Selbstverständlich! Ich glaube mich zu erinnern, daß ohne Widerspruch in diesem Hause festgestellt worden ist, daß der Bundestag wesentlich langweiliger wäre ohne den Kollegen Leuchtgens. Ich glaube, das war eine Anerkennung.
Ich möchte mich auf die Begründung unserer Anträge beschränken. Der erste Teil unseres Antrages bezieht sich auf das Hausbrauerprivileg. Ich will Sie nicht mit Ausführungen über Realbraugerechtigkeiten und ähnliches hier hinhalten. Tatsächlich handelt es sich auch gar nicht um eine so unvordenkliche Angelegenheit bei diesen Hausbrauern, die nur in bestimmten bayerischen Bezirken sitzen. Die Hausbrauerei war Anfang dieses Jahrhunderts aus wirtschaftlichen Gründen fast verschwunden, bis man damals aus praktisch denselben Gründen wie heute auf die Idee kam, ihnen durch Steuerprivilegien wieder auf die Beine zu helfen.
Ich möchte nur zwei Dinge hier feststellen. Bei
B) der Forderung der Hausbrauer handelt es sich nicht um bayerische Interessen, sondern es handelt sich um einen Konflikt und ein Problem, das nun einmal spezifisch in Bayern besteht. Gewisse Leute sind für die Hausbrauer, und sehr viele Leute in Bayern sind gegen die Hausbrauerprivilegien.
Es handelt sich bei den Hausbrauerprivilegien auch nicht um eine Maßnahme zugunsten der Landwirtschaft, sondern es handelt sich, wie Sie aus dem Gesetz selbst ersehen können, um ein Steuerprivileg zugunsten eines ganz bestimmten, vom Gesetz selbst auf den Aussterbeetat gesetzten Personenkreis, nämlich derjenigen, die im Jahre 1930 bereits begünstigte Hausbrauerei betrieben haben. Jeder andere Landwirt im übrigen Bayern — denn das Bier als Haustrank spielt in anderen Gegenden Bayerns genau so gut oder vielleicht noch in höherem Maße eine Rolle — und jeder Landwirt in einer Hausbrauergegend, der nicht im Besitze dieses Privileges ist, muß mit seinen landwirtschaftlichen Schwierigkeiten anders fertig werden. Tatsache ist, daß es sich um einen Personenkreis von etwa 30- bis 40 000 Menschen handelt. Der Steuerausfall, der hier eintritt, wird verschieden geschätzt, zwischen 2 und 5 Millionen. Aber selbst wenn er nur 2 bis 3 Millionen beträgt, halten wir ein derartiges, sachlich sonst nicht begründetes Privileg zugunsten eines so kleinen Personenkreises nicht für vertretbar.
Ich möchte nur abschließend feststellen, daß die ursprüngliche Stellungnahme des bayerischen Finanzministeriums — ich sage „ursprüngliche Stellungnahme" deswegen, weil sie bekanntlich aus gewissen Gründen inzwischen abgeändert worden ist — seinerzeit eindeutig besagte, irgendwelche
sachlichen Gründe für dieses Privileg gebe es nicht. Vielmehr sei eine außerordentliche Verwaltungsarbeit damit verbunden und eine Überwachung dieses Privilegs tatsächlich kaum möglich. Weiter hieß es dann:
Gleichwohl möchte ich, namentlich aus politischen Erwägungen, nicht empfehlen, die Wünsche der Hausbrauer in vollem Umfange abzulehnen. Ein gewisses Entgegenkommen halle ich für vertretbar.
Es ist tatsächlich so, daß in dieser Frage nur politische Erwägungen eine Rolle spielen. Für das Hausbrauerprivileg sind die Hausbrauer und natürlich Leute, die es für richtig halten, mit derartigen etwas monströsen Privilegien, sagen wir einmal, Wahlpropaganda zu betreiben.
Gegen das Hausbrauerprivileg sind eindeutig die Wirte und Brauer und ebenso die anderen Verbraucher in denselben Gebieten, die das Bier nach bayerischen Begriffen genau so notwendig haben und es weitaus teurer bezahlen müssen. Ebenso müßten dagegen sein alle anderen Landwirte, die für sich und ihr Gesinde diesen Haustrank genau so brauchen und die dieses Privileg nicht genießen.
Wir haben ferner einen zweiten Abänderungsantrag gestellt. Über dasselbe Thema liegen auch die Anträge der WAV und der Bayernpartei vor. Was den Antrag der WAV betrifft, so ist er ein hübsches Beispiel dafür, daß man jede beliebige Ziffer propagandistisch übersteigern kann.
Wir vermögen diesem Antrag schon aus dem Grund nicht zuzustimmen, weil wir der Ansicht sind, daß die erwünschten weiteren Bierpreissenkungen nicht nur zu Lasten der Steuergelder gehen können, sondern als Voraussetzung dafür die Beteiligung auch anderer Leute an der Preissenkung gefordert werden muß. Wenn derartige Senkungen, wie hier beantragt, heute durchgeführt würden, wäre diese Voraussetzung nicht gegeben.
Dieselben Gründe hindern uns, dem Antrag der Bayernpartei zuzustimmen.
Unser Antrag Drucksache Nr. 1183 sieht dagegen eine wohlabgewogene Regelung vor, die sich erstens in der Form einer Ermächtigung hält,
so daß im Rahmen dieser Ermächtigung noch alle
Voraussetzungen geprüft werden können, und die
sich zweitens — das unterscheidet uns von dem
Eventualantrag der Bayernpartei — nur auf Bier
bezieht, wie es lediglich in Bayern marktgängig und
absatzfähig ist, auf Bier also, das den Bierabsatz in
anderen Gebieten Deutschlands nicht stören kann.
Es ist davon gesprochen worden, daß eine solche Steuerermäßigung, obwohl sie ja nur den Landessteuersäckel. anginge, Auswirkungen beim Finanzausgleich haben müsse. Es ist hier nicht der Ort, darüber zu reden. Aber wir möchten heute schon sagen, daß unserer Überzeugung nach eine solche Ermäßigung nur vorgenommen werden sollte, wenn erstens die Bierpreissenkung, die dadurch erzielt wird, nicht nur durch Steuergelder finanziert wird und wenn zweitens eine vernünftige Garantie dafür besteht, daß durch eine solche Maßnahme das Steueraufkommen nicht gemindert, sondern erhöht würde. Daß das in absehbarer Zeit möglich sein wird, ist unsere Überzeugung.