Rede:
ID0108016000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 74
    1. —: 6
    2. die: 5
    3. Ich: 3
    4. für: 3
    5. des: 3
    6. der: 3
    7. Aussprache.: 2
    8. Herr: 2
    9. Geschäftsordnung: 2
    10. danke: 1
    11. dem: 1
    12. Herrn: 1
    13. Berichterstatter.Ich: 1
    14. eröffne: 1
    15. Wortmeldungen: 1
    16. liegen: 1
    17. nicht: 1
    18. vor.: 1
    19. schließe: 1
    20. Aussprache.Wir: 1
    21. stimmen: 1
    22. ab.: 1
    23. Wer: 1
    24. Annahme: 1
    25. Ausschußantrages: 1
    26. Drucksache: 1
    27. Nr.: 1
    28. 1167: 1
    29. ist,: 1
    30. den: 1
    31. bitte: 1
    32. ich,: 1
    33. Hand: 1
    34. zu: 1
    35. erheben.: 1
    36. Gegenprobe.: 1
    37. Angenommen.\n: 1
    38. rufe: 1
    39. Ziffer: 1
    40. 11: 1
    41. Tagesordnung: 1
    42. auf:: 1
    43. Beratung: 1
    44. Mündlichen: 1
    45. Berichts: 1
    46. Ausschusses: 1
    47. Beamtenrecht: 1
    48. Hier: 1
    49. schlägt: 1
    50. Ältestenrat: 1
    51. vor:: 1
    52. lediglich: 1
    53. 10: 1
    54. Minuten: 1
    55. Berichterstattung,: 1
    56. Verzicht: 1
    57. auf: 1
    58. Es: 1
    59. ist: 1
    60. so: 1
    61. beschlossen.\n: 1
    62. Abgeordneter: 1
    63. Wuermeling,: 1
    64. wollen: 1
    65. Sie: 1
    66. zur: 1
    67. sprechen?\n: 1
    68. Zur: 1
    69. hat: 1
    70. das: 1
    71. Wort: 1
    72. Abgeordnete: 1
    73. Dr.: 1
    74. Wuermeling.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Georg Pfleiderer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen im Auftrag des Ausschusses für ERP-Fragen über die Drucksache Nr. 661 Bericht zu erstatten.
    Die Drucksache Nr. 661 enthält einen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen. Im folgenden ist also nur von der Verfügung über die Gegenwertmittel, nicht von der in
    Art. I Ziffer 1 des Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit vorgesehenen Verfügung über die den Gegenwertmitteln zugrundeliegenden Dollarbeträge zum Bezug der Hilfeleistungen aus den USA die Rede.
    Die Materie, die ich vorzutragen habe, ist etwas spröde; aber der Ausschuß war einhellig der Ansicht, daß es sich bei dem Antrag der Fraktion der SPD um eine Angelegenheit von außerordentlicher politischer, juristischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung handle.
    Politisch steht die Frage im Mittelpunkt, ob bei der Verfügung über die doch hoch in die Milliarden gehenden Gegenwertmittel des Marshallplans das Parlament nur in einer mehr oder minder weitgehenden Weise „herangezogen" oder „beteiligt" werden soll, oder ob das Parlament die Bewilligung von sich aus in eigener Zuständigkeit auszusprechen habe. Wir haben es also hier mit einer Angelegenheit zu tun, die an die Stellung des Bundestags in unserem Staatswesen in einer sehr grundsätzlichen Weise rührt.
    Rechtlich handelt es sich um die Frage, wie der Antrag der SPD zunächst in Aussicht zu nehmen schien, ob ein besonderes Gesetz zu erlassen sei, das die Verwendung der ERP-Mittel regelt und — was der Antrag ja auch von vornherein zu beinhalten schien — ob die Zuständigkeit des Parlaments durch dieses besondere Gesetz begründet werden solle oder ob nicht bereits nach dem geltenden Haushaltsrecht des Bundes die Verwendungsordnung gegeben sei, und zwar in dem Sinne, daß dem Bundestag selbst das Recht der Bewilligung zustehe, da es sich ja um Mittel des außerordentlichen Haushalts handle.
    Volkswirtschaftlich ist zu fragen, ob es nicht ein Mißverhältnis sei, wenn sich der Bundestag um kleine und kleinste Haushaltsausgaben kümmere, aber die Verfügung über die für die deutsche Volkswirtschaft doch sehr wichtigen ERP-Milliarden der ausführenden Gewalt übertragen sei.
    Zur Zeit wird die Verfügung von der fachlichen ERP-Organisation vorgenommen. Diese sogenannte fachliche ERP-Organisation wurde schon von dem Vorsitzenden des ERP-Ausschusses, Herrn Kollegen Pünder, noch in seiner Eigenschaft als Oberdirektor des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingerichtet. Sie besteht aus dem ERP-Ausschuß, dem ERP-Arbeitsausschuß, den ERP-Arbeitskreisen und ERPFachkomitees.
    Die Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die hierbei auftauchen, werden von dem ERP-Ausschuß geklärt. Dieser Ausschuß setzt sich zur Zeit aus den zuständigen Staatssekretären der Bundesministerien, dem Präsidenten der Bank deutscher Länder, dem Vorsitzenden der Kreditanstalt für Wiederaufbau, ferner aus vier Länderministern und einem Vertreter der Gewerkschaften zusammen. Den Vorsitz des ERP-Ausschusses führt der Herr Bundesminister für den Marshallplan.
    Der Ausschuß war nunmehr der Ansicht, daß die bisherige Art der Verfügung unter den heutigen Verhältnissen staatspolitisch nicht ausreichend sei, denn hier würden von seiten der Verwaltungsbehörden Akte vorgenommen, für die das Parlament die Zuständigkeit für sich in Anspruch nehmen müsse; und es hieße nun den Grundgedanken der parlamentarischen Demokratie, der ja an dem Bewilligungsrecht der Volksvertretung erwachsen sei, preisgeben, wenn der Bundestag hier nicht auf seinem Bewilligungsrecht bestünde.


    (Dr. Pfleiderer)

    Weiter ist nun zu sagen, daß die angeblich geplante Zuziehung einzelner Abgeordneter zu einem Ausschuß der Verwaltungsbehörden dem parlamentarischen Bewilligungsrecht niemals entsprechen würde oder dieses gar ersetzen könne. Eine solche Hinzuziehung von Abgeordneten zu Ausschüssen der Verwaltung wäre für das Parlament völlig unverbindlich. Ja, es wäre auch zweifelhaft, ob solche gemischten administrativ-parlamentarischen Ausschüsse mit exekutiven Funktionen rechtlich überhaupt zulässig wären, würden doch die Mitglieder unter völlig verschiedenen rechtlichen Umständen tätig, die einen unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität, die andern ohne eine solche; die einen — das sind die Verwaltungsbeamten — unter einer Verantwortung gegenüber einem Minister und die andern — die Parlamentarier — ohne eine solche Verantwortung, und beide zusammen ohne eine faßbare Verantwortung gegenüber dem Parlament.
    Nun wandte der Vertreter des Finanzministeriums in den Beratungen des ERP-Ausschusses und des Unterausschusses ein, daß einer Behandlung der ERP-Gegenwertmittel als Haushaltsmittel und dementsprechend einer Verfügung über diese Mittel durch das Parlament verschiedene Gründe entgegenstünden. Erstens: Der Art. III des Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 5. 12. 49, das im folgenden kurz als das Ratifizierungsgesetz bezeichnet werden wird. Zweitens: Die Rechtsnatur der Geldbeträge gemäß Art. I Ziffer 3 des soeben genannten Abkommens. Drittens: Das Mitwirkungsrecht der Vereinigten Staaten gemäß Art. IV Ziffer 6 und Art. V Ziffer 4 des Abkommens. Ich bitte den Herrn Präsidenten 0 um die Erlaubnis, Art. III des Ratifizierungsgesetzes vorlesen zu dürfen:
    Die in Zusammenhang mit dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland entstandenen und noch entstehenden Vermögenswerte bilden ein Sondervermögen des Bundes, auf das die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung Anwendung finden.
    Hierzu führte nun in den Beratungen der Vertreter des Finanzministeriums etwa folgendes aus:
    Die Erklärung der ERP-Gegenwerte zu Sondervermögen gemäß Art. III des Ratifizierungsgesetzes bedeute, daß es sich hier um eine Angelegenheit der reinen Vermögenswirtschaft und nicht mehr der Haushaltswirtschaft handle. Sondervermögen gebe es verschiedene, zum Beispiel bei der Post, bei der Eisenbahn, bei der Soforthilfe, bei dem Arbeitslosenversicherungsstock usw. Ein Sondervermögen werde nun nach besonderen Vorschriften verwaltet. Das hieße, daß die haushaltsrechtlichen Vorschriften auf die Bewirtschaftung keine unmittelbare Anwendung fänden, sondern nur die allgemeinen Grundsätze. Für die Bewirtschaftung des Sondervermögens müsse jedoch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, und dieses besondere Gesetz könne dann auch die Beteiligung der parlamentarischen Instanzen vorsehen. Soweit jedoch aus dem ERP-Sondervermögen statt rückzahlbarer Kredite sogenannte verlorene Zuschüsse gegeben würden, durch welche eine Vermögensminderung eintrete, seien dann die haushaltsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, d. h. es seien entsprechende Bestimmungen in das Haushaltsgesetz aufzunehmen.
    Die gesetzliche Grundlage, die zur Bewirtschaftung eines Sondervermögens erforderlich ist, hatte wohl auch die antragstellende Fraktion im Auge, als sie die Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung forderte, und von der gleichen Voraussetzung ging offenbar auch der Herr Vizekanzler in seiner Erklärung vor dem Plenum am 26. April aus. Die Vertreter des Finanzministeriums vertraten diese Auffassung auch noch in den Beratungen des ERP-Unterausschusses und des Hauptausschusses Ende vorigen Monats.
    Nun ist hier aber festzustellen, daß die Erklärung der ERP-Gegenwerte zu Sondervermögen — und zwar gleich von dem Augenblick an, in dem diese Mittel für den Bund verfügbar werden — einen juristischen Widerspruch enthält. Diese Mittel werden mit der Einzahlung auf das entsprechende Sonderkonto zunächst einmal Einnahmen des Bundes und müssen deshalb auch zunächst als Einnahmen gemäß Art. 110 des Grundgesetzes behandelt werden. Über diese Einnahmen wird nun in doppelter Weise verfügt. Ein kleiner Teil wird als verlorene Zuschüsse gegeben, während der Hauptteil als Kredite mit bestimmtem Zinsfuß, mit bestimmten Rückzahlungsverpflichtungen usw. gegeben wird. Sowohl nun die Bewilligung der verlorenen Zuschüsse als auch die Bewilligung der Kredite — nach Rahmenvertrag, Zweck und Bedingungen — haben die gesetzgeberischen Körperschaften bei der Verabschiedung des Haushalts auszusprechen. Die Forderungsrechte, die hierdurch entstehen — und erst diese Forderungsrechte —, bilden das Sondervermögen des Art. III des Ratifizierungsgesetzes, und auf die Bewirtschaftung dieses Sondervermögens sind die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung über Sondervermögen anzuwenden.
    Daß die Gegenwertmittel zunächst einmal Einnahmen sind und nicht durch eine geheimnisvolle Verwandlung zu Sondervermögen werden, ohne erst Einnahmen gewesen zu sein, sollte heute eigentlich von niemand mehr bestritten werden. besonders wenn man die Rechtsnatur dieser Einnahmen gemäß Art. I Ziffer 3 des Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht zieht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Geld von amerikanischer Seite als .,grants" oder ,.claims". als „unentgeltliche Zuwendung" oder unter Begründung einer „Forderung" der USA gegeben wird. In jedem Falle wird eine Besetz- und ordnungsmäßige Finanzwirtschaft diese Beträge als außerordentliche Haushaltseinnahmen behandeln und der Verfügung durch die gesetzgebenden Körperschaften unterwerfen müssen. Soweit dem Ausschuß Nachrichten vorliegen, wird so auch in anderen MarshallplanLändern verfahren.

    (Abg. Dr. Pünder: Hört! Hört!)

    Daß sich die Vereinigten Staaten gemäß Art. IV Ziffer 6 und Artikel V Ziffer 4 des Abkommens ein Mitwirkungsrecht vorbehalten haben, mag als eine Besonderheit für Deutschland betrachtet werden, ändert aber an der Rechtsnatur der Gegenwertmittel als Einnahmen und ihrer grundsätzlichen Behandlung im Haushalt nichts. Den Bestimmungen des ECA-Vertrages über die Mitwirkung der Vereinigten Staaten könnte man im Haushaltsplan durch einen entsprechenden Vermerk ohne besondere Schwierigkeiten Rechnung tragen.
    Der Ausschuß war nun der Ansicht, daß die Angelegenheit von der Bundesregierung mit größerer Beschleunigung, als es geschehen ist, hätte bearbeitet werden sollen.

    (Abg. Mellies: Sehr richtig!)

    Der Antrag der Fraktion der SPD liegt bereits seit
    März dieses Jahres vor. Im Mai legte die Regierung


    (Dr. Pfleiderer)

    der ECA-Mission den Verwendungsplan über die neuen 1,8 Milliarden betragenden Gegenwertmittel für das Marshallplanjahr 1950/51 vor. Eine weitere Verzögerung kann nun von seiten des Parlaments
    — dieses war die einhellige Auffassung des Ausschusses — nicht mehr hingenommen werden. (Abg. Mellies: Sehr richtig!)

    Auch diese zeitlichen Gründe widersprechen dem Erlaß eines besonderen Verwendungsgesetzes. Auf der anderen Seite ist nach den Beratungen des Ausschusses die Lage nun mehr so weit geklärt, daß die haushaltsrechtlichen Bestimmungen auf die Verteilung der Gegenwertmittel unverzüglich angewandt werden können.
    Der Ausschuß hat daher einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause folgenden, im Haushaltsrecht der Bundesrepublik bereits begründeten Antrag zur Annahme zu unterbreiten. — Ich glaube, es ist ist wohl nicht nötig, den Antrag zu verlesen. Ich wollte nur ergänzend sagen, daß es sich bei Ziffer 2 um ein Zahlenmaterial handelt, das dem Ausschuß zum Teil schon vorgelegt worden ist. Es wird sich also in mancher Beziehung nur um eine Fortführung und Ergänzung handeln.
    Des weiteren habe ich dem Hohen Hause zu berichten, daß sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik in seiner 22. Sitzung ebenfalls mit der Angelegenheit befaßt und den nachstehenden Beschluß gefaßt hat:
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik tritt dem Antrag des Ausschusses für ERP-Fragen bei und bittet den Bundestag, entsprechend diesem Antrag zu beschließen.
    Ich habe daher im Namen der beiden Ausschüsse dem Hohen Hause zu empfehlen, den erstatteten Bericht anzunehmen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir stimmen ab. Wer für die Annahme des Ausschußantrages Drucksache Nr. 1167 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Angenommen.

(Beifall in der Mitte.)

Ich rufe Ziffer 11 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen).
Hier schlägt der Ältestenrat vor: lediglich 10 Minuten für die Berichterstattung, Verzicht auf Aussprache. — Es ist so beschlossen.

(Abg. Dr. Wuermeling: Herr Präsident!)

— Herr Abgeordneter Wuermeling, wollen Sie zur Geschäftsordnung sprechen?

(Abg. Dr. Wuermeling: Ja!)

— Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Wuermeling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube, ganz werden wir auf eine Aussprache nicht verzichten können, weil ein Gegenantrag — Drucksache Nr. 1244 - begründet werden muß. Aber höchstens 5 Minuten.