Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen? —§ 37, — § 38, — 39, — 40, — 41, — 42 mit dem eben angekündigten Abänderungsantrag der kommunistischen Fraktion, — 43, — 44, — 45, — 46,
—47, — 48, — 49, — 50, — 51, — 52, — 53, — 54,
— 55, — 56, — 57, — 58. Damit ist die Ziffer 25 erschöpft.
Ziffer 26, — 27, — 28, — 29, — 30.
Nunmehr wieder paragraphenweise: § 63, — 64,
—65, — 66, — 67, — 68, — 69, — 70.
Ziffer 31, — 32, — 33, — 34, — 35, — 36, — 37,—
38, — 39.
Meine Damen und Herren! Ich mache Ihnen den Vorschlag, da es 5 Minuten über 18 Uhr ist, nunmehr die zurückgestellten Abstimmungen nachzuholen und künftig unmittelbar, wenn eine Abstimmung ansteht, abzustimmen.
— Doch, das Haus ist voll besetzt.
Sind Sie einverstanden? — Ich schlage Ihnen vor, daß wir zu einer gesonderten Abstimmung nur bei den Abänderungsanträgen schreiten und daß wir sonst bei den Paragraphen, die ich verlesen habe, uns darauf beschränken, im ganzen des bisher Verlesenen mit Ja oder mit Nein zu stimmen. Sind Sie einverstanden?
Dann wäre zunächst abzustimmen über den Abänderungsantrag der SPD, Drucksache Nr. 1238 zu Ziffer 3a. Es handelt sich um die Altersgrenze der Richter. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Der nächste Abänderungsantrag bezieht sich auf Seite 6, Ziffer 20, und zwar handelt es sich um die Streitwertfestsetzung. Der Abänderungsantrag lautet:
In § 23 Nr. 1 wird die Streitwertgrenze auf eintausend Deutsche Mark festgesetzt. Nr. 2 Abs. 2 wird gestrichen.
Das ist der Antrag auf Drucksache Nr. 1228. In der neuen Fassung hat der Antrag noch keine Nummer. Es ist der eben übergebene Antrag der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Schäfer und Genossen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist — die beiden Anträge stimmen wörtlich überein —, den bitte
ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das
erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Der nächste Abänderungsantrag ist zu § 34 gestellt und lautet:
In § 34 Abs. 1 Ziffer 1 GVG werden die Worte „und das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes" gestrichen.
Wer für die Streichung dieser Worte ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war zweifellos die Mehrheit. Die Worte: „und das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes" sind also gestrichen.
Der nächste Abänderungsantrag bezieht sich auf § 36. Herr Kollege Fisch, Sie haben Ihren Antrag nicht schriftlich überreicht.
— Nein, nach der Geschäftsordnung müssen Sie den Antrag schriftlich überreichen.
— Wir stellen die Abstimmung noch zurück. Ebenso die Abstimmung zu § 42.
Damit sind die Abänderungsanträge, die gestellt worden sind, bis auf den soeben zurückgestellten Abänderungsantrag zu § 36 und § 42 erledigt.
Meine Damen und Herren! Ich bitte nun diejenigen, die für die bisher verlesenen Ziffern und Paragraphen sind, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Diese Ziffern und Paragraphen sind damit angenommen.
Ich bitte, mir zu gestatten, künftig ebenso zu verfahren, nur dort eine besondere Abstimmung vorzunehmen, wo ein Abänderungsantrag vorliegt, und sonst jeweils die Ziffern bis zum nächsten Abänderungsantrag lediglich aufzurufen.
Wir kommen zu Ziffer 40. Hier ist ein Antrag
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe weiter auf die Ziffern 41, — 42, — 43, — 44, — 45, — 46, — 47, — 48, — 49, — 50. — Wer für die bisher verlesenen Ziffern ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Nun kommen wir zu Ziffer 51. — Hierzu liegt ein Abänderungsantrag vor. Es handelt sich um die Frage des Sitzes des Bundesgerichtshofes. Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. von Merkatz.