Rede von
Dr.
Kurt Georg
Kiesinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses laufen darauf hinaus, gewisse Bedenken, die hinsichtlich der Legitimation der vom Bundestag in den Vermittlungsausschuß entsandten Abgeordneten geltend gemacht worden sind, zu beseitigen. Das Grundgesetz sagt über die Art und Weise der Entsendung nur, daß der Bundestag und der Bundesrat, beide Gremien, ihre Abgeordneten entsenden. Streng wörtlich ausgelegt würde das also bedeuten, daß die entsandten Mitglieder des Bundestages persönlich durch den Bundestag hätten gewählt werden müssen. Wir haben einen anderen Weg gewählt, den Weg, der sonst bei Bundestagsausschüssen üblich ist. Das heißt, die Abgeordneten sind durch Vereinbarung der Fraktionen, wie bei den Bundestagsausschüssen, auch in den Vermittlungsausschuß entsandt worden. Nun ist aber der Vermittlungsausschuß kein Ausschuß des Bundestages, sondern ein Ausschuß eigener Art, der seine Rechtsgrundlage in Art. 77 des Grundgesetzes findet.
Um die Bedenken, die allenfalls bestehen könnten a — ob sie gerechtfertigt sind, kann dahingestellt bleiben —, zu beseitigen, kam der Vermittlungsausschuß überein, zu empfehlen, ähnlich, wie es der Bundesrat für seinen Bereich bereits getan hat, die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend zu ergänzen; daß auch für den Vermittlungsausschuß die gleichen Grundsätze gelten wie für die Ausschüsse des Bundestages selbst. Das heißt also, daß zunächst einmal nach dem d'Hondt'schen System die Abgeordneten entsandt werden und daß es zweitens so gemacht wird wie bei den anderen Ausschüssen des Bundestages; mit anderen Worten. daß die Fraktionen die Mitglieder des Bundestages für den Vermittlungsausschuß bestimmen. Das ist die eine Angelegenheit.
Hinsichtlich der Stellvertreter hat es der Vermittlungsausschuß für zweckmäßig gehalten, Ihnen den vorliegenden Vorschlag zu machen. Der Ausschuß legt Wert darauf, daß er ein ständiges Gremium ist — und die bisher gemachten, in allen drei Fällen erfolgreichen Erfahrungen bekräftigen dies —, und zwar ein ständiges Gremium auch mit Bezug auf die Stellvertreter. Daher sollte für jedes Mitglied des Bundestages im Vermittlungsausschuß ein Stellvertreter gestellt werden, der nicht ausgewechselt werden kann. Allerdings kann ein solcher Stellvertreter unauswechselbar auch für mehrere Mitglieder des Bundestags im Vermittlungsausschuß bestellt werden.
Die Dinge sind zunächst in einem Unterausschuß und nachher im Vollgremium des Vermittlungsausschusses eingehend beraten worden, und ich bitte Sie, auch im Interesse einer künftigen erfolgreichen Arbeit des Vermittlungsausschusses, diesen seinen Vorschlägen Ihre Zustimmung zu geben.