Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß hat den Entwurf eines Gesetzes über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen in ungewöhnlich kurzer Zeit bearbeitet, womit er sich wohltuend abhebt von der Verwaltung, die zur Vorlage dieses Gesetzes eine so lange Zeit gebraucht hat. Es scheint mir zweckmäßig zu sein, darauf hinzuweisen, daß wir in den Ausschußberatungen immer wieder unter Zeitdruck gesetzt werden — was wir nicht wünschen, während die Regierung, die beteiligten Ministerien, zur Aufstellung und Aushandlung solcher Gesetzentwürfe und zu Besprechungen zwischen den Referenten der verschiedenen Ministerien eine verhältnismäßig lange Zeit für sich in Anspruch nehmen.
Meine Fraktion hat sich aber nicht der Notwendigkeit verschlossen, dabei mitzuwirken, daß dieser bedeutsame Gesetzentwurf nun schnellstens verabschiedet werden kann. Wir haben daher an diesem Entwurf im ganzen positiv mitgearbeitet bis auf einige Punkte, die der Herr Berichterstatter bereits erwähnt hat. Immerhin bedauern wir, daß mit diesem Gesetz eigentlich nur die formelle Grundlage geschaffen wird, die die Bundesregierung berechtigt, die notwendigen Voranschläge für die Bereitstellung von Mitteln aufzustellen. Wir hätten gewünscht, daß dieser Gesetzentwurf betreffend den Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte bereits ein Programm darstellte und uns etwas darüber sagte, wie die Bundesregierung nicht nur heute, sondern auch morgen, d. h. in den folgenden Jahren, sich die praktische Förderung des von allen Seiten für notwendig gehaltenen Neubaus einer deutschen Handelsflotte vorstellt. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf also nur eine erste Station. Die Aufstellung eines weiterreichenden Programms, also eines über ein Jahr hinausgehenden Programms, ist aus zwingenden wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Gründen notwendig. Wir möchten deshalb bei dieser Gelegenheit den dringenden Wunsch äußern, daß die Bundesregierung Veranlassung nimmt, uns in kurzer Zeit ein solches Programm, auch hinsichtlich der Finanzierung — ähnlich wie das bei dem Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaus geschehen ist —, vorzulegen.
Nicht einverstanden sind wir damit — der Herr Berichterstatter erwähnte es bereits —, daß der Wiederaufbau im wesentlichen nur für die sogenannten Altreeder gefördert werden soll. Es gibt außer den Gründen, die der Herr Berichterstatter aus der Diskussion angeführt hat, noch einige andere, vor allen Dingen den Grund, meine Herren von der Rechten, der für Sie doch besondere Bedeutung haben muß, daß die Konkurrenzfähigkeit nur gefördert werden kann, wenn Unternehmer angeregt werden, sich auf dem Gebiete des Neubaus von Handelsschiffen einzuschalten oder sich als Reeder zu betätigen. Wir müssen die Konkurrenzfähigkeit neuer Unternehmer gegen die überlieferten Unternehmen gestatten, bei denen ja doch mancherlei zu wünschen übrigblieb. Der Einwand, damit eröffne man allzuleicht die Möglichkeit für eine spekulative Betätigung, kann nicht ernst gemeint sein, wenn man daran denkt, daß über jeden Antrag auf Gewährung eines Wiederaufbaudarlehens von den zuständigen Stellen der Bundesre-
gierung entschieden werden muß, was ja ausdrücklich vorgesehen ist. Man hat es also durchaus in der Hand, solche spekulativen Elemente auszuschalten. Es gibt zweifellos eine Reihe von Gründen, neuen Reedern die Möglichkeit zur Betätigung zu gewähren.
Meine verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf regelt die Beteiligung der Bundesrepublik in der Form der Gewährung von Darlehen. Damit wird nicht entschieden, ob, auf die Dauer gesehen, die Förderung des Wiederaufbaues in dieser Weise möglich sein wird. In anderen Ländern Europas haben wir genügend Beispiele dafür, daß man den Wiederaufbau und den Neubau der Handelsflotte subventioniert hat, weil man dort glaubte, die erhöhten Baukosten im Hinblick auf die. Wirtschaftlichkeit einer Handelsflotte nicht berücksichtigen zu können. Wenn Sie also etwa unterstellen, daß echte Schwierigkeiten nicht nur kapitalpolitischer Natur in der Beschaffung der erforderlichen Finanzierungsmittel bestehen, sondern daß darüber hinaus — und der Gesetzgeber will ja mit diesem Entwurf die Möglichkeit schaffen — auch Zins- und Tilgungsbeträge gegebenenfalls erlassen werden, daß also nachträglich eine gewisse Subvention erfolgt, wenn Sie diese Möglichkeit ins Auge fassen, daß eine vorhandene Baukostenteuerung im wirtschaftlichen Betrieb nicht unterzubringen ist, dann besteht die gleiche Berechtigung für neue Reeder, daß sie im gleichen Maße an der Erlangung von Baudarlehen beteiligt werden, wie sie für Altreeder gegeben ist.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den Änderungsantrag der Drucksache Nr. 1234 eingebracht, mit dem einmal in § 1 die Klarstellung erfolgen soll, daß zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen Mittel des Bundes als Darlehen gegeben werden. Das ergibt sich aus der Fassung des § 1 nach den Ausschußberatungen nicht.
In unserem Änderungsantrag wird weiter beantragt, dem § 2 eine völlig neue Form zu geben, im wesentlichen dahingehend, daß derjenige Wiederaufbaudarlehen bekommen kann, der ein Seeschiff nach dem 31. August 1939 verloren hat, und daß sonstige natürliche und juristische Personen Aufbaudarlehen erhalten können. Das sind also die sogenannten Neureeder, wie man sie in der Ausschußdiskussion bezeichnet hat.
Schließlich hat meine Fraktion zu § 9 Abs. 2 ihren in den Ausschußberatungen bereits gestellten Antrag formuliert wiederholt, wonach beim Bundesminister für Verkehr ein Ausschuß gebildet werden soll, der a) den Herrn Bundesminister für Verkehr als Vorsitzenden hat, b) die jetzt im § 9 Abs. 2 der Ausschußfassung vorgesehenen fünf Vertreter der beteiligten Landesregierungen, aber c) auch je einen Vertreter des Verbandes Deutscher Schiffswerften, einen Vertreter des Verbandes deutscher Reeder und schließlich selbstverständlich dann auch zwei Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Meine Damen und Herren! Vom Herrn Berichterstatter ist unter Bezugnahme auf die Diskussion im Ausschuß gesagt worden, man habe Bedenken dagegen gehabt, die Interessenten hier unmittelbar mitwirken zu lassen. Ich glaube, dieses Bedenken kann kein ernsthaftes Bedenken sein. Denn es ist für die deutsche Öffentlichkeit, der für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel Rechenschaft geschuldet wird, erträglicher, daß in einem Ausschuß, der unter einer gewissen öffentlichen Kontrolle steht, die Interessenvertreter ihre
Wünsche und ihre Stellungnahme vortragen, als
daß sie das hinten herum bei den Referenten des Ministeriums machen, ohne daß die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Kontrolle hat.
Meine Damen und Herren! Ich darf im übrigen auch darauf hinweisen, daß dieser Ausschuß ja etwa in dieser Form mitwirken würde, wenn der Herr Bundesverkehrsminister den von ihm beabsichtigten großen Seeverkehrsbeirat hätte. Dann würde selbstverständlich die Mitwirkung dieses Seeverkehrsbeirates an dieser Stelle vorgesehen sein. Nur die Tatsache, daß er noch nicht da ist und seine Bildung
— sofort bin ich fertig, Herr Präsident — erst demnächst erfolgt, hat diese Zwischenlösung gefördert.
Es ist aber ja gar nicht einzusehen, warum in dieser Zwischenlösung dann nicht denjenigen Personen-
und Wirtschaftsgruppen eine Vertretung eingeräumt
sein soll, die im Seeverkehrsbeirat vertreten wären.
Ich möchte Sie zusammenfassend bitten, meine Damen und Herren, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Den Herrn Bundesverkehrsminister möchte ich bitten, mit besonderer Beschleunigung besorgt zu sein, daß die in Aussicht gestellten Mittel schnellstens den Küstenländern, die die Vorfinanzierung bis jetzt betrieben haben, zur Verfügung gestellt werden können, damit der Schiffbau nicht an der Grenze der Vorfinanzierungsmittel endet, die die Länder zur Verfügung stellen konnten.