Rede von
Dr.
Georg-August
Zinn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Meine Freunde und ich sprechen uns gegen diesen Antrag auf Vertagung oder Absetzung aus.
Das Richterwahlgesetz ist ein sehr wichtiges und außerdem sehr dringendes Organisationsgesetz. Von dessen Verabschiedung hängt es ab, ob in absehbarer Zeit das oberste Bundesgericht, die oberen Bundesgerichte und auch letzten Endes das Bundesverfassungsgericht, das ja zum Teil aus Bundesrichtern besteht, gebildet werden können. Die Vorlagen, die hier dem Entwurf des Rechtsausschusses zugrunde liegen, einmal der Initiativgesetzentwurf der SPD und zum andern auch der der Regierungsparteien, sind schon vor Monaten eingebracht worden. Der Gesetzentwurf der SPD datiert aus dem Dezember vorigen Jahres und der der Regierungsparteien von Anfang Mai dieses Jahres. Es wäre also Zeit genug gewesen, etwaige Bedenken, die noch auftauchen konnten, zu erörtern.
Im übrigen sind die sachlichen Bedenken, die soeben zur Begründung des Absetzungsantrages vorgebracht wurden, durchaus geprüft worden. Einmal sehen wir, um nur ganz kurz, andeutungsweise dazu Stellung zu nehmen, keinen Anlaß, den Richterwahlausschuß in 5 Ausschüsse aufzuspalten. Das Grundgesetz sieht einen einzigen Ausschuß vor. Wir haben also verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß diese Aufspaltung erfolgt. Zum anderen halten wir sie auch nicht für zweckmäßig. Wir halten es für wünschenswert, daß die Gewerkschaftler, die bei der Berufung der Richter, z. B. der des Bundesarbeitsgerichts, mitzuwirken haben, auch Einfluß auf die Berufung der Richter der anderen Gerichte, insbesondere des Bundesgerichts für die ordentliche Gerichtsbarkeit, haben.
Aus diesem Grunde bitte ich, den Antrag auf Absetzung abzulehnen.