Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesregierung habe ich die Interpellation der Fraktion der SPD, Drucksache Nr. 861, wie folgt zu beantworten:
Frage 1: Wann wird der Entwurf des Bundesrats dem Bundestag zugeleitet? Antwort: Der Entwurf des Bundesrats zu einem Bundesbahngesetz wird dem Bundestag noch in diesem Monat zugehen. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem wichtigen und umfangreichen Gesetz ist in eingehenden Ressortbesprechungen erarbeitet und liegt dem Kabinett zur Beschlußfassung vor.
Frage 2: Gedenkt die Bundesregierung dem Bundestag einen eigenen Entwurf zuzuleiten? Antwort: Ja! Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers liegt dem Kabinett zur Beschlußfassung vor.
Ich möchte zu den Ausführungen der Begründung noch folgendes hinzufügen. Erstens: Ich habe mich zur Beantwortung der Interpellation bereit erklärt ab Datum 5. Juni. Daß der Punkt erst heute auf der Tagesordnung steht, ist nicht meine Angelegenheit.
Zweitens: Der Herr Abgeordnete Jahn hat festgestellt, es seien drei Monate nutzlos verstrichen.
beutscher Bundestag. - 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950 2629
Das Hohe Haus wird sich bei Entgegennahme der Vorlagen darüber klar werden, daß in diesen drei Monaten bei uns gearbeitet worden ist.
Drittens: Der Herr Abgeordnete Jahn hat erklärt, es herrsche ein gesetzlicher Schwebezustand. Er hat das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung für Verkehr vom 12. 9. 1948 zitiert. Er weiß also, daß dieses Gesetz besteht und daß ein gesetzlicher Schwebezustand nicht gegeben ist. Ich verweise darauf, daß dem Hohen Hause bereits seit Wochen das Gesetz zur Überführung des Vermögens der Reichsbahn auf den Bund vorliegt, das eine Grundlage für die weiteren gesetzlichen Arbeiten bildet, daß aber auch heute wieder im Verkehrsausschuß die weitere Behandlung dieses Gesetzes vertagt worden ist, da es im Rechtsausschuß noch nicht abschließend behandelt worden ist.
Ich verweise weiter darauf, daß außer dem Bundesbahngesetz, das já nur die Organisation der Bundesbahn und manche darüber hinausgehende Fragen regelt, noch ein Allgemeines Eisenbahngesetz eingebracht wird, das gleichfalls in den nächsten Tagen dem Kabinett zur Beschlußfassung zugehen wird. Dem Kabinett liegt ferner ein Güterfernverkehrsgesetz zur Beschlußfassung vor. Das Bundesverkehrsministerium hat also ein umfangreiches Gesetzgebungswerk dem Kabinett vorgelegt, und das Hohe Haus wird Gelegenheit haben, sich mit dieser schwierigen und in ihrer Auswirkung für die Wirtschaft, für die Sozialpolitik und für die Finanzpolitik des Bundes wichtigen Materie eingehend zu beschäftigen.