Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft sich unter meinem Vorsitz mit der Frage beschäftigt hat, zu der eben ein Abänderungsantrag bekanntgegeben wurde, halte ich es für meine Pflicht, dazu Stellung zu nehmen. Ich glaube, sagen zu dürfen, daß ich das im Namen aller Kollegen, die dem Ausschuß angehören, tun kann.
Der Ausschuß kann für sich in Anspruch nehmen, daß er dieser Frage seine volle Aufmerksamkeit geschenkt hat
und daß er sich ernsthaft mit den Argumenten auseinandergesetzt hat, die von dem Verband der ostvertriebenen Müller an den Ausschuß und im übrigen, glaube ich, an alle Damen und Herren dieses Hauses in mehrfacher Ausführung herangetragen worden sind. Der Ausschuß hätte sicherlich gern etwas für die ostvertriebenen Müller getan, wenn das in dieser Form möglich gewesen wäre. Die Frage der Mühlenkontingentierung hat sowohl im Ernährungsausschuß wie auch im Wirtschaftsausschuß eine recht erhebliche Rolle gespielt, und wir können uns vielleicht glücklich schätzen, daß wir nicht in der peinlichen Lage sind, das ganze Thema bis in alle Einzelheiten hier zu untersuchen und vor allen Kollegen und Kolleginnen ausbreiten zu müssen, die bisher noch keine Gelegenheit hatten, sich mit dieser sehr unerfreulichen Materie zu befassen.
Wir glaubten aber zum Schluß, daß man den Ostvertriebenen nicht einen Gefallen erweisen würde, daß man ihnen nicht helfen könnte, indem man eine außerdem noch unverbindliche Kannvorschrift in das Gesetz aufnimmt.
Es wäre für den Ausschuß sehr viel einfacher und, wenn Sie so wollen, sehr viel populärer gewesen, diesem Antrage zuzustimmen und sich dann damit zu trösten, daß es ja eine Kannvorschrift sei, daß der Minister diese Vorschrift nicht anzuwenden brauche, was er sowieso nicht kann. Wir haben es vorgezogen, einen einstimmigen Beschluß zu fassen, den Sie im Ausschußbericht finden. Wir haben diesen Beschluß der Organisation, die die Forderungen der Ostmüller an den Ausschuß herangetragen hat, zur Kenntnis gebracht. Ich sage noch einmal: es war ein einstimmiger Beschluß, der im Ausschuß gefaßt wurde im Bewußtsein der Bedeutung, der fragwürdigen Bedeutung der Mühlenkontingente und der gefaßt wurde im Bewußtsein der Notlage auch unter vielen Teilen der Vertriebenen. Das hat keineswegs etwas damit zu tun, daß wir nicht bereit gewesen wären, in bestehende Rechte der nichtvertriebenen Müller zugunsten der vertriebenen Müller einzugreifen, wenn auf diesem Wege den vertriebenen Müllern wirklich hätte geholfen werden können.
Meine Damen und Herren! Es ist eine weithin bekannte Tatsache, daß die Mühlenkapazität außerordentlich übersetzt ist. Darin liegt nicht nur eine Verteuerung der Vermahlungskosten, darin liegt zum Schluß auch noch eine erhebliche Gefährdung der erhaltengebliebenen Mühlen insgesamt. Denn wenn wir immer wieder mit der Möglichkeit konfrontiert werden, billigeres Mehl einzuführen, als wir es hier ausmahlen können, dann ist das der allerschlechteste Dienst, den wir der Mühlenwirtschaft einschließlich der möglicherweise hier und da eingeschalteten ostvertriebenen Müller leisten können. Wir sind uns klar darüber, daß die Frage der Kapazitätsbereinigung dringend ist, und es wäre geradezu das Gegenteil, wenn man auch nur in einer Kannvorschrift Illusionen in einer ganz anderen Richtung entwickeln würde.