Rede von
Dr.
Hermann
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
— Ich habe keine gehabt. Für Ihre Fraktion besteht keine Redezeit mehr; sie ist von Herrn Dr. Kneipp bereits in Anspruch genommen.
— Nein, nein! Sie haben als Berichterstatter und dann doch auch für die Fraktion gesprochen.
— Bei der zweiten Wortmeldung waren Sie nicht mehr Berichterstatter, sondern Sprecher für die Fraktion.
— Ich habe das nicht verfolgt. Ich habe nicht gewußt, daß von einer Fraktion in der Angelegenheit zwei Sprecher vorgesehen waren. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir müssen uns in diesem Falle doch an unsere Redezeitökonomie halten.
Wir kommen also zur Abstimmung. Ich rufe auf § 1. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache Nr. 1235, Ziffer 1, vor. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Es liegt weiter ein Abänderungsantrag der SPD zu § 1 Abs. 2 Satz 1 vor. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. —
Das letztere ist die Mehrheit. Der Antrag ist ab-
gelehnt.
Wer nunmehr für den § 1 in der Fassung des Ausschußvorschlages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf § 2. Da liegt der Abänderungsantrag
— Er ist also hinfällig geworden. Es erhebt sich gegen die Feststellung der Hinfälligkeit kein Widerspruch. Das ist die Auffassung des Hauses.
Wer also für Annahme des § 2 in der Fassung des Ausschußvorschlages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
§ 3 keine Änderung, § 4 entfällt, - § 5, - § 6, — Einleitung und Überschrift. — Wer den eben aufgerufenen Paragraphen und der Einleitung und Überschrift in der Fassung des Ausschußvorschlages zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich schließe damit die zweite Beratung.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht?
— Dazu bedarf es nicht eines besonderen Beschlusses. Das sind redaktionelle Änderungen, die ohne weiteres vorgenommen werden können.
Meine Damen und Herren! Wer für die Annahme des soeben in zweiter Beratung beschlossenen Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu er-
heben. — Das ist die Mehrheit; damit ist das Gesetz auch in dritter Beratung angenommen und verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (Nr. 1209 der Drucksachen).
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. von Merkatz.