Rede von
Thea
Arnold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD zum Schutz der Mutter beruht zum größten Teil auf dem alten Mutterschutzgesetz von 1927. Wir können diesem Gesetzentwurf im großen und ganzen zustimmen, zumal er nicht aus der Perspektive von 1942 aus zu sehen ist, sondern in der Hauptsache nach seiner sozialen Bedeutung gewertet wird. Der Schutz der werdenden Mutter und somit der Familie ist oberste Pflicht eines Volkes. Ich glaube auch nicht, daß eine Frau oder ein Mann in diesem Kreise nicht mitstimmen würde, wenn es sich darum handelt, ein vollkommenes Mutterschutzgesetz zu machen.
Eines möchte ich aber doch noch aus der Vorlage hervorheben, was auch uns nicht klar erscheint. Meine Vorrednerin hat eben schon darauf hingewiesen. Es handelt sich um § 1 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der doch sehr umstritten sein wird, soweit nämlich von dem Mutterschutz bei Gewerbetreibenden, bei Beamten oder sonstigen freien Berufen die Rede ist. Hier müßte man fragen, wie sich die SPD den Schutz dieser Kreise, abgesehen von ihrer Selbsthilfe, vermittels ihrer privaten Versicherung oder ihres selbstverständlichen Anspruchs auf Wochen- und Stillgeld, vorstellt. Kündigungsschutz kommt nicht in Frage, desgleichen nicht Arbeitsschutz, da hier kein Zwang besteht und auch nicht wirksam werden kann. Ich kann doch wohl von der SPD nicht annehmen, daß es sich hier wirklich nur um eine Beruhigungspille für die Frauen handeln sollte, ,die das draußen lesen. Ich würde es auch für unmoralisch halten, eine solche leere Fiktion in ein Gesetz aufzunehmen. Diese Frage wäre also noch eingehend in einem Ausschuß zu klären.
Im Hinblick auf § 2 Abs. 2 des Gesetzes, wonach schädliche Einwirkungen auf die Schwangeren in den Betrieben vermieden werden sollen, muß Sorge dafür getragen werden, daß die Gewerbeaufsichtsräte dieser Tatsache ihre besondere Sorgfalt widmen, denn zahlreiche Beschwerden wer-
den von Frauen gerade in dieser Hinsicht geführt. Es muß dafür gesorgt werden, daß die Gewerbeaufsichtsräte vor allem auch mit Ärztinnen zusammenarbeiten und daß im Gewerbeaufsichtsamt, besonders in größeren Orten, immer eine Frau mit der Wahrung des Mutterschutzes betraut wird.
Alles übrige hat meine Vorrednerin schon erwähnt, soweit es die anderen Paragraphen betrifft. Sie sind ja auch ziemlich selbstverständlich und nicht zu diskutieren.
Ich darf daher zusammenfassend betonen, daß die Zentrumsfraktion, abgesehen von den angezogenen Punkten, die noch der Klärung bedürfen, in den Ausschüssen den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD bejahen wird.