Rede von
Dr.
Fritz
Oellers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Es wird niemand in diesem Hause geben, der der Tendenz des Antrags, Mittel für die Hausrathilfe in Höhe von 120 Millionen DM zur Verfügung zu stellen, widersprechen würde. Wenn wir gegen den Antrag in der ursprünglichen Fassung Bedenken hatten, dann waren diese nicht materieller, sondern formeller Natur. Es muß in diesem Hause — Herr Kollege Mellies hat das bereits angedeutet — einmal ganz offen ausgesprochen werden, daß das Hauptamt für Soforthilfe eine selbständige Oberbehörde das Bundes ist, lediglich unter der Aufsicht des Herrn Bundesfinanzministers, aber — entgegen anders gerichteten Tendenzen des Bundesfinanzministeriums — keineswegs eine Abteilung des Bundesfinanzministeriums.
Meine Damen und Herren, die Bestimmungen im Soforthilfegesetz über die Verwendung der Mittel sind eindeutig und klar. Sie werden unter Zustimmung seitens des Kontrollausschusses durch den Präsidenten des Hauptamtes für Soforthilfe nach Richtlinien disponiert, die der Kontrollausschuß des Soforthilfeamtes ebenfalls zu genehmigen hat. Infolgedessen wäre entsprechend dem ursprünglichen Antrage die Bundesregierung gar nicht in der Lage gewesen, von sich aus eine Anweisung auf Verwendung von 120 Millionen zu geben.
Was nun den Änderungsantrag der Herren von der Sozialdemokratischen Partei betrifft, so bin ich in der Tat der Auffassung, daß er nach der jetzigen Situation nicht mehr notwendig ist, denn man braucht ja nur etwas vorzufinanzieren, wenn die diesbezüglichen Beträge nicht da sind. Ich habe mich vom Hauptamt dahingehend unterrichten lassen, daß per 13. 7. 100 Millionen zur Verfügung standen und daß mit weiteren 500 Millionen im Laufe dieses Jahres gerechnet werden kann. Es sind also 600 Millionen bis zum Schluß dieses Jahres vorhanden, über deren Verwendung der Präsident des Hauptamtes für Soforthilfe in aller Kürze dem Kontrollausschuß seinen Vorschlag zur Genehmigung vorlegen wird. Dieser Vorschlag sieht allerdings in der Verteilung der Mittel so aus, wie Herr Kollege Schütz es hier vorgetragen hat.
Da nun eine Erhöhung der Mittel für die Hausrathilfe und eine von uns allen begrüßte Lockerung oder völlige Aufhebung der Antragssperre ja auch nicht die Konsequenz hat, daß man die Mittel in den nächsten drei Tagen zur Verfügung haben muß, bin ich der Ansicht, daß selbst bei dem von uns begrüßten und in dem Abänderungsantrag der CDU zu Punkt 1 beinhalteten Antrag auf Lockerung oder Aufhebung der Sperre die Mittel rechtzeitig disponibel sein werden, so daß es nicht notwendig sein wird, wieder in einem Kampf mit dem Herrn Bundesfinanzminister darüber einzutreten, ob er die Mittel zur Verfügung hat oder ob er sie nicht hat.
Meine Fraktion wird infolgedessen für den Abänderungsantrag in der Form, wie ihn die CDU jetzt gestellt hat, stimmen können.