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ID0108012700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Kneipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Bundesfinanzminister hier am 21. Juni den Gesetzentwurf einführte, legte er dar, daß die Schaffung eines vorläufigen Bewertungsbeirates der Neufeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens dienen solle.

    (Dauernde Unruhe.)

    Er gab an, daß es sich uni einen vorläufigen Bewertungsbeirat handle; er legte auch die Gründe


    (Dr. Kneipp)

    dar, warum man einen solchen vorläufigen Bewertungsbeirat schaffe. Er gab an, daß der Bewertungsbeirat als solcher im Reichsbewertungsgesetz verankert sei. Dieses Reichsbewertungsgesetz selbst bedürfe dringend einer Erneuerung, einer Umänderung, einer . Umgestaltung, um den neuzeitlichen Verhältnissen, den Erkenntnissen der letzten Jahre auf dem Gebiet der Bodenbewertung Rechnung tragen zu können. Es sei aber bis jetzt noch nicht möglich, dieses neue Bewertungsgesetz als Bundesbewertungsgesetz den parlamentarischen Körperschaften vorzulegen. Es sei aber erwünscht, daß die Arbeit der Körperschaften, die die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vorzubereiten haben, sobald wie möglich beginnen könne. Der zu schaffende Bewertungsbeirat solle dann später in der endgültigen Gestaltung des Bewertungsgesetzes seine entsprechende gesetzliche Fixierung finden, und dann solle er in einen endgültigen Bewertungsbeirat übergehen.
    Der Minister der Finanzen wies weiter darauf hin, daß normalerweise alle sechs Jahre eine solche Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens üblich und gesetzlich festgelegt gewesen wäre. Die letzte Hauptfeststellung sei aber am 1. 1. 1935 erfolgt. Durch den Krieg und die Nachkriegsereignisse hätte es sich bisher nicht ermöglichen lassen, eine neue Bewertung durchzuführen.
    Der Gesetzentwurf hat praktisch zwei wesentliche Grundlagen, die auch im Ausschuß entsprechend herausgestellt worden sind: 1.) die organisatorische Gestaltung des Bewertungsbeirates und 2.) die diesem vorläufigen Bewertungsbeirat zu übertragenden Aufgabengebiete. Organisatorisch war die Sache bisher so, ,daß der Reichsbewertungsbeirat früher drei Abteilungen hatte: eine Landwirtschafts-, eine Forstwirtschafts- und eine Weinbauabteilung. Diese drei Abteilungen hatten jeweils ihre entsprechenden Sachgebiete zu bearbeiten. Man hat schon bei den ersten Anfängen der Arbeit des Reichsbewertungsbeirates festgestellt, daß eine vierte Abteilung für den Gartenbau ein unbedingtes Erfordernis wäre und hat auch — ohne gesetzliche Umrahmung einer solchen Abteilung — diese vierte Abteilung, die Gartenbauabteilung, durch Heranziehung geeigneter Sachverständigen bereits gebildet gehabt. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr diese. Gartenbauabteilung endgültig vor.
    Es ist im Ausschuß die Frage aufgeworfen worden, ob mit diesen vier Abteilungen die Umrahmung, die Organisation des Bewertungsbeirates abgeschlossen wäre. Es sind zwei Fragen aufgeworfen worden. Erstens die Schaffung einer Koordinationsabteilung, die alle diese vier Ausschüsse in ihrer Arbeit umrahmt, die dafür Sorge trägt, daß die Ausschüsse auf ein einheitliches Bewertungsziel hingelenkt werden und daß auf diese Weise die Arbeit auch ein kompaktes Ganze darstellt, das sich sehen lassen kann. Demgemäß ist die Anregung, eine Koordinationsabteilung ls fünfte Abteilung hinzuzutun, vom Ausschuß ein- stimmig angenommen worden. Sie setzt sich aus je einem oder zwei Mitgliedern der anderen Bewertungsabteilungen zusammen, so daß also eine besondere Ernennung dieser Mitglieder außerhalb der bisher bestehenden Ausschüsse nicht nötig war.
    Dann ist die Frage aufgeworfen worden, und es wurde ein entsprechender Antrag gestellt — das wurde schon in der Plenarsitzung vom 21. Juni hier erwähnt —, auch eine Ödlandabteilung zu bilden. Bei dem Antrag auf Schaffung einer solchen Abteilung wurde darauf hingewiesen, daß gerade in Norddeutschland beträchtlich große Flächen Ödlandes seien, unter besonderem Hinweis auf die Moore, und daß es doch richtig wäre, um ein Gesamtbild der Bewertung zu bekommen, für diese Ödlandflächen eine besondere Abteilung zu schaffen. Es wurde auch deshalb die Schaffung einer solchen Ödlandabteilung für wünschenswert erklärt, weil dann diese Ödlandflächen in die steuerliche Bewertung und in die steuerliche Veranlagung hereingenommen werden könnten und damit für manchen Eigentümer einer solchen Ödlandfläche ein besonderer Anreiz gegeben wäre, dieses Odland einer einigermaßen ausreichenden Bearbeitung und Betreuung entgegenzuführen. Der Ausschuß hat jedoch diesen Antrag abgelehnt, so daß es also einschließlich der Koordinationsabteilung, die neu ist, bei den fünf Abteilungen bleibt.
    Dann ist im Ausschuß die Frage aufgeworfen worden: Wer soll denn nunmehr Vorschläge für die in die Ausschüsse zu entsendenden Mitglieder machen? — Der alte Reichsbewertungsbeirat konnte sich mit seiner Arbeit sehen lassen. Er hat eine sehr gründliche Arbeit geleistet, hat die an sich doch im Reichsbewertungsgesetz vom Jahre 1925 völlig neu gestellte Aufgabe musterhaft durchgeführt, hat das System entsprechend ausgebaut und hätte dann schließlich eine auch individuell durchaus ordnungsgemäße Bewertung zustande gebracht, wenn nicht der Krieg all diese Sachen nebenhin gestellt hätte. Die früheren Mitglieder sind den zuständigen Stellen durch den deutschen Landwirtschaftsrat vorgeschlagen worden, der vor Durchführung der Ernennung oder der Zusammenstellung seiner Vorschläge alle bäuerlichen, weinbaulichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Organisationen heranzog. Es sind also wirklich Leute in den Vordergrund gestellt worden, die auf diesem Gebiet äußerste Sachverständnis an den Tag legten.
    Im Gesetz wird klar herausgestellt, daß die Betreffenden, die in diese Gremien hineinkommen, unter allen Umständen Sachverständige sein müssen. In dem Ausschußbeschluß wird dargelegt, daß die Berufsorganisationen der Land- und Forstwirtschaft zu hören seien, und zwar wird dieses Anhörungsrecht dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen, der seine gesammelten Vorschläge dann an den zuständigen Bundesminister der Finanzen weitergibt, der sie dem Bundesrat zur Genehmigung verlegt. Der Bundesrat wird also hier mit der Aufgabe beauftragt, die Ernennung durchzuführen, um auf diese Weise — wir haben ja einen auf föderativer Grundlage aufgebauten Bund — den Ländern die Möglichkeit zu geben, daß auch aus allen Ländern möglichst entsprechende Sachverständige hereingeholt werden können.
    Die weitere wichtige Frage war noch die Hereinnahme der Arbeiten der Reichsbodenschätzung in diesen Gesetzentwurf. Wir haben ja im Jahre 1934 ein Reichsbodenschätzungsgesetz bekommen, das zwar nicht wie im Reichsbewertungsgesetz die Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe in seinem Mittelpunkt vorsah, sondern das grundsätzlich jedes Einzelgrundstück bewertete und in einen entsprechenden Vergleich mit ausgewählten Mustergrundstücken stellte. Die Ergebnisse dieser


    (Dr. Kneipp)

    Reichsbodenschätzung sollten letzthin in ein Reichsbodenkataster münden und sollten die Grundlage auch für die Flurbereinigung abgeben und für sonstige wichtige volkswirtschaftliche Zwecke. Leider sind auch diese Arbeiten durch den Krieg unterbrochen worden. Sie sind von einer Reihe von Ländern weitergeführt worden. Sie sind aber noch nicht an ihren Abschluß herangekommen.
    Im Ausschuß ist eingehend die Frage aufgeworfen worden: Wie bringen wir die Ergebnisse der Arbeiten der Reichsbodenschätzung in die Arbeit des Bewertungsbeirates hinein? — Es war allen Mitgliedern des Ausschusses klar, daß an die Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Bodens nur dann mit Aussicht auf Erfolg herangegangen werden könnte, wenn überall die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung vorlägen. Leider konnte der anwesende Vertreter des Ministeriums der Finanzen überhaupt keine Auskunft über den Umfang der durchgeführten Arbeiten der Reichsbodenschätzung geben. Man konnte von ihm sagen: Er wußte nur, daß er nichts wisse. — Er meinte schließlich, es würde noch bis zum Jahre 1958 dauern, bis die Arbeiten in allen Ländern durchgeführt seien. Es wurde daraufhin im Ausschuß beschlossen, die Dauer des vorläufigen Bewertungsbeirates um ein weiteres Jahr zu verlängern, also nicht, wie es die Regierungsvorlage vorsah, zunächst einmal mit dem 31. Dezember 1951 abzuschließen, sondern erst mit dem 31. Dezember 1952. Man war sich klar darüber: Wenn jetzt bei den Bewertungsarbeiten in einer Reihe von Ländern auf die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung zurückgegriffen würde und in den anderen Ländern noch nicht darauf zurückgegriffen werden könnte, dann entstünde ein Torso, eine nicht gerechte Veranlagung; aber eine Veranlagung müsse doch unter allen Umständen gerecht sein. Wie wichtig die Ergebnisse aus diesen Schätzungsarbeiten sind, brauche ich Ihnen nicht näher zu erläutern. Ich darf darauf hinweisen, daß sich auch der Lastenausgleich auf den Einheitswerten usw. aufbaut.
    Das sind die wesentlichsten Beschlüsse, die im Ausschuß gefaßt worden sind. Man hat sich dann noch darüber unterhalten: Welches soll der genaue Umfang der Aufgaben des Bewertungsbeirates sein? — Die Regierungsvorlage sah in § 4 vor, daß die Bestimmungen des Reichsbewertungsgesetzes nicht anwendbar sein sollten. Damit verlor aber nach Auffassung des Ausschusses der Bewertungsbeirat praktisch seine Stütze und seinen Halt. Aus diesem Grunde ist der § 4 einstimmig vom Ausschuß gestrichen worden, um durch Hereinnahme der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes, hauptsächlich des § 43, dem Bewertungsbeirat sozusagen seinen Halt zu geben.
    Schließlich war als letzte Frage noch zu klären: Soll man neben dem Bewertungsbeirat noch den Reichsschätzungsbeirat, der auf Grund des Reichsbodenschätzungsgesetzes vom Jahre 1934 geschaffen wurde, weiter beibehalten? — Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, dieses Aufgabengebiet mit den Aufgaben des Bewertungsbeirates zu vereinigen.
    Ich darf Sie namens des Ausschusses bitten, diesen Beschlüssen, die Sie auf Drucksache Nr. 1158 finden, Ihre Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem
Herrn Berichterstatter. Für die Aussprache schlägt der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 40 Minuten vor. — Da kein Widerspruch erhoben wird, nehme ich Ihre Zustimmung an.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Niedersachsen), 8 Minuten!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe die Ehre, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache Nr. 1235 zu begründen. Ich kann mich dabei verhältnismäßig kurz fassen. Wir wünschen in § 1 Abs. 1 die Worte: „auf der Grundlage der Bodenschätzung" hinzuzufügen.
    Meine Damen und Herren! Ich halte es für zweckmäßig, daß wir dem vorläufigen Bewertungsbeirat von vornherein klare Arbeitsrichtlinien an die Hand geben; denn wenn wir das nicht tun, könnten wir Gefahr laufen, daß es praktisch gar keine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte werden würde, sondern nur eine normale Fortschreibung. Wir sollten schon deshalb die Bodenschätzung zur Grundlage der neuen Hauptfeststellung machen, weil ja die Bodenschätzung mit ungeheuren Steuergeldern durchgeführt worden ist bzw. noch durchgeführt wird und damit die Bodenschätzung überhaupt einmal zum Tragen kommt. Der Einwand, daß die Schätzung nicht beendet sei, trifft zwar formal zu, aber ich glaube, wenn wir diesen Passus einbauen, ergibt sich die Verpflichtung für das Finanzministerium, diese Bodenschätzung so schnell wie möglich zu beenden.
    Über die Bedeutung und über die Fortführung der Bodenschätzung waren wir uns ja im Finanzausschuß alle einig, und ich glaube, daß der Herr Finanzminister an den im Protokoll festgehaltenen Wünschen des Ausschusses nicht wird vorbeigehen können. Ich möchte meinen, daß wir eher die Hauptfeststellung um ein Jahr verschieben könnten, als die Verwendung längst überholter, fast hundert Jahre alter Unterlagen in dieser neuen Hauptfeststellung zuzulassen. Ich meine also, wir sollten dem Beirat mit der Einfügung der Worte: „auf der Grundlage der Bodenschätzung" eine Marschroute geben.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Wo sollen die Worte hin?)

    Die Worte kommen zwischen die Worte: „Vermögen" und „wird" in § 1 Abs. 1.
    In § 1 Abs. 2 wünschen wir nach wie vor die Aufnahme einer Ödlandabteilung. Unter Ödland versteht man ja sehr verschiedenes. Es gibt dabei natürlich vieles; ich denke z. B. an Felsen, Geröll, Kiese usw. Natürlich kann man derartige Flächen nicht schätzen, und wir wollen hier auch keine Bewertung, aber es gibt auch unter dieser Rubrik Flächen, die man durchaus nutzbar machen kann und die dann rentable Erträge ergeben. Wir haben im Bundesgebiet 5/4 Millionen ha Ödland, und davon sind nach wissenschaftlichen Unterlagen allein eine halbe Million ha kultivierbares Ödland. Diese Flächen sind bisher niemals bewertet worden; sie sind auch steuerfiskalisch gar nicht erfaßt, aber seit Jahrzehnten verlangt die landwirtschaftliche Wissenschaft und ebenso, wie ich meinen möchte, die Finanzwissenschaft eine Bewertung dieser Flächen. Es wird Aufgabe der Ödlandabteilung sein, die vorbereitenden Arbeiten für die Entwicklung der Richtlinien für die Gruppierung der Grundstücke, die bisher als Öd- und Unland ausgewiesen wa-


    (Dr. Schmidt [Niedersachsen])

    ren, zu vollziehen. Die Odlandabteilung hat nicht die Aufgabe, schon die Bewertung vorzunehmen. Sie soll nur die Grundlage für die Regelung der Fragen schaffen, ob und in welcher Weise dieses nutzbare Ödland einmal zu bewerten wäre. Diese Aufgabe kann auch nicht, wie im Ausschuß gesagt worden ist, durch die landwirtschaftliche Abteilung geleistet werden. Ich glaube, die landwirtschaftliche Abteilung in dem Bewertungsbeirat hat derart große Aufgaben, daß man diese — schon allein, weil es ja ein neues Gebiet ist — einer eigenen Abteilung zuführen sollte.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, diesen beiden Anträgen zuzustimmen. Sie haben nichts mit einer Parteiforderung zu tun; es sind Forderungen, die die landwirtschaftliche Betriebswissenschaft schon seit Jahrzehnten erhebt. Ich weiß, daß ich mit dem Kollegen Kneipp in all diesen Fragen einiggehe; uns trennen nur rein technische Bedenken, und ich möchte insbesondere den Kollegen Kneipp bitten, diese technischen Bedenken zurückzustellen und unseren Anträgen zuzustimmen.