Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD hat am 19. Dezember 1949 mit Drucksache Nr. 353 folgenden Antrag an den Deutschen Bundestag gerichtet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, mit dem französischen Hohen Kommissar in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Gebiet des Saarlandes zu beseitigen und dafür zu sorgen, daß deutsche Staatsbürger unter den gleichen Bedingungen ins Saargebiet einreisen können wie französische Staatsbürger.
Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat am 20. April 1950 beschlossen zu beantragen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, mit der Hohen Kommission in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die Einreisebeschränkungen für im Gebiet der Bundesrepublik wohnende deutsche Staatsbürger zu beseitigen und dafür zu sorgen, daß im Gebiet der Bundesrepublik wohnende deutsche Staatsbürger unter normalen Bedingungen in das Saargebiet einreisen können.
Bei den Beratungen des Ausschusses hat sich folgendes ergeben. Im Dezember 1946 wurde in dem einen Teil des französischen Besatzungsgebiets bildenden Saargebiet eine Grenzsperre für den Personen- und Warenverkehr eingeführt. In der Folgezeit wurden im Saargebiet die französische Währung und die französischen Devisengesetze eingeführt. Seit dem 1. April 1948 besteht eine Zollunion zwischen Frankreich und dem Saargebiet. Einreisegenehmigungen für Deutsche nach dem Saargebiet wurden und werden durch die französischen Konsulate erteilt, wobei zunächst jeweils eine Rückfrage in Saarbrücken erforderlich war. Außer der Einreisegenehmigung des französischen Konsulats war das Exit Permit der Militärregierung erforderlich. Das Einreiseverfahren war umständlich, zeitraubend und langwierig.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Saargebiet bestehen zahlreiche wirtschaftliche, persönliche und verwandtschaftliche Beziehungen. Das Saargebiet bildet auch heute noch einen Bestandteil Deutschlands im Sinne der Erklärung der vier Besatzungsmächte vom 6. Juni 1945 betreffend die Übernahme der höchsten Regierungsgewalt in Deutschland. Danach ist Deutschland das Gebiet innerhalb der deutschen Grenzen vom 31. Dezember 1937. Der Ausschuß war daher der Auffassung, daß ein dringendes Bedürfnis besteht, die Einreisebeschränkungen für die im Gebiet der Bundesrepublik wohnenden deutschen Staatsbürger zu beseitigen.
Nachdem der Ausschuß in seiner Sitzung vom 20. April 1950 die Stellung des vorstehenden Antrags beschlossen hatte, wurde in einer Pressenotiz bekanntgegeben, daß Deutsche, die einen Paß besitzen, seit dem 15. April eine Ausreiseerlaubnis in das Saarland auch ohne eine besondere Reisebegründung für mehrere Hin- und Rückreisen erhalten können. Das Einreisevisum, das ein Jahr Gültigkeit besitzt, wird von den französischen Konsulaten in Deutschland ausgestellt. Diese inzwischen gewährte Erleichterung der Einreise liegt in der Richtung des Antrags des Ausschusses. Allerdings bringt die neue Regelung nur eine Erleichterung, nicht aber einen Wegfall der Einreisebeschränkung. Es besteht daher nach wie vor der Wunsch, daß die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für die im Gebiet der Bundesrepublik wohnenden Deutschen über die inzwischen gewährten Erleichterungen hinaus völlig abgebaut werden, so daß die im Gebiet der Bundesrepublik wohnenden deutschen Staatsbürger unter normalen Bedingungen in das Saargebiet einreisen können.