Rede von
Dr.
Franz-Josef
Wuermeling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD vom 20. Januar 1950, Drucksache Nr. 434, betrifft die derzeitige Kürzung der Versorgungsbezüge der Bundesbeamten und ihrer Hinterbliebenen. Er will bewirken, daß diese Versorgungsbezüge nicht mehr gekürzt werden, wenn sie monatlich 200 DM nicht überschreiten. Im zweiten Absatz des Antrages wird verlangt, daß doch monatlich 200 DM ausgezahlt werden, wenn die Bezüge den Kürzungsbestimmungen unterliegen und dann weniger als 200 DM ausgezahlt würden.
Es handelt sich also praktisch um eine Erhöhung der kleinen Versorgungsbezüge der Bundesbeamten und deren Hinterbliebenen.
Die Angelegenheit hat in der Vergangenkeit die folgenden vier Etappen durchgemacht:
1. die 6%ige Kürzung auf Grund der Notverordnung vom Dezember 1930;
2. die Aufhebung dieser Kürzung vom 1. Januar 1941 ab auf Grund eines Erlasses des damaligen Reichsministers der Finanzen vom 23. Dezember 1940;
3. die Wiedereinführung der 6%igen Kürzung durch die Zweite Sparverordnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 20. Oktober 1948 — danach waren die Versorgungsbezüge nach der ersten Gehaltskürzungsverordnung wieder zu kürzen, Versorgungsbezüge bis zum Betrag von 125 DM monatlich blieben kürzungsfrei —;
4. durch die Dritte Sparverordnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 16. 3. 1949 wurde die Ruhegehaltsskala verschlechtert. Bis dahin betrug das Mindest-Ruhegehalt 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, und der Höchstruhegehaltssatz von 75 % wurde schon nach 25 Dienstjahren erreicht. Dieser Prozentsatz von 35 % wurde in der Dritten Sparverordnung auf 25 % herabgesetzt, und der Höchst-Ruhegehaltssatz wird erst nach 33 Dienstjahren erreicht.
Diese Kürzungen der Versorgungsbezüge nach der Zweiten Sparverordnung um 6 % und nach der Dritten Sparverordnung durch Verschlechterung der Pensionsskala sollen nach dem gestellten Antrag wegfallen, wenn die Versorgung ohne Kinderzuschläge monatlich 200 DM nicht übersteigt.
Meine Damen und Herren! Dieser Antrag hat auch dem Haushaltsausschuß des Bundestages vorgelegen. Dieser hat ihn behandelt und an den Beamten-Rechtsausschuß zur Beratung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat sich auf den Standpunkt stellen müssen, daß mangels Deckung für die durch Annahme des Antrages sich ergebenden Mehrausgaben von insgesamt 37,6 Millionen DM zur Zeit dem
Antrage nicht entsprochen werden könne, und hat seinerseits dem Hause vorschlagen wollen, den Antrag, wenn auch mit schmerzlichem Bedauern, zur Zeit abzulehnen. Hingegen hat der BeamtenrechtsAusschuß mit Mehrheit den Beschluß gefaßt, dem Hause vorzuschlagen, dem Antrage stattzugeben, weil man im Beamtenrechts-Ausschuß glaubte, die derzeitigen Verhältnisse bei den Pensionen unter 200 DM nicht mehr aufrechterhalten zu können.
Wir haben es also mit verschiedenartiger Stellungnahme zweier Ausschüsse des Hauses zu tun, einerseits des Fachausschusses, des Beamtenrechts-Ausschusses, der sich besonders nachdrücklich für die Belange dieser Pensionsempfänger einsetzt, und andererseits des Haushaltsausschusses, der leider verpflichtet ist, die haushaltlichen Belange zu wahren und für Deckung zu sorgen, der aber nicht in der Lage ist, diese Deckung aufzubringen. Es wird nun Aufgabe des Hohen Hauses sein, die Entscheidung darüber zu treffen, welchem Antrage stattgegeben werden soll.
Offiziell liegt dem Hause der Antrag des federführenden Beamtenrechts-Ausschusses des Inhalts vor, — es ist derselbe Wortlaut —, dem seinerzeit von der SPD gestellten Antrage zu entsprechen.