Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Schon am Freitag hat dieses Hohe Haus einen sehr schätzenswerten Versuch zur Einsparung auf dem Gebiete der Diäten durch die Beantragung der namentlichen Abstimmung gemacht. Diesen guten Absichten, zu sparen, folgt nun ein weiterer Antrag, der allerdings diesmal um einen etwas größeren Betrag geht, um die immerhin nicht ganz unerhebliche Summe von 150 Millionen DM, um die wir, wie meine Freunde glauben, die Ausgaben des Bundeshaushalts einschließlich von Post und Eisenbahn senken können. Der Antrag zeigt vor allem auch eines: Es ist nicht richtig, wenn immer behauptet wird, es seien heute keine großen Einsparungen an den Ausgaben mehr möglich. Meine Damen und Herren, wenn man die „Schönheiten" der Haushaltspläne im einzelnen erforscht, dann sieht man immer wieder in verborgenen Falten noch ganz erhebliche Millionenbeträge stecken, die man einsparen und wodurch man für andere notwendigere Aufgaben Mittel freibekommen kann.
Ich darf nun zunächst einmal die sachliche Begründung des Antrages geben. Wer sich im einzelnen für die Ausgleichsforderungen interessiert, der findet in den Monatsberichten der Bank deutscher Länder, Juliheft 1949 Seite 30 ff., eine sehr schöne und aufschlußreiche Darstellung. Im übrigen haben wir ja in dem Antrage selbst die Gesetze genau zitiert, die hier zugrunde liegen. Insgesamt sind für 5 429 000 000 Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder und der vier Postsparkassenämter — auf sie dürfte nur ein geringerer Betrag entfallen — ausgegeben worden. Diese 5 429 000 000 müssen nach den angegebenen Gesetzen mit 3 % verzinst werden. Diese Zinsenlast ist aufgeteilt worden zwischen dem Bundeshaushalt, der im letzten Haushaltsjahr mit 103,52 Millionen belastet wurde, und 54,26 Millionen, die von Post und Bundesbahn aufzubringen sind. Bisher waren auch noch die drei Länder der französischen Besatzungszone auf Grund der angegebenen Gesetzesbestimmungen an der Zinsaufbringung beteiligt. Das fällt jetzt weg. Im einzelnen ist dies im § 18 des Überleitungsgesetzes geregelt, das wir ja in der vorigen Woche in erster Lesung hier beraten haben.
Nun entsteht die entscheidende Frage; Wieso kann man diese gewaltigen Zinslasten, die hier dem
Bund, seiner Post und seiner Eisenbahn auferlegt werden, einsparen? Meine Damen und Herren, man muß zwei Arten von Ausgleichsforderungen unterscheiden: einmal die hier zur Diskussion stehenden, die also der Bank deutscher Länder ausgehändigt worden sind, und die Ausgleichsforderungen zugunsten der sonstigen Banken. Diese Ausgleichsforderungen stellen den Gegenwert für die D-MarkBeträge dar, die als Bar- und Giralgelder bei der Währungsreform seitens der Bank deutscher Länder zur Verfügung gestellt werden mußten. Wir wollen hier nicht auf die Frage eingehen, ob es überhaupt noch nach moderner geldtheoretischer Erkenntnis nötig ist, einen derartigen Teil des Geldumlaufs, der mehr oder minder konstant ist, durch besondere Sicherheiten zu „decken". Wenn man das nun schon einmal gemacht hat, so mag es dabei sein Bewenden haben. Das tut letztlich keinem weh. Aber, meine Damen und Herren, keine Notwendigkeit ist dafür einzusehen, daß nun diese Ausgleichsforderungen auch noch verzinst werden; denn die Bank deutscher Länder ihrerseits zahlt ja auch keine Zinsen für die Noten, für das Giralgeld, das sie damals bei der Währungsreform ausgegeben hat. Die Folge ist also, daß diese ganzen Zinsleistungen in ihrer enormen Höhe gar nichts anderes darstellen als eine bloße Subvention der Notenbank seitens der Steuerzahler. Nun leben wir ja im Zeitalter der Subventionen, und die Subvention ist das Alpha und Omega der heutigen Wirtschaftspolitik.
Aber, meine Damen und Herren, das ist nun doch etwas Neues, daß selbst eine Notenbank schon zu den Subventionsempfängern gehören soll. Das war noch nie da, und das geht nun doch entschieden zu weit! Bund, Post und Eisenbahn können, wie wir im Haushaltsausschuß leider Gottes ständig feststellen müssen, nicht die dringendsten sozialen Aufwendungen finanzieren. Auf der andern Seite sehen wir aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank deutscher Länder, daß diese Bank die Subventionen wirklich nicht braucht. Wenn Sie sich die Gewinn- und Verlustrechnung einmal ansehen, dann finden Sie im letzten Jahr eine außergewöhnliche Belastung durch den Notendruck. Der Notendruck hat nicht weniger als 72,6 Millionen gekostet. Nach Rückstellungen von 50 Millionen werden dann immer noch offene Gewinne von 79,5 Millionen ausgewiesen, die seit der Währungsreform, seit dem 2. Halbjahr 1948, erzielt wurden.
Also hier bekommt jemand Subventionen, der es wirklich nicht nötig hat! Es liegt kein Grund mehr vor, daß wir bei dieser Sachlage die Verzinsung der Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder weiter aufrechterhalten.
Die Herren des Bundesrats möchte ich besonders darauf hinweisen, daß es sich vielleicht auch für die Länder einmal empfiehlt, die Ausgleichsforderungen, die sie den Landeszentralbanken und den Postscheckämtern gegeben haben, daraufhin nachzuprüfen, ob diese Ausgleichsforderungen verzinslich bleiben müssen oder ob da nicht auch für die Länder unter Umständen erhebliche Ersparnisse zu erzielen sind.
Meine Damen und Herren! Der Antrag ist mit vollem Einverständnis, wie ich wohl sagen kann, des Herrn Bundesfinanzministers gestellt worden. Wie ich aus dem Finanzministerium heute härte, hat inzwischen auch die Fühlungnahme mit dem Peters-berg stattgefunden. Die in dem Antrag erwähnten Gesetze sind Militärregierungsgesetze. Sie müssen
geändert werden. Mir ist gesagt worden, daß seitens des Petersbergs wohl nicht mit Schwierigkeiten zu rechnen sein wird. Im einzelnen wird es Sache der Regierung sein, hier noch die endgültigen Verhandlungen zu führen.
Namens meiner Freunde bitte ich das Hohe Haus, diesen Antrag, der, wie ich sagen kann, mit vollem Einverständnis und Willen der Regierung gestellt worden ist, heute anzunehmen. Ich glaube nicht, daß bei einer Ausschußberatung noch Ergänzungen usw. möglich wären oder daß durch die Ausschußberatungen die Dinge klarer werden, als sie hier dargestellt worden sind. Dieses Hohe Haus möge einmal einmütig seinen Willen bekunden, alle Ausgaben, die nicht wirklich dringend notwendig sind, einzusparen. Ich darf Sie also bitten, diesen Antrag heute im Plenum anzunehmen. Es wird dann Aufgabe der Regierung sein, das Weitere zu veranlassen.