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ID0108004100

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    7. Böhm.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Auseinandersetzungen über das Mitbestimmungsrecht ist in den letzten Monaten und auch heute morgen in diesem Hause teils mit juristischen, teils mit wirtschaftlichen, teils mit sozialen und teils, besonders von der ganz linken Seite, mit politischen Argumenten gefochten worden. Ich gestehe, daß kaum ein Problem zur Regelung unserer Zusammenarbeit so viel Widerspruch


    (Arndgen)

    und so viel Zustimmung ausgelöst hat wie die Frage der Mitbestimmung. Dabei ist diese Forderung nicht neu. Blättert man einmal in den heute schon vergilbten Zeitschriften der zwanziger Jahre, so findet man in diesen Zeitschriften Darlegungen über das Mitbestimmungsrecht, die noch heute aktuell sind. Es muß dabei hervorgehoben werden, daß es in erster Linie Forderungen der christlichsozialen Bewegung gewesen sind.
    Um was geht es in den Fragen des Mitbestimmungsrechts? Es geht nicht um eine rechnerisch genau abgegrenzte Besetzung der Aufsichtsräte, es geht nicht um den Machtanspruch der Arbeitnehmer in der Wirtschaft, es handelt sich auch nicht um ein nur arbeitsrechtliches oder wirtschaftliches, sondern es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem, um einen Teil der Sozial- und Wirtschaftsordnung, und zwar um den wichtigsten Teil. Es handelt sich um den Menschen. Nicht von ungefähr haben sich der Bochumer Katholikentag und die Evangelische Kirche mit diesem Problem eingehend beschäftigt; denn eine der wichtigsten Forderungen des Christentums ist die nach einer Wirtschaftsordnung, die der Würde der menschlichen Person, und zwar aller Personen, gerecht wird. Dazu gehört nach unserer Auffassung, daß alle Arbeitenden .sich in ihrer Berufsausübung zu freien Menschen entwickeln können. Diese Freiheit, die eine innere und eine äußere sein muß, kann der Mensch aber nur gewinnen, wenn er sein Schicksal eigenverantwortlich mit gestalten kann.
    Die Wirtschaft hat in den letzten hundert und mehr Jahren eine Entwicklung genommen, die es rund 60 % der Erwerbstätigen unmöglich macht, im Wirtschaftlichen ihren Willen eigenverantwortlich einzusetzen. Nach der jetzigen Wirtschaftsstruktur ist die Wirtschaft nur funktionsfähig, wenn der weitaus größte Teil der Erwerbstätigen abhängig, nach Entschlüssen und Weisungen anderer tätig ist. Aus dieser Proletarierstellung muß der arbeitende Mensch herausgehoben werden. Aus dem Nur-Lohnarbeiter muß ein gleichberechtigter Mitarbeiter werden, und der Arbeitsplatz muß zur sicheren, menschenwürdigen Existenz werden. Der Betrieb ist die Stelle, in der sich ein wesentlicher Teil des Lebens des Arbeiters abspielt. Vom Betrieb hängt die Existenz des Arbeitnehmers und die Existenz seiner Familie mehr oder weniger ab. Darum muß dem Arbeitnehmer im Betrieb in erster Linie die Möglichkeit gegeben werden, mit zu gestalten. Natürlich kann das nicht jeder Arbeitnehmer unmittelbar tun. Aber wenn der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung bei der Bildung der Betriebsvertretung und in den Betriebsversammlungen an dem Geschehen im Betrieb beteiligt und über die Wirtschaftsvorgänge unterrichtet wird, ist in der Partnerschaft, die nun einmal zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer bestehen soll, viel erreicht.
    Nun wird bei den Einwendungen gegen das Mitbestimmungsrecht vielfach auf die Eigentumsordnung, auf die Unternehmerinitiative, auf das Unternehmerrisiko und auf die Verantwortung verwiesen. Meine Freunde und ich bejahen das Privateigentum, und unsere Politik ist darauf gerichtet, möglichst vielen Menschen zu Eigentum zu verhelfen. Wir sind der Auffassung, daß es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist, das Eigentum zu schützen. Doch ein entscheidender Punkt trennt uns von der rein liberalistischen Auffassung: ein absolutes und uneingeschränktes Eigentum erkennen wir nicht an. Denn jedes Eigentum und jeder Besitz ist unter dem Schutz der Gemeinschaft erworben worden. Daher ist das Eigentum und ist der Besitz der Gemeinschaft verpflichtet. Für den einzelnen ist Privateigentum gewissermaßen ein Lehen, das er in sozialer Verantwortlichkeit zu verwalten hat. Wenn die Mitbestimmung das Eigentumsrecht auf der einen und den gerechten Lohn auf der anderen Seite zu respektieren hat, bekommt das Eigentumsrecht und bekommen auch die Aufgaben des Unternehmers — nach der dargelegten Sicht zum Eigentum - in der sich neu anbahnenden Wirtschaftsordnung einen ganz neuen, besonderen Sinn.
    Soweit die Unternehmerinitiative in Zusammenhang mit der Mitbestimmung angesprochen wird, sind wir nach wie vor der Meinung, daß es in der Leitung und Führung der Wirtschaft und des Betriebes ein Oben und Unten geben muß. Dieser Gedanke hat die Arbeitsdisziplin gefördert und dadurch Gewaltiges für den Fortschritt geleistet. Doch heißt die Eingliederung nicht, der Entfaltung der besten menschlichen Kräfte Hemmnisse entgegenzusetzen. Wir sind vielmehr der Meinung, daß ein Mitgestaltungsrecht das Höchste und Beste im Menschen zur Entfaltung bringen kann und bringen wird.
    Endlich die Frage des Risikos. Gewiß gibt es ein Unternehmerrisiko, das Beachtung verdient und anerkannt werden muß. Doch gibt es auch auf der Arbeitnehmerseite ein Risiko. Dieses besteht darin, daß auch der Arbeitnehmer und seine Familie in ihrer Existenz von dem Betrieb und seinem Gedeihen abhängen.
    Ein letztes Wort zur Frage der Verantwortung in der Wirtschaft und im Betrieb. In diesem Zusammenhang wäre eine Statistik über die Anzahl der Betriebe interessant, die nach dem Zusammenbruch lediglich durch das Verantwortungsbewußtsein und die Initiative der Arbeitnehmer wieder lebens- und existenzfähig geworden sind und für unsere Versorgung wieder funktionsfähig gemacht werden konnten. Ich bin der Auffassung, daß gerade in den hinter uns liegenden Jahren, besonders nach dem Zusammenbruch, die Arbeitnehmerschaft bewiesen hat, daß sie auch Verantwortung zu tragen weiß und Initiative entwickeln kann.
    Wir wollen mit der Mitbestimmung in erster Linie eine neue Ära der Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital, zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer herbeiführen. Dabei vertrete ich die Auffassung, daß der Gesetzgeber nur den Rahmen ziehen kann und daß es letzten Endes auf die Menschen, sowohl den Menschen im Unternehmer als auch auf den Menschen im Arbeitnehmer, ankommt, wie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Gemeinsame in der betrieblichen Zusammenarbeit gefunden und von dort aus das Verhältnis zueinander geregelt wird. Finden wir bei den Beratungen über den von meiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf gemeinsam den Weg, den dieser Entwurf vorzeichnet, dann verwirklichen wir eine Forderung, die eine neue soziale Ordnung zum Ziel hat.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Böhm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Böhm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vorauszusehen, daß der von der CDU/CSU eingereichte Antrag zur Schaffung eines Betriebsrätegesetzes zu grundsätzlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen führen würde. Es war auch vorauszusehen, daß bei dieser Diskussion


    (Böhm)

    sich zwei Welten gegenüberstehen würden, und zwar einmal die Welt des sozialen Fortschritts und zum anderen die soziale Rückschrittsbewegung bzw. die reaktionäre Rückschrittsbewegung.
    Heute morgen ist hier wiederholt von den einzelnen Diskussionsrednern der Versuch gemacht worden, die Stellung der gewerkschaftlichen Organisationen dahin zu interpretieren, als seien die gewerkschaftlichen Organisationen nicht gewillt und bereit, Gegenwartsaufgaben zu erfüllen, sondern lediglich bestrebt, einem Dogma anzuhängen. Es ist der Versuch gemacht worden, nachzuweisen, daß die Forderung der Gewerkschaftsbewegung und auch die Forderung der Sozialdemokratischen Partei in ihrem eingereichten Antrag nichts anderes bedeuten würden, als unsere Wirtschaft in Unordnung zu bringen. Auf Grund der Verhältnisse ist dann vor Experimenten gewarnt worden. Meine Damen und Herren, begreifen wir eins! Neben den politischen Parteien ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung mit zum Träger einer neuen sozialen Ordnung geworden. Es ist hier von allen Diskussionsrednern mehr oder weniger auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, Sozialpolitik zu betreiben bzw. die soziale Sicherstellung des schaffenden Menschen zu garantieren. Wenn die deutsche Gewerkschaftsbewegung mit zum Träger einer neuen sozialen Ordnung geworden ist, dann hat sie sich nicht zu dieser Aufgabe gedrängt, sondern diese Aufgabe ist ihr geschichtlich geworden und zugewachsen. Wenn wir sagen, die Gewerkschaften sind zum Träger einer neuen sozialen Ordnung geworden und tragen mit die Verantwortung, dann haben wir als Gewerkschaften aber auch gleichzeitig die Pflicht, im Aufbau dieser sozialen Ordnung — die Notwendigkeit des Neuaufbaues wird übrigens von niemandem bestritten — die Maßnahmen vorzuschlagen, die notwendig sind, um nicht nur den sozialen Frieden in den Betrieben zu garantieren, sondern darüber hinaus im Aufbau der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, daß wir in der Folgezeit von Katastrophen verschont bleiben, wie wir sie leider in einer Generation durch zwei Kriege erlebt haben.
    Die sozialdemokratische Fraktion hat zur Diskussion einen Antrag eingereicht, der sich mit dem wirtschaftlichen Mitbestimmungsrecht beschäftigt. Wer sich einmal die Mühe macht, die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs eines Gesetzes über das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht zu überprüfen, der wird zu der Auffassung kommen müssen, daß in diesem Antrag weitestgehend das gefordert wird, was bereits in den Verhandlungen mit den Unternehmern sowohl in Hattenheim wie auch zuletzt in Maria-Laach Gegenstand der Verständigung gewesen ist. Wenn wir diesen Antrag eingereicht haben, so aus dem einfachen Grunde, weil der Antrag der CDU unserer Auffassung nach nicht weitgehend genug ist. Es ist meiner Ansicht nach nicht damit getan, daß man nun versucht, durch die Herausstellung von einigen Bestimmungen im Betriebsrätegesetz die Mitwirkung der Arbeitnehmer in sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Beziehung im Betrieb sicherzustellen, sondern es ist meiner Meinung nach notwendig, daß die Fortentwicklung dieses Rechts aus dem Betrieb logischerweise auch zu einer Regelung des Mitbestimmungsrechts auf der wirtschaftlichen Ebene führen muß. Die Regelung, die durch den Antrag der SPD angestrebt wird, bedeutet weder eine Einengung der Initiative des Unternehmers noch eine Beschränkung der gesetzlichen Befugnisse der Parlamente, sondern sie bedeutet lediglich den Versuch, auf dem Gebiete der
    wirtschaftlichen Neuordnung im Wege der Gesetzgebung die notwendige Grundlage zu schaffen.
    Die Diskussionen, die wir heute hier erleben, sind ja nicht neu, und es hat sich auch heute in der Debatte bestätigt, daß der weise Ben Akiba recht hatte, als er sagte: Es ist alles schon einmal dagewesen. Es ist jetzt 30 Jahre her, daß in Berlin durch den damaligen Reichstag mitten in den Geburtswehen des neuen Staates der Weimarer Verfassung das Betriebsrätegesetz geschaffen wurde, und wenn wir einmal daran gehen, die Verhandlungen des Deutschen Reichstags nachzulesen, dann werden wir feststellen, daß damals von Unternehmerseite die gleichen Argumente gegen das Betriebsrätegesetz vorgebracht wurden, wie sie heute gegen das Mitbestimmungsrecht geltend gemacht werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir haben zur damaligen Zeit die gleichen Begründungen gehört: die deutsche Wirtschaft werde auf dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig sein, und die Betriebsräte würden versuchen, in die Betriebsleitung mit hineinzureden und darin herumzudoktern. All das hat sich im Laufe der Entwicklung von selber als unrichtig herausgestellt, und wer einmal die Statistischen Jahrbücher nachsieht, der wird feststellen können, daß trotz der Betriebsräte und des Betriebsrätegesetzes, trotz Inflation und Mitbestimmung in diesem bescheidenen Rahmen im Jahre 1928 in der deutschen Wirtschaft rund 60 Milliarden Mark neu investiert waren. Es wird auch kein Mensch behaupten wollen, daß durch diese Arbeit der Betriebsräte die Produktion gelitten hat. Im Gegenteil. die Produktion hat gerade in dieser Zeit bis zum Jahre 1928 in Deutschland einen Umfang angenommen, der auch in der Weltwirtschaft beispielhaft gewesen ist. Darum stehen wir auf dem Standpunkt, daß die Begründungen. die heute von der Seite der FDP. der Deutschen Partei usw. gegeben werden. kein Grund sein können, um das Mitbestimmungsrecht der Gewerkschaften und der Arbeitnehmer in irgendeiner Form abzulehnen.
    Im übrigen habe ich mich über eins gewundert. Die Wirtschaftskonzeption der FDP muß einen sehr kranken Kern haben, wenn man ausgerechnet einen Mediziner vorschickt, um die Unmöglichkeit des Mitbestimmungsrechts zu begründen.

    (Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD. —Abg. Dr. Oellers: Ist das geistreich!)

    — Ich weiß, es ist nicht sehr geistreich. Ebenso war auch die Begründung nicht sehr geistreich, sonst hätte ich nicht darauf_ hingewiesen.

    (Abg. Dr. Oellers: Gut, daß Sie den mangelnden Geist bei sich bemerkt haben!)

    Im Laufe der Diskussion ist immer wieder darauf hingewiesen worden, daß, wenn man das Mitbestimmungsrecht nach dem Willen der Gewerkschaften oder nach dem Willen des Antrages der SPD gesetzlich verankern würde, dann an und für sich im Betrieb niemand mehr da sei, der das letzte Wort zu sprechen hätte, und man hat darauf hingewiesen, daß unsere Wirtschaft dann im allgemeinen Schaden leiden und sich nicht so entwickeln könne, wie es notwendig wäre. Es ist auch draußen in der Diskussion über das Mitbestimmungsrecht wiederholt die Frage aufgeworfen worden, woher denn die Gewerkschaften das Recht nehmen, um für sich ein solches Mitbestimmungsrecht zu verlangen.
    Meine Damen und Herren, es wird vielleicht notwendig sein, noch einmal auf die Verhältnisse hinzuweisen, die 1945 in unserem westlichen Gebiet und


    (Böhm)

    darüber hinaus in ganz Deutschland bestanden. Ich glaube, wenn irgendwann die deutsche Arbeitnehmerschaft, angefangen von dem Arbeiter bis zu dem höchsten Beamten hinauf, dem Staat und der Wirtschaft gegenüber das getan hat, was notwendig war, dann war es in der Zeit von 1945 bis heute.

    (Zuruf von der FDP: Zugegeben!)

    — Zugegeben! Wenn man das zugibt, muß man zum mindesten auch zugeben, daß die Gewerkschaftsbewegung an dieser Arbeitsleistung in dieser Zeit ein gerüttelt Maß von Beteiligung trägt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es war die Gewerkschaftsbewegung, die 1945 den Versuch gemacht hat, die zusammengebrochene und zusammengehauene Wirtschaft in etwa wieder auf die Beine zu stellen. Es gibt sehr viele, die sich heute gegen das Mitbestimmungsrecht wenden, die gerade auf Grund der Arbeit der gewerkschaftlichen Organisationen und der Betriebsräte erst wieder die Möglichkeit bekommen haben, in einem Betrieb tätig zu sein.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Gewerkschaften haben vom Jahre 1945 bis zur Währungsreform bewußt auf jede Lohnerhöhung und Lohnbewegung verzichtet. Es wären zur damaligen Zeit, wenn die Gewerkschaftsbewegung nur, aber auch nur ihren eigenen Interessen dienen und nur von ihrer eigenen Machtvollkommenheit leben wollte, der Möglichkeiten viele gewesen, Unruhe in die Wirtschaft hineinzutragen.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zuruf rechts: Das wollen Sie doch nicht!)

    Meine Herren, vielleicht rufen Sie sich noch einmal die Zeit ins Gedächtnis zurück, in der die Vertreter der Arbeiterschaft, besonders im Ruhrgebiet, von einer Großstadt zur andern gewandert sind, um in den Betriebsrätekonferenzen, in den Belegschaftsversammlungen darauf hinzuweisen, daß mit Arbeitsniederlegung und Generalstreik weder ein Stück Brot noch ein Zentner Kartoffeln geschaffen werden kann.

    (Zuruf von der FDP.)

    Wir haben gerade zur damaligen Zeit unseren Kollegen von den Gewerkschaften die Neuordnung der Wirtschaft als das zu erstrebende Ziel hingestellt. Die Arbeiterschaft hat begriffen, daß jede Lohnerhöhung und Lohnbewegung automatisch die Preisschraube in Bewegung setzen mußte, und die Arbeiterschaft hat, gestützt auf die Versprechungen zur Neuordnung, ihre Pflicht und Schuldigkeit draußen in der Wirtschaft in einem Maße getan, wie es auch in der Geschichte ohne Beispiel dasteht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir konnten als Gewerkschaften auf diese Neuordnung der Wirtschaft als etwas Selbstverständliches um so eher und mit innerer Berechtigung hinweisen, als zur damaligen Zeit die vernünftigen Politiker, die Wirtschaftsexperten, die Betriebswirtschaftler, die Staatswirtschaftler mit uns der Meinung waren, daß die verflossene Wirtschaftsordnung die ihr von der Geschichte gestellte Aufgabe nicht erfüllt hat.
    Die Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Arnold ist nicht das Ergebnis irgendeiner Konzession zur Regierungsbildung, sondern ist nichts anderes als die Erkenntnis, daß eine Neuordnung der Wirtschaft in Deutschland die erste Voraussetzung für eine wirkliche Freiheit des schaffenden deutschen Menschen sein kann.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Glauben Sie — und das möchte ich dem Abgeordneten Walter sagen —, daß der Ministerpräsident Arnold mit seiner Regierungserklärung etwa die Tribüne des Klassenkampfes oder gar die Barrikade einer revolutionären Erhebung betreten wollte? Glauben Sie, daß die Erklärung des Katholikentags in Bochum, die eben von dem Kollegen Arndgen angeschnitten wurde, nur der schönen Augen wegen erfolgt ist? Wenn die Forderung der Gewerkschaftsbewegung und die Forderung der Sozialdemokratischen Partei nur Klassenkampf sein soll, dann war die Versammlung in Bochum kein Katholikentag, sondern eine Massenkundgebung der Klassenkämpfer.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Und wenn die päpstlichen Enzykliken,

    (Zuruf rechts: Haben Sie die mal gelesen?)

    die noch mehr fordern als wir, nichts anderes sein
    sollen als Klassenkampf, dann war der Papst nicht
    der geachtete Vertreter und der Kirchenfürst der
    Römisch-Katholischen Kirche, sondern dann war er
    ein Rebell gegen die von Gott gewollte Ordnung.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich stelle das heraus, um damit darzutun, daß die Gewerkschaften mit ihren Forderungen nichts anderes wollen, als was vor der Gewerkschaftsbewegung schon andere als notwendige Voraussetzung jeder Ordnung und jeder Freiheit in Deutschland herausgestellt haben.
    Wir betrachten den Antrag der CDU als nicht weitgehend genug. Der Kollege Dr. Schröder hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf sicher kein Dokument revolutionärer Erhebung sei und daß von einer großen Revolution hierbei keine Rede sein könne. Ich bestätige Herrn Dr. Schröder gerne, daß das mit dem Antrag weder beabsichtigt ist noch daß er diese Wirkung auslösen kann, weil meiner Meinung nach, wenn nicht gleichzeitig zu diesem eingereichten Gesetzesantrag das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht hinzukommt, der 'Betriebsrat nichts anderes als nur ein Ordnungselement im Betrieb sein kann, um die sozialen und arbeitsrechtlichen Belange der Belegschaft zu vertreten. In dieser Hinsicht also glauben wir, daß die von uns gestellten Anträge zum wirtschaftlichen Mitbestimmungsrecht ebenfalls mit zur Debatte gestellt werden müssen, weil darin das Mitbestimmungsrecht — das betriebliche, das soziale und persönliche innerhalb des wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechts — als ein Ganzes behandelt wird, und als Ganzes muß unserer Auffassung nach die Materie des Mitbestimmungsrechts auch in einem. Gesetz — wenn möglich in zwei oder drei Gesetzen —, behandelt werden.
    Meine Damen und Herren! Wenn wir heute z diesen Fragen Stellung nehmen, dann ist meine Meinung nach dabei noch eine andere sehr be deutungsvolle Frage zu behandeln. Es ist hier in allen Diskussionen immer wieder die Frage aufgetaucht, wie das Mitbestimmungsrecht durchgeführt werden soll. Es ist auch hier die Frage angeschnitten worden, wie dieses Mitbestimmungsrecht sich einmal auswirken wird. Ich glaube, es ist notwendig, auf folgendes hinzuweisen. Der Wunsch nach einer Neuordnung in der Wirtschaft, der Wunsch nach sozialer Sicherung, nach persönlicher und sozialer Freiheit ist nicht ein Wunsch, der erst seit 1945 akut gewesen ist, sondern das ist ein Wunsch, der die Arbeiterbewegung und die sozialdemokratischen Parteien schon seit Jahrzehnten bewegt.


    (Böhm)

    Meine Herren, ich glaube, es ist notwendig, sich noch einmal das Jahr 1932 vor Augen zu führen, als damals Strasser die Behauptung aufstellte, daß 90% des deutschen Volkes antikapitalistisch eingestellt seien. Damit wollte Strasser dann eine Entwicklung in Deutschland aufzeigen, die auch heute noch ihre Gültigkeit besitzt. Daß dann darüber hinaus die nationalsozialistische Bewegung diese antikapitalistische Einstellung der 90 % mißbrauchte und eine Ordnung schuf, die alles andere als eine Ordnung nach sozialen und demokratischen Grundsätzen war, sollte Ihnen, meine Herren und Damen, eigentlich den Beweis dafür geben, daß Sie es selbst in der Hand haben, diese antikapitalistische Einstellung auf eine Ordnung zu bringen, die allen Brot, Freiheit und Frieden garantiert.
    Dabei werden Sie sich entschließen müssen, eine Reihe von Gesetzen zu ändern. Der Entwurf der CDU beruft sich in seinem ganzen Mitbestimmungsrecht und in seinen einzelnen Paragraphen auf alte Gesetze, sowohl auf Betriebsrätegesetze als auch auf das Aktiengesetz, Wirtschaftsverfassungsgesetz und eine Reihe von anderen Dingen mehr. Also wenn wir schon — da drin sind wir uns ja, glaube ich, einig — eine neue soziale Ordnung bauen wollen, dann müssen wir die Gesetze ändern, auf denen die alte unsoziale Ordnung beruhte. Dabei, glaube ich, haben wir eine Verpflichtung gegenüber unserer Jugend zu erfüllen. Es war die sogenannte antikapitalistische Einstellung der 90%, die es Hitler ermöglichte, der deutschen Jugend eine Fata Morgana über eine Wirtschaftsordnung vorzugaukeln, die Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit versprach. Diese Illusion ist 1945 bei der Jugend zusammengebrochen. Wir haben die Aufgabe, dieser Jugend; bei der 1945 nicht nur ein politisches Ideal, sondern auch der Glaube an ihre Zukunft verlorenging, wieder ein Ideal zu geben, diese Jugend an Wirtschaft und Staat heranzubringen, dieser Jugend eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu geben, die auch für sie das Leben wieder lebenswert macht, die auch bei ihr die Hoffnung aufkommen läßt, daß es sich lohnt, einem derartigen Staate Dienste zu leisten und für eine derartige Ordnung zu arbeiten.
    Das sind Fragen, meine Damen und Herren, die mit der Frage des ganzen Mitbestimmungsrechts zusammenhängen. Ich kann es mir ersparen, in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen der einzelnen Diskussionsredner noch besonders einzugehen. Ich glaube, es bleibt ein Verdienst der Diskussion, diese Frage vom Grundsatz her, wenn auch bei aller sachlichen Schärfe und Gegensätzlichkeit, doch immerhin menschlich und sachlich behandelt zu haben. Es ist ganz selbstverständlich, daß, wenn die Sozialdemokratische Partei oder wenn die Gewerkschaften an die Regelung dieser Dinge herangehen, dann ihre Konzeption eine andere sein wird und auch sein muß, als sie etwa von den Besitzern der Produktionsmittel, von den Trägern der alten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zum Vortrag gebracht wird.
    Damit, meine Damen und Herren, möchte ich meine Ausführungen schließen. Ich möchte Sie noch einmal auf die Dringlichkeit hinweisen, das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht in Verbindung mit dem betrieblichen Mitbestimmungsrecht zu regeln. Es ist heute morgen wiederholt — auch meinem Kollegen Freitag — von der rechten Seite des Hauses der Zuruf gemacht worden: Sie wollen drohen! — Meine Damen und Herren,
    es liegt mir gänzlich fern, etwa mit gewerkschaftlichen Kampfmitteln zu drohen, aber man kann einem Arbeitnehmerstand wie dem deutschen, der willig, fleißig und intelligent ist, der Organisationstalent besitzt und fünf Jahre lang in treuer Pflichterfüllung Wirtschaft und Staat gedient hat, nicht einfach mit dem Motto kommen: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, er kann gehen. Sie selbst haben es in der Hand, das Säuseln des sozialen Windes nicht zum Sturm werden zu lassen; bei Ihnen liegt es. Gehen Sie über Ihren eigenen Schatten hinweg; versuchen Sie, auch einmal das Gedankengut des persönlich schaffenden Menschen draußen, des Hand- und Kopfarbeiters zu berücksichtigen, dann werden Sie wirklich zu der Überzeugung kommen: was die sozialdemokratische Fraktion und auch was die Gewerkschaften fordern, ist nichts Unmögliches, sondern die erste Voraussetzung für soziale und auch für persönliche Freiheit.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)