Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Jahn über die Wichtigkeit der Bundesbahn als Bundesbesitz, als Faktor der Wirtschaft und des Verkehrs nichts hinzufügen. Es wird Gelegenheit sein, bei Behandlung des Bundesbahngesetzes sowohl im Verkehrsausschuß wie im Bundestag ausführlich dazu zu sprechen. Meine Fraktion, die CDU/CSU, wird die entsprechenden Anträge stellen, die entsprechenden Begründungen geben und sich dann ausführlich und intensiv mit den Dingen beschäftigen. Ich darf darauf verweisen, daß vor etwa zwei oder drei Wochen, als die erste Lesung des Vermögensgesetzes über die Bundesbahn zur Sprache stand, bereits Ausführungen nach dieser Seite gemacht worden sind.
Nachdem nun der Herr Verkehrsminister erklärt hat, daß der Bundesratsentwurf zum Bundesbahngesetz schon vorliegt und der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums seinerseits dem Kabinett vorgelegt wurde, also beide Entwürfe sehr wahrscheinlich in Behandlung stehen, wenn auch nicht im Bundestag, möchte ich mich auf wenige Ausführungen beschränken. Ich glaube, nicht acht Minuten zu brauchen.
Das eine ist folgendes. Auch wir hätten gewünscht, daß dieses wichtige Bundesbahngesetz, das doch Ordnung in den Verkehr bringen soll, das unlautere Konkurrenzen beseitigen soll, durch das vielleicht auch Fehlleitungen von Kapital und Arbeit beseitigt werden können, früher vorgelegt worden wäre. Wir wissen ja, daß viele Gutachterkommissionen an der Arbeit waren, und die meisten
Herren haben diese hundertseitige Denkschrift erhalten, einen dicken Bandwurm mit allerlei Material, das darin enthalten ist, und Schlußfolgerungen in einigen 60 Punkten, das Gutachten von Herrn Professor Homberger, Amerika, und Herrn Dr. Cottier, dem Schweizer Sachverständigen in Verkehrsfragen. Wir wissen, daß auch andere Sachverständigengutachten gemacht wurden und daß ein Teil der Verzögerung der Vorlage darauf zurückzuführen ist, daß der Herr Bundesverkehrsminister diese Gutachten erst haben wollte, ehe er seinerseits einen Entwurf vorlegte, nachdem ein Gesetzentwurf im Bundesrat ja bereits vorhanden war, eingereicht vom Herrn Ministerpräsidenten Arnold.
Vom Standpunkt des Verkehrsausschusses und wohl auch des Bundestages aber ist noch folgendes zu bemängeln. Dieser Entwurf, den der Herr Bundesverkehrsminister der Bundesregierung vorgelegt hat, ist auszugsweise bereits in den Zeitungen wiedergegeben worden. Vor mir liegt die Zeitung „Handelsblatt" vom 5. Juli, worin alle Elemente des Bundesbahn-Gesetzentwurfs bereits niedergelegt und behandelt worden sind.
Ich will auf Einzelheiten nicht eingehen; Sie wissen, um was es sich hier im allgemeinen dreht. Ich bin der Meinung, daß es nicht richtig ist, wenn man die Gesetzentwürfe zuerst einer Pressekonferenz bekanntgibt und wenn wir Abgeordnete, auch die vom Verkehrsausschuß, die wir uns in erster Linie mit den Dingen befassen müssen, dann aus den Zeitungen entnehmen müssen, was wir etwa zu erwarten haben.
Ich würde für die Zukunft den umgekehrten Weg empfehlen und möchte namens meiner Fraktion generell noch einmal die Bitte aussprechen, insbesondere auch hier zu diesem Gesetzentwurf, daß man, ehe man an die Öffentlichkeit geht, diese Entwürfe mindestens dem zuständigen Ausschuß, in diesem Falle dem Verkehrsausschuß, unterbreitet, damit die Ausschüsse nicht gezwungen sind, aus den Zeitungen das zu entnehmen, was in erster Linie eigentlich zu ihrem Arbeitsgebiet gehört.