Rede von
Rudolf
Eickhoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beratung liegen die Drucksachen Nr. 420, Nr. 656, Nr. 262 und die Ausschußberichte auf Drucksache Nr. 1123 und 1124 zugrunde. Die Fraktionen der CDU, SPD und des Zentrums beantragen mit Drucksache Nr. 420 die Streichung des Absatzes 4 in § 7 des Umsatzsteuergesetzes, der besagt, daß Unternehmungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als eine Million Mark Einzelhandelsumsatz erzielt haben, eine auf 33/4% erhöhte Umsatzsteuer zu zahlen haben. Diese erhöhte Umsatzsteuer ist 1930 eingeführt worden zu dem ausgesprochen sozialpolitischen Zweck des Schutzes des kleineren Gewerbes gegen die Konkurrenz der Warenhäuser, der Konsumgenossenschaften, der Industrie mit Einzelhandelsumsatz usw., um die Wettbewerbsverschiebungen auszugleichen, die sich insbesondere wegen der größeren Kapitalstärke zugunsten der Großbetriebe ergaben. Ich erinnere daran, daß der Großbetrieb zumeist in der Lage ist, durch direkten Einkauf vom Hersteller eine Wirtschaftsstufe zu überspringen und dabei auch die darauf liegende Umsatzsteuer einzusparen. Allein diese Tatsache rechtfertigt zum Teil die erhöhte Umsatzsteuer.
Dem Antrage auf Drucksache Nr. 420 ist keine Begründung beigegeben. Ich glaube, deswegen auch die Schlußfolgerung ziehen zu können, daß es den Großunternehmen im Einzelhandel bisher nicht schwer gefallen ist, die Steuer zu tragen oder abzuwälzen. Nach Angabe des Herrn Bundesfinanzministers würde der Ausfall dieser Steuer immerhin bei 40 Millionen liegen.
Dieser Ausfall würde irgendwie wieder ausgeglichen werden müssen. Wenn der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung aus wohlüberlegten Gründen dem deutschen Mittelstande seine ganze Unterstützung zugesagt hat, dann würde es dieser heute nicht verstehen, wenn eine diesen Stand schützende Steuer in Wegfall kommen sollte. Die Beibehaltung dieser Steuer wird auch heute alle davon betroffenen Betriebe nicht übermäßig belasten, und ich habe für meine Fraktion zu erklären, daß wir der Streichung des Absatzes 4 in § 7 des Umsatzsteuergesetzes nicht zustimmen können.
Anders liegt es bei dem Antrag der Zentrumsfraktion, Drucksache Nr. 656, der die Wiedereinführung der Befreiung von nichtöffentlichen Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer vorsieht. Hier wurde die Umsatzsteuer 1934 mit dem ausschließlichen Zweck eingeführt, die Privatschulen nach Möglichkeit ganz auszuschalten oder ihnen das Leben möglichst schwer zu machen, um der Jugenderziehung die richtige NS-Richtung geben zu können. Wir erkennen auch an, daß die nichtöffentlichen Schulen im öffentlichen Interesse liegen und eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen haben. Darum halten wir die Erhebung einer Umsatzsteuer von ihnen nicht für gerechtfertigt. Meine Fraktion wird deswegen dem Zentrumsantrag zu den §§ 1 und 2 zustimmen. Ebenso stimmen wir dem Antrag der FDP, Drucksache Nr. 262, betreffend Umsatzsteuer für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu.