder aufgenommen und dem Plenum zur Beschlußfassung vorgelegt wird.
Meine Damen und Herren! Wir haben es des öfteren schon in der Arbeit des Bundestages erlebt, daß die Fachausschüsse, gleich auf welchem Gebiet sie arbeiten, in ihren finanziellen Wünschen wesentlich weitergehen, als der Haushaltsausschuß, also der Finanzminister des Bundestages, es nach Lage des Haushalts für zulässig ansehen kann. Der Haushaltsausschuß ist hier im Bundestag so etwas in der Rolle des Finanzministers, die dieser im Kabinett hat. So wie das Kabinett wohl kaum Beschlüsse fassen kann, denen der Finanzminister mangels Deckungsmöglichkeit nicht zustimmen kann, so kann wohl auch der Bundestag keine Mehrausgaben beschließen, wenn nicht der Haushaltsausschuß als der für die Haushaltsführung verantwortliche Ausschuß hierzu sein Einverständnis gegeben hat.
Der Haushaltsausschuß hat also hier gewissermaßen ein Veto eingelegt, weil Deckung für die zu bewilligende Mehrausgabe von, um es noch einmal zu sagen, 37,6 Millionen DM jährlich einfach nicht vorhanden ist. Hinzu kommt, daß auch der Finanzminister oder die Bundesregierung dem Vorschlage des Beamtenrechts-Ausschusses bisher nicht zustimmen konnte, so daß auch nach Art. 113 des Grundgesetzes mangels Zustimmung der Bundesregierung zu nicht vorgesehenen Mehrausgaben eine positive Beschlußfassung wohl nicht angängig ist.
Sachlich, meine Damen und Herren, ist auch noch zu sagen, daß, wenn man diesem Antrage heute stattgeben würde, ein noch größeres Durcheinander als bisher in unserem jetzigen Besoldungssystem eintreten würde,
da die Zahl der Überschneidungen der unteren Gruppen mit den mittleren Gruppen durch eine solche Vorwegregelung für die unteren Gruppen sich noch wesentlich steigern würde.
Ich weise im übrigen auf das hin, was ich als Berichterstatter schon erwähnte, daß ja auf jeden Fall auch bei Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes 125 DM der Pensionen kürzungsfrei bleiben und daß im übrigen Pensionen bis zur Höhe von 102 DM nicht den einschränkenden Vorschriften der Neuregelung der Pensionsskala unterliegen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben alle die volle Einsicht, daß die jetzige Regelung an sich einer Änderung bedarf. und daß wir diese Änderung auch nicht lange hinausschieben dürfen.
Aber wir sind uns genau so darüber klar, daß es viele Gruppen und Schichten heute in der Bevölkerung gibt, bei denen mindestens ähnlich dringende Wünsche vorliegen und ähnlich berechtigte Forderungen gestellt werden, wo wir aber auch nicht in der Lage sind, von heute auf morgen diese Anträge zu verwirklichen. Ich erinnere an den Kreis der Kriegsopfer, an den Kreis der Sozialrentner, an den Kreis der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Beamten usw. und auch an die LastenausgleichsBerechtigten, wo ja überall, wenn wir es konnten, lieber heute als morgen entsprechende Beschlüsse gefaßt würden. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen alle diese Dinge mit System im Rahmen einer gesunden und sozial gerechten Gesamtregelung vornehmen und nicht stückweise, indem dieser oder jener Einzelpunkt heute vorweggenommen wird. Meine Damen und Herren! Das neue endgültige Beamtengesetz für die Bundesbeamten wird ja in wenigen Monaten verabschiedet werden müssen. Und Bestandteil dieses Beamtengesetzes ist ja auch die Regelung des Versorgungsrechts, und hier wird Zeitpunkt und Gelegenheit sein, die Dinge in Ordnung zu bringen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Wir möchten aber nicht vorschlagen, nun den gestellten Antrag hier abzulehnen, weil wir bekunden möchten, daß wir an sich nicht dagegen sind, sondern wir stellen lediglich den Antrag, diesen SPDAntrag der Regierung als Material fur die endgültige Regelung des Versorgungsrechts der Bundesbeamten zu überweisen. Ich darf namens der Regierungsparteien darum bitten, diesem Antrag zuzustimmen und darf an Ihr haushaltsrechtliches Verantwortungsbewußtsein appellieren. Wir sagen immer, daß aas Haushaltsrecht das höchste und wichtigste Recht des Bundestags ist, aber dieses Haushaltsrecht hat auch eine Haushaltungspflicht mit den Mitteln zur Folge, die nun einmal da sind, und wenn wir das Recht in Anspruch nehmen, müssen wir auch die entsprechende Pflicht wahren. In diesem Sinne bitte ich um Annahme des Abänderungsantrages Drucksache Nr. 1244.